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Hundesteuer Maintal 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Maintal 2026 eine Hundesteuer von 96 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 198 €. Listenhunde kosten 1.000 € im Jahr.

Was ein Hund in Maintal jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

So hoch ist die Hundesteuer in Maintal

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund198 €
Listenhund (gefährlicher Hund)1.000 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Maintal?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Maintal

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 05.09.2011 (ausgefertigt 20.09.2011, in Kraft 01.01.2012), § 5 Abs. 1 zuletzt geändert durch Beschluss vom 04.07.2016 (in Kraft 01.01.2017), § 5 …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Maintal im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Maintal 8 € Steuer, am Tag sind es 0,26 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Maintal ergeben nach heutigem Satz 480 €, zehn Jahre 960 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Maintal zusammen 240 € im Jahr, also 144 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 438 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Maintal rund 10,4-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 83,33 € pro Monat.

    Wie teuer ist Maintal?

    Mit rund 39.130 Einwohnern ist Maintal keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 22 Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 90 €. Maintal liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Maintal 24 € weniger als Hofheim am Taunus und 24 € weniger als Langen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Hofheim am Taunus120 €
    2. Langen120 €
    3. Maintal96 €
    4. Bensheim96 €
    5. Neu-Isenburg90 €
    6. Dreieich60 €

    Mehrere Hunde in Maintal

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Maintal gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 Euro, der zweite Hund 144 Euro und jeder weitere Hund 198 Euro im Jahr.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Maintal 1.000 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund gelten jährlich 1.000 Euro, für vor dem 31.12.2025 gemeldete gefährliche Hunde 512 Euro (§ 5 Abs. 2). Gefährlich sind Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft oder Angriffslust sowie nach Beiß- oder Hetzvorfällen (§ 5 Abs. 3), insbesondere Pitbull-Terrier/American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier/Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler samt Kreuzungen (§ 5 Abs. 4). Der erhöhte Satz entfällt, wenn der Hund mit dem Halter die Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertige Prüfung bestanden hat (§ 6 Abs. 3).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Was in Hessen für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Hessen fest. Grundlage ist „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Auf der Liste in Hessen stehen 9 Rassen, zum Beispiel Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Maintal gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, GL, aG, G oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
    • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a)
    • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b)
    • Hunde aus inländischen Tierheimen oder von inländischen Tierschutzorganisationen bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c)
    • Hunde mit erfolgreich abgelegter anerkannter jagdlicher Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. d)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 50 Prozent für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Buchst. a)
    • Ermäßigung auf 50 Prozent für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener, jährlich zu wiederholender Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 7 Buchst. b)
    • Pauschalsteuer für Hundezüchter: 1.000 Euro jährlich (§ 5 Abs. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Maintal an- und abmelden

    • Zuständig: Magistrat der Stadt Maintal, Fachdienst Hundesteuer, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal, Telefon 06181 400-287, info@maintal.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Maintal anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Maintal (Hundesteuersatzung), Stadtrecht Nr. 9.600
    Fassung
    Satzung vom 05.09.2011 (ausgefertigt 20.09.2011, in Kraft 01.01.2012), § 5 Abs. 1 zuletzt geändert durch Beschluss vom 04.07.2016 (in Kraft 01.01.2017), § 5 …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 96,00 € für den zweiten Hund 144,00 € für jeden weiteren Hund 198,00 €

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Maintal

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Maintal 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Maintal für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 198 €. Für einen Listenhund werden 1.000 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Maintal (Hundesteuersatzung), Stadtrecht Nr. 9.600. Fassung: Satzung vom 05.09.2011 (ausgefertigt 20.09.2011, in Kraft 01.01.2012), § 5 Abs. 1 zuletzt geändert durch Beschluss vom 04.07.2016 (in Kraft 01.01.2017), § 5 ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Maintal?

    Für den zweiten Hund gilt in Maintal ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 240 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 Euro, der zweite Hund 144 Euro und jeder weitere Hund 198 Euro im Jahr.

    Muss ich als Rentner in Maintal Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Maintal kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Maintal?

    Steuerfrei sind in Maintal laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, GL, aG, G oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a), Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b), Hunde aus inländischen Tierheimen oder von inländischen Tierschutzorganisationen bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c) und Hunde mit erfolgreich abgelegter anerkannter jagdlicher Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. d). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 Prozent für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Buchst. a), Ermäßigung auf 50 Prozent für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener, jährlich zu wiederholender Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 7 Buchst. b) und Pauschalsteuer für Hundezüchter: 1.000 Euro jährlich (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Maintal anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Magistrat der Stadt Maintal, Fachdienst Hundesteuer, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal, Telefon 06181 400-287, info@maintal.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Maintal.