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Hundesteuer Wiesbaden 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Wiesbaden 180 € Hundesteuer.

Für jeden Hund, der in Wiesbaden gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Hessen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Die Sätze in Wiesbaden

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund180 €
Je Hund bei zwei Hunden180 €
Je Hund ab drei Hunden180 €
Listenhund (gefährlicher Hund)180 € (kein Aufschlag)
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Wiesbaden?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Wiesbaden

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 21.12.2011 (bekannt gemacht 28.12.2011), in Kraft 01.01.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2022, veröffentlicht 23.12.2022 im …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Wiesbaden pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 15 € pro Monat für einen Hund in Wiesbaden. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 180 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 900 €, auf zehn Jahre 1.800 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Achtung bei mehreren Hunden: Wiesbaden berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 360 € im Jahr (30 € im Monat), drei Hunde kosten 540 €.

    Wiesbaden im Vergleich

    Wiesbaden ist mit rund 288.584 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.

    Der Median der 4 ausgewerteten Städte in Hessen beträgt 105 €. Der Satz in Wiesbaden liegt über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Wiesbaden 90 € mehr als Kassel und 60 € mehr als Darmstadt.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Wiesbaden180 €
    2. Darmstadt120 €
    3. Kassel90 €
    4. Offenbach am Main90 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Wiesbaden gilt laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 6 beträgt die Steuer jährlich für jeden Hund 180,00 EUR, bei zwei Hunden je Hund 180,00 EUR.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Wiesbaden verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Kein erhöhter Steuersatz für Listenhunde; § 6 gilt für jeden Hund (Wert = Einheitssatz). Listenhunde sind aber von den Befreiungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 bis 11, vom Erlass nach § 7 Abs. 5 und von der Ermäßigung nach § 8 ausgenommen; die Satzung definiert den Begriff Listenhund nicht selbst.

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Landesrecht für Hunde in Wiesbaden

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Wiesbaden das Landesrecht in Hessen, vor allem „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 9 Rassen, darunter Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Wiesbaden zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hütehunde in erforderlicher Anzahl (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Diensthunde bei Polizei, Zoll und Bundeswehr (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • regelmäßig eingesetzte Rettungshunde anerkannter Hilfsorganisationen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • Hunde, die Personen mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H helfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
    • Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Privatforstangestellten oder bestätigten Jagdaufsehern (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
    • Hunde aus einem Tierheim im Wiesbadener Stadtgebiet (§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
    • erster Hund eines Haushalts mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach SGB XII oder SGB II (§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
    • Schulbegleithunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 9)
    • geprüfte Therapie- oder Behindertenbegleithunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 10)
    • Hunde mit freiwillig bestandenem Hundeführerschein nach den Vorgaben der Satzung (§ 7 Abs. 1 Nr. 11)
    • Ausschluss: Befreiungen nach Nr. 5 bis 11 nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 50 % für die zwei Steuerjahre nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger/höherwertiger Prüfung (VDH oder vergleichbarer EU-Verband), nicht für Listenhunde, auf Antrag (§ 8)
    • Erlass der Steuer auf Antrag bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach SGB XII oder SGB II unter weiteren Voraussetzungen (unverschuldete Notlage, keine Rückstände, Hund vor der Notlage angeschafft oder medizinisch unentbehrlich o. Ä.), nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 5)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Wiesbaden an- und abmelden

    • Zuständig: Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Kassen- und Steueramt, kassen-und-steueramt@wiesbaden.de (Anmeldeformular als PDF auf wiesbaden.de)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund vier Monate alt wurde, unter Angabe von Rasse und Herkunft (§ 11 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Wiesbaden ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Hundesteuersatzung), Ortsrecht 2
    Fassung
    Satzung vom 21.12.2011 (bekannt gemacht 28.12.2011), in Kraft 01.01.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2022, veröffentlicht 23.12.2022 im …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    §6 Steuersatz Der Steuersatz beträgt jährlich für jeden Hund 180,00 EUR. §7 Steuerbefreiung/Erlass der Steuer (1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wiesbaden

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wiesbaden?

    Im Jahr 2026 verlangt Wiesbaden für den ersten Hund 180 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde kennt die Satzung nicht. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Hundesteuersatzung), Ortsrecht 2. Fassung: Satzung vom 21.12.2011 (bekannt gemacht 28.12.2011), in Kraft 01.01.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2022, veröffentlicht 23.12.2022 im ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Wiesbaden?

    In Wiesbaden kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 180 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 6 beträgt die Steuer jährlich für jeden Hund 180,00 EUR, bei zwei Hunden je Hund 180,00 EUR.

    Gibt es in Wiesbaden eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Wiesbaden kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Erlass der Steuer auf Antrag bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach SGB XII oder SGB II unter weiteren Voraussetzungen (unverschuldete Notlage, keine Rückstände, Hund vor der Notlage angeschafft oder medizinisch unentbehrlich o. Ä.), nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 5) und erster Hund eines Haushalts mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach SGB XII oder SGB II (§ 7 Abs. 1 Nr. 8). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Wiesbaden?

    Steuerfrei sind in Wiesbaden laut Satzung: Hütehunde in erforderlicher Anzahl (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Diensthunde bei Polizei, Zoll und Bundeswehr (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), regelmäßig eingesetzte Rettungshunde anerkannter Hilfsorganisationen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Hunde, die Personen mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H helfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5), Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Privatforstangestellten oder bestätigten Jagdaufsehern (§ 7 Abs. 1 Nr. 6), Hunde aus einem Tierheim im Wiesbadener Stadtgebiet (§ 7 Abs. 1 Nr. 7), erster Hund eines Haushalts mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach SGB XII oder SGB II (§ 7 Abs. 1 Nr. 8), Schulbegleithunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 9), geprüfte Therapie- oder Behindertenbegleithunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 10), Hunde mit freiwillig bestandenem Hundeführerschein nach den Vorgaben der Satzung (§ 7 Abs. 1 Nr. 11) und Ausschluss: Befreiungen nach Nr. 5 bis 11 nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 % für die zwei Steuerjahre nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger/höherwertiger Prüfung (VDH oder vergleichbarer EU-Verband), nicht für Listenhunde, auf Antrag (§ 8) und Erlass der Steuer auf Antrag bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach SGB XII oder SGB II unter weiteren Voraussetzungen (unverschuldete Notlage, keine Rückstände, Hund vor der Notlage angeschafft oder medizinisch unentbehrlich o. Ä.), nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Wiesbaden anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Kassen- und Steueramt, kassen-und-steueramt@wiesbaden.de (Anmeldeformular als PDF auf wiesbaden.de)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund vier Monate alt wurde, unter Angabe von Rasse und Herkunft (§ 11 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Wiesbaden.