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Hundesteuer Kassel 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Kassel kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 90 €. Für den zweiten Hund werden 120 € fällig, für jeden weiteren 150 €.

Die Hundesteuer in Kassel ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Hundesteuer Kassel 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Kassel
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund90 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Kassel?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Kassel

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 14.12.1998 (in Kraft 01.01.1999), zuletzt geändert durch die Zweite Änderungssatzung vom 04.06.2007, gültig ab 30.06.2007

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Kassel im Jahr kostet

    Rechnest du die 90 € im Jahr herunter, landest du bei 7,50 € im Monat oder 0,25 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 450 € zusammen, in zehn Jahren 900 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Kassel zusammen 210 € im Jahr, also 120 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 360 €.

    Einordnung im Vergleich

    Kassel hat etwa 196.799 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.

    Unter den 4 Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 105 €. Kassel liegt damit unter diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Kassel 30 € weniger als Darmstadt und 90 € weniger als Wiesbaden.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Wiesbaden180 €
    2. Darmstadt120 €
    3. Kassel90 €
    4. Offenbach am Main90 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Kassel gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: 90,00 Euro für den ersten, 120,00 Euro für den zweiten und 150,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Listenhunde in Kassel

    Kassel verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Die Satzung kennt keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde oder bestimmte Rassen; die Steuer richtet sich nur nach der Anzahl der Hunde (§ 5), es gilt der allgemeine Satz.

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Was in Hessen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Kassel selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Hessen die Vorschrift „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 9 Rassen, darunter Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Kassel zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Auf Antrag Hunde, die ausschließlich blinden, tauben oder sonst hilflosen Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Abs. 1)
    • Auf Antrag Gebrauchshunde, die ausschließlich Herden bewachen, in der erforderlichen Anzahl (§ 6 Abs. 2)
    • Auf Antrag Hunde in vorübergehender Unterbringung bei Tierschutzvereinen (§ 6 Abs. 2)
    • Auf Antrag Hunde aus dem Tierheim „Wau-Mau-Insel“ in Kassel bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres (§ 6 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Auf Antrag 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, sowie für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung bei einem anerkannten Verein oder Verband (§ 7 Abs. 1)
    • Auf Antrag 25 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil (§ 7 Abs. 2)
    • Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und gleichgestellte Personen: auf Antrag 50 % für den ersten Hund (§ 7 Abs. 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Kassel an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Kassel, Kämmerei und Steuern, Victoria-Haus, Obere Königsstraße 3, 34117 Kassel (E-Mail-Adressen der Sachbearbeiterinnen auf der Serviceseite nur verschleiert)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme schriftlich mit Angabe von Rasse und Abstammung; bei Welpen ab Vollendung des dritten Lebensmonats; Abmeldung ebenfalls binnen zwei Wochen (§ 10)

    Hund online bei der Stadt Kassel anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Kassel ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    2.02 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel
    Fassung
    Satzung vom 14.12.1998 (in Kraft 01.01.1999), zuletzt geändert durch die Zweite Änderungssatzung vom 04.06.2007, gültig ab 30.06.2007
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 90,00 Euro für den zweiten Hund 120,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund 150,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Kassel

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Kassel 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Kassel für den ersten Hund 90 €. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 150 €. Grundlage ist die 2.02 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel. Fassung: Satzung vom 14.12.1998 (in Kraft 01.01.1999), zuletzt geändert durch die Zweite Änderungssatzung vom 04.06.2007, gültig ab 30.06.2007.

    Was kostet ein zweiter Hund in Kassel?

    Für den zweiten Hund gilt in Kassel ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 210 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: 90,00 Euro für den ersten, 120,00 Euro für den zweiten und 150,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Muss ich als Rentner in Kassel Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Kassel kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und gleichgestellte Personen: auf Antrag 50 % für den ersten Hund (§ 7 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Kassel von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Kassel laut Satzung: Auf Antrag Hunde, die ausschließlich blinden, tauben oder sonst hilflosen Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Abs. 1), Auf Antrag Gebrauchshunde, die ausschließlich Herden bewachen, in der erforderlichen Anzahl (§ 6 Abs. 2), Auf Antrag Hunde in vorübergehender Unterbringung bei Tierschutzvereinen (§ 6 Abs. 2) und Auf Antrag Hunde aus dem Tierheim „Wau-Mau-Insel“ in Kassel bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Auf Antrag 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, sowie für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung bei einem anerkannten Verein oder Verband (§ 7 Abs. 1), Auf Antrag 25 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil (§ 7 Abs. 2) und Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und gleichgestellte Personen: auf Antrag 50 % für den ersten Hund (§ 7 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Kassel an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Kassel, Kämmerei und Steuern, Victoria-Haus, Obere Königsstraße 3, 34117 Kassel (E-Mail-Adressen der Sachbearbeiterinnen auf der Serviceseite nur verschleiert)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme schriftlich mit Angabe von Rasse und Abstammung; bei Welpen ab Vollendung des dritten Lebensmonats; Abmeldung ebenfalls binnen zwei Wochen (§ 10). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Kassel.