Hundesteuer Fulda 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Fulda 75 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 150 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 600 €.
Die Hundesteuer in Fulda ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
So hoch ist die Hundesteuer in Fulda
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 75 € |
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Fulda
Hundesteuer pro Jahr in Fulda
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 21.12.1998 (Beschluss 18.12.1998, in Kraft 01.01.1999), zuletzt geändert durch den Vierten Nachtrag vom 21.12.2021 (Beschluss 16.12.2021), gültig …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Fulda im Jahr kostet
Pro Monat gerechnet sind es in Fulda 6,25 €, pro Tag 0,21 €. Wann der Jahresbetrag von 75 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 375 € zusammen, in zehn Jahren 750 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 195 € im Jahr, mit drei Hunden 345 €. Der zweite Hund allein macht 120 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in Fulda 8-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 50 € im Monat.
Wie teuer ist Fulda?
In Mittelstädten wie Fulda (etwa 65.755 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Im Vergleich mit 13 erfassten Städten in Hessen (Median 87 €) liegt Fulda unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Fulda 21 € weniger als Rüsselsheim am Main und 9 € weniger als Marburg.
- Rüsselsheim am Main96 €
- Marburg84 €
- Bad Homburg vor der Höhe84 €
- Gießen84 €
- Fulda75 €
- Wetzlar60 €
Mehrere Hunde in Fulda
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Fulda gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 75 Euro, der zweite Hund 120 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 150 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden zuerst gezählt (§ 5 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Fulda 600 € im Jahr.
Für einen gefährlichen Hund beträgt die Steuer abweichend 600 Euro jährlich; bei gemischter Haltung zählen gefährliche Hunde in der Reihenfolge vor den nicht gefährlichen (§ 5 Abs. 3). Als gefährlich gelten nach § 5 Abs. 4 Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird (Pitbull-Terrier/American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier/Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler sowie deren Kreuzungen; Übergangsregel für bis 2008 gehaltene Rottweiler), sowie nach § 5 Abs. 5 Hunde, die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung durch ihr Verhalten gefährlich sind.
Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen
Regeln des Landes
Die Hundesteuer regelt Fulda selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Hessen die Vorschrift „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Hessen nennt 9 Rassen ausdrücklich, etwa Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Für die Hundesteuer in Fulda kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
- Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 a)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 b)
- Diensthunde von Polizei-, Bundesgrenzschutz-, Zoll- und kommunalen Ordnungsbeamten, wenn die Unterhaltskosten aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 c)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf 50 % für den ersten Hund, wenn er zur Bewachung bewohnter Gebäude benötigt wird, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1)
- Ermäßigung auf 25 % des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2)
- Ermäßigung auf 50 % für Hunde mit erfolgreich abgelegter Begleithundprüfung, Teamtest, Prüfung nach dem Augsburger Modell oder vergleichbarer Prüfung bei einem anerkannten VdH-Richter bzw. in einer vom Land Hessen anerkannten Hundeschule, auf Antrag (§ 7 Abs. 3); gilt nach § 8 Nr. 1 auch für gefährliche Hunde
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Fulda an- und abmelden
- Zuständig: Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei – Steuern, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Tel. 0661 102-1216, E-Mail steuern@fulda.de (laut städtischem Serviceportal)
- Frist: schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 10 Abs. 2)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Fulda
- Fassung
- Satzung vom 21.12.1998 (Beschluss 18.12.1998, in Kraft 01.01.1999), zuletzt geändert durch den Vierten Nachtrag vom 21.12.2021 (Beschluss 16.12.2021), gültig …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 75 Euro für den zweiten Hund 120 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund 150 Euro.
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Fulda 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Fulda für den ersten Hund 75 €. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 150 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Fulda. Fassung: Satzung vom 21.12.1998 (Beschluss 18.12.1998, in Kraft 01.01.1999), zuletzt geändert durch den Vierten Nachtrag vom 21.12.2021 (Beschluss 16.12.2021), gültig ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Fulda?
Für den zweiten Hund gilt in Fulda ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 195 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 75 Euro, der zweite Hund 120 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 150 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden zuerst gezählt (§ 5 Abs. 2).
Sind Rentner in Fulda von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Fulda kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Fulda von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Fulda laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 a), Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 b) und Diensthunde von Polizei-, Bundesgrenzschutz-, Zoll- und kommunalen Ordnungsbeamten, wenn die Unterhaltskosten aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 c). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 % für den ersten Hund, wenn er zur Bewachung bewohnter Gebäude benötigt wird, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1), Ermäßigung auf 25 % des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2) und Ermäßigung auf 50 % für Hunde mit erfolgreich abgelegter Begleithundprüfung, Teamtest, Prüfung nach dem Augsburger Modell oder vergleichbarer Prüfung bei einem anerkannten VdH-Richter bzw. in einer vom Land Hessen anerkannten Hundeschule, auf Antrag (§ 7 Abs. 3); gilt nach § 8 Nr. 1 auch für gefährliche Hunde. Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Fulda an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei – Steuern, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Tel. 0661 102-1216, E-Mail steuern@fulda.de (laut städtischem Serviceportal)», und zwar schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 10 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Vergleichbare Städte in Hessen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Fulda. Stand 22.10.2026.