Hundesteuer Offenbach am Main 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Offenbach am Main beträgt 2026 für den ersten Hund 90 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 180 €.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Offenbach am Main, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
Hundesteuer Offenbach am Main 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 90 € |
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Steuermarke | nein |
Deine Hundesteuer in Offenbach am Main
Hundesteuer pro Jahr in Offenbach am Main
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 10.12.1998, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 01.04.2015 (Steuersätze, in Kraft 01.07.2015) und zuletzt durch die Satzung zur 3. Änderung, …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Offenbach am Main pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Offenbach am Main 7,50 € Steuer, am Tag sind es 0,25 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 450 € und in zehn Jahren 900 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Offenbach am Main zusammen 270 € jährlich (22,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 450 €.
Einordnung im Vergleich
Bei rund 133.195 Einwohnern zählt Offenbach am Main zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.
Der Median der 4 ausgewerteten Städte in Hessen beträgt 105 €. Der Satz in Offenbach am Main liegt unter diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Offenbach am Main 30 € weniger als Darmstadt und genauso viel wie Kassel.
Mehrere Hunde in Offenbach am Main
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Offenbach am Main gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 90,00 Euro und jeder weitere Hund 180,00 Euro im Jahr (gestaffelt nach Reihenfolge, nicht je Hund der höhere Satz); befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Offenbach am Main verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen
Landesrecht für Hunde in Offenbach am Main
Die Hundesteuer regelt Offenbach am Main selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Hessen die Vorschrift „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Auf der Liste in Hessen stehen 9 Rassen, zum Beispiel Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Offenbach am Main gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
- Hunde in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen gemeinnützigen Vereinen mit Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (§ 6 Abs. 3)
- Hunde aus dem in Offenbach ansässigen Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 6 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern kann in besonders gelagerten Einzelfällen oder Gruppen von Fällen zur Vermeidung von Härten die Steuer ermäßigen oder erlassen (§ 6 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Offenbach am Main an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Offenbach am Main, Amt Kämmerei, Kasse und Steuern (Aufwandsteuern), Berliner Straße 100, 63065 Offenbach; E-Mail laut Service-Seite aufwandsteuern@offenbach.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; schriftlich oder elektronisch (§ 9 Abs. 1 i. d. F. der 3. Änderungssatzung)
Hund online bei der Stadt Offenbach am Main anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main
- Fassung
- Satzung vom 10.12.1998, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 01.04.2015 (Steuersätze, in Kraft 01.07.2015) und zuletzt durch die Satzung zur 3. Änderung, …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich für den 1. Hund 90,00 EUR und für jeden weiteren Hund 180,00 EUR. (2) Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
Fragen und Antworten zu Offenbach am Main
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Offenbach am Main?
Im Jahr 2026 verlangt Offenbach am Main für den ersten Hund 90 €. Der zweite Hund kostet 180 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main. Fassung: Satzung vom 10.12.1998, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 01.04.2015 (Steuersätze, in Kraft 01.07.2015) und zuletzt durch die Satzung zur 3. Änderung, ….
Was kostet ein zweiter Hund in Offenbach am Main?
Für den zweiten Hund gilt in Offenbach am Main ein Satz von 180 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 270 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 90,00 Euro und jeder weitere Hund 180,00 Euro im Jahr (gestaffelt nach Reihenfolge, nicht je Hund der höhere Satz); befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Gibt es in Offenbach am Main eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Offenbach am Main kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Offenbach am Main keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Offenbach am Main laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Hunde in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen gemeinnützigen Vereinen mit Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (§ 6 Abs. 3) und Hunde aus dem in Offenbach ansässigen Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 6 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern kann in besonders gelagerten Einzelfällen oder Gruppen von Fällen zur Vermeidung von Härten die Steuer ermäßigen oder erlassen (§ 6 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Offenbach am Main an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Offenbach am Main, Amt Kämmerei, Kasse und Steuern (Aufwandsteuern), Berliner Straße 100, 63065 Offenbach; E-Mail laut Service-Seite aufwandsteuern@offenbach.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; schriftlich oder elektronisch (§ 9 Abs. 1 i. d. F. der 3. Änderungssatzung). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Hessen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Offenbach am Main redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.