Hundesteuer Rodgau 2026
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Kurze Antwort
In Rodgau kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 120 €. Der zweite Hund kostet 200 €, jeder weitere 280 €. Listenhunde kosten 720 € im Jahr.
Die Hundesteuer in Rodgau ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Hundesteuer Rodgau 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 200 € |
| Jeder weitere Hund | 280 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 720 € |
| Steuermarke | ja |
Beschlossene Änderung: Die Sätze gelten seit 01.07.2026 (Satzung vom 22.06.2026). Bis 30.06.2026 galten 60 €, 90 € und 120 €; für 2026 wird anteilig berechnet.
Deine Hundesteuer in Rodgau
Hundesteuer pro Jahr in Rodgau
Quelle: Satzung · Stand Neue Satzung vom 22.06.2026 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2026), in Kraft ab 01.07.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Rodgau pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Rodgau 10 €, pro Tag 0,33 €. Wann der Jahresbetrag von 120 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Rodgau ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 320 € im Jahr, mit drei Hunden 600 €. Der zweite Hund allein macht 200 € aus.
Der Satz für Listenhunde ist in Rodgau 6-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 60 € pro Monat.
Wie teuer ist Rodgau?
In Mittelstädten wie Rodgau (etwa 45.197 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Im Vergleich mit 13 erfassten Städten in Hessen (Median 87 €) liegt Rodgau über der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Rodgau 33 € mehr als Oberursel (Taunus) und 60 € mehr als Wetzlar.
- Rodgau120 €
- Rüsselsheim am Main96 €
- Oberursel (Taunus)87 €
- Bad Homburg vor der Höhe84 €
- Fulda75 €
- Wetzlar60 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Rodgau gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite Hund 200 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 280 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Rodgau 720 € im Jahr.
Für gefährliche Hunde erhöht sich die Steuer nach § 5 Abs. 2 um 600 Euro (als erster Hund also 720 Euro): gefährlich sind Hunde nach § 2 Abs. 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (im Einzelfall auffällige Hunde) sowie Hunde der Rassen nach § 2 Abs. 1 dieser Verordnung, für die kein gültiger Wesenstest vorgelegt werden kann. Keine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 für gefährliche Hunde.
Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen
Was in Hessen für Hundehalter gilt
Die Hundesteuer regelt Rodgau selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Hessen die Vorschrift „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Hessen nennt 9 Rassen ausdrücklich, etwa Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Für die Hundesteuer in Rodgau kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber, demenzkranker oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) dienen, sofern nicht gefährlich, auf Antrag; Schwerbehindertenausweis jährlich bis 31.03. vorzulegen (§ 6 Abs. 1, § 10 Abs. 1)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1, auf Antrag
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, insbesondere Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl und Hunde gewerbsmäßiger, angemeldeter Hundehändler, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
- Hunde aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzeinrichtung in Deutschland für höchstens drei Jahre, mit Nachweis, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- 50 Prozent für einsatzbereite Rettungs- oder Sanitätshunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbands, auf Antrag (§ 7)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Rodgau (Steuern); E-Mail-Adresse auf den amtlichen Seiten nicht genannt
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats, auf digitalem Weg unter Angabe von Rasse, Abstammung und Steuer-ID (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung innerhalb von zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 10 Abs. 3, § 11 Abs. 4)
Hund online bei der Stadt Rodgau anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Rodgau ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rodgau (Stadtrecht 200, Stand: Juni 2026)
- Fassung
- Neue Satzung vom 22.06.2026 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2026), in Kraft ab 01.07.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich • für den ersten Hund 120,00 € • für den zweiten Hund 200,00 € • für jeden dritten und jeden weiteren Hund 280,00 €. (2) Für gefährliche Hunde erhöht sich der Steuerbetrag nach § 5 Abs. 1 um 600,00 €.
Fragen und Antworten zu Rodgau
Was kostet die Hundesteuer in Rodgau 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Rodgau für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 200 €, jeder weitere 280 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rodgau (Stadtrecht 200, Stand: Juni 2026). Fassung: Neue Satzung vom 22.06.2026 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2026), in Kraft ab 01.07.2026. Die Sätze gelten seit 01.07.2026 (Satzung vom 22.06.2026). Bis 30.06.2026 galten 60 €, 90 € und 120 €; für 2026 wird anteilig berechnet.
Was kostet ein zweiter Hund in Rodgau?
Für den zweiten Hund gilt in Rodgau ein Satz von 200 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 320 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite Hund 200 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 280 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 3).
Muss ich als Rentner in Rodgau Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Rodgau kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Rodgau keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Rodgau laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber, demenzkranker oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) dienen, sofern nicht gefährlich, auf Antrag; Schwerbehindertenausweis jährlich bis 31.03. vorzulegen (§ 6 Abs. 1, § 10 Abs. 1), Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1, auf Antrag, Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, insbesondere Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl und Hunde gewerbsmäßiger, angemeldeter Hundehändler, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2) und Hunde aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzeinrichtung in Deutschland für höchstens drei Jahre, mit Nachweis, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 3). Ermäßigt wird für: 50 Prozent für einsatzbereite Rettungs- oder Sanitätshunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbands, auf Antrag (§ 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Rodgau an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Rodgau (Steuern); E-Mail-Adresse auf den amtlichen Seiten nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats, auf digitalem Weg unter Angabe von Rasse, Abstammung und Steuer-ID (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung innerhalb von zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 10 Abs. 3, § 11 Abs. 4). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Hessen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Rodgau.