Hundesteuer Bad Homburg vor der Höhe 2026
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Kurze Antwort
Bad Homburg vor der Höhe setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 84 € pro Jahr fest. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 180 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 840 €.
Wer in Bad Homburg vor der Höhe einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Bad Homburg vor der Höhe selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
So hoch ist die Hundesteuer in Bad Homburg vor der Höhe
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 84 € |
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 840 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Bad Homburg vor der Höhe berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Bad Homburg vor der Höhe
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 27.02.2014 (Beschluss 13.02.2014, in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13.04.2023 (Beschluss 30.03.2023), …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Bad Homburg vor der Höhe pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 7 € pro Monat für einen Hund in Bad Homburg vor der Höhe. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 84 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 420 € und in zehn Jahren 840 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Bad Homburg vor der Höhe zusammen 216 € jährlich (18 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 396 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Bad Homburg vor der Höhe 10-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 70 € im Monat.
Wie teuer ist Bad Homburg vor der Höhe?
Bad Homburg vor der Höhe ist mit rund 56.938 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Unter den 13 Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 87 €. Bad Homburg vor der Höhe liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Bad Homburg vor der Höhe 24 € mehr als Wetzlar und 9 € mehr als Fulda.
- Rodgau120 €
- Rüsselsheim am Main96 €
- Oberursel (Taunus)87 €
- Bad Homburg vor der Höhe84 €
- Fulda75 €
- Wetzlar60 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Bad Homburg vor der Höhe gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 Euro, der zweite Hund 132 Euro und jeder weitere Hund 180 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Listenhunde in Bad Homburg vor der Höhe
Für einen gefährlichen Hund verlangt Bad Homburg vor der Höhe 840 € im Jahr.
Abweichend beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund 840 Euro jährlich (§ 5 Abs. 3); als gefährlich gelten Hunde der Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung (HundeVO) vermutet wird oder die nach § 2 Abs. 2 HundeVO gefährlich sind (§ 5 Abs. 4). Steuervergünstigungen nur, wenn kein gefährlicher Hund, außer bei Nachweis nach § 6 Abs. 2 b oder c (§ 8 Nr. 1).
Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen
Landesrecht für Hunde in Bad Homburg vor der Höhe
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Hessen fest. Grundlage ist „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 9 Rassen, darunter Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Bad Homburg vor der Höhe zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
- Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 a)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 b)
- Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V. ab Entstehung der Steuerpflicht bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 c)
- Inhaber eines gültigen Bad Homburg Passes für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf 50 % des Satzes für den ersten Hund für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1)
- Ermäßigung auf 50 % für besonders ausgebildete Therapiehunde und Diabeteswarnhunde mit Ausbildungsnachweis; Therapiehunde müssen in Einrichtungen in Bad Homburg eingesetzt werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (Magistrat); E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen (§ 10 Abs. 2)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Bad Homburg vor der Höhe ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (Stadtrecht 22-1, ab Mai 2023 gültige Fassung)
- Fassung
- Satzung vom 27.02.2014 (Beschluss 13.02.2014, in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13.04.2023 (Beschluss 30.03.2023), …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 84,- Euro für den zweiten Hund 132,- Euro für jeden weiteren Hund 180,- Euro
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Homburg vor der Höhe?
Im Jahr 2026 verlangt Bad Homburg vor der Höhe für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 180 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (Stadtrecht 22-1, ab Mai 2023 gültige Fassung). Fassung: Satzung vom 27.02.2014 (Beschluss 13.02.2014, in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13.04.2023 (Beschluss 30.03.2023), ….
Was kostet ein zweiter Hund in Bad Homburg vor der Höhe?
Für den zweiten Hund gilt in Bad Homburg vor der Höhe ein Satz von 132 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 216 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 Euro, der zweite Hund 132 Euro und jeder weitere Hund 180 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Muss ich als Rentner in Bad Homburg vor der Höhe Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Bad Homburg vor der Höhe kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Bad Homburg vor der Höhe?
Steuerfrei sind in Bad Homburg vor der Höhe laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 a), Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 b), Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V. ab Entstehung der Steuerpflicht bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 c) und Inhaber eines gültigen Bad Homburg Passes für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 % des Satzes für den ersten Hund für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1) und Ermäßigung auf 50 % für besonders ausgebildete Therapiehunde und Diabeteswarnhunde mit Ausbildungsnachweis; Therapiehunde müssen in Einrichtungen in Bad Homburg eingesetzt werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Bad Homburg vor der Höhe an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (Magistrat); E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen (§ 10 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
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