Hundesteuer in Baden-Württemberg 2026
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Kurze Antwort
Eine einheitliche Hundesteuer in Baden-Württemberg gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 1 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 144 € und 144 €, in der Mitte bei 144 €.

Steuer von der Gemeinde, Pflichten vom Land: So ist die Hundehaltung in Baden-Württemberg geregelt. Hier stehen die Sätze der ausgewerteten Städte und die Landesregeln mit Fundstelle.
Regeln aus dem Hundegesetz
Listenhunde
Rasseliste vorhanden
Kampfhunde mit widerlegbarer Vermutung (§ 1 Abs. 2 PolVOgH): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Gelten als Kampfhund, bis eine Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer bestanden und die Widerlegung von der Ortspolizeibehörde festgestellt ist; Erlaubnispflicht (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, in der Regel besondere Haftpflichtversicherung); ab sechs Monaten Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit; Zucht- und Kreuzungsverbot
Kampfhunde bei Bestätigung im Einzelfall (§ 1 Abs. 3 PolVOgH): Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu
Kampfhund erst, wenn sich Anhaltspunkte für gesteigerte Aggressivität nach Prüfung bestätigen und die Ortspolizeibehörde dies amtlich feststellt; dann wie oben
Gefährliche Hunde (rasseunabhängig)
Bissige, gefahrdrohend anspringende oder hetzende Hunde: Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit, zusätzliche Kennzeichnung
Haftpflicht
Pflicht für: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH)
Sachkunde
Halter von Kampfhunden (Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 2 PolVOgH); keine allgemeine Sachkundepflicht
Chip und Register
keine Chippflicht; Kampfhunde benötigen eine unveränderliche, möglichst ohne technische Mittel lesbare Kennzeichnung (z. B. Tätowierung); gefährliche Hunde zusätzlich Halterkennzeichnung am Halsband
Grundlage: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, mit Verwaltungsvorschrift VwVgH, In Kraft seit 16. August 2000 (laut Innenministerium Baden-Württemberg); VwVgH Gesamtversion vom 06.08.2018; Datum einer späteren Änderung der Polizeiverordnung nicht amtlich ermittelt · abgerufen am 22.10.2026
Hundesteuer der Städte in Baden-Württemberg
| Stadt | 1. Hund | 2. Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| Stuttgart | 144 € | 288 € | 816 € |
Für 106 weitere Städte in Baden-Württemberg werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Baden-Württemberg
Was kostet die Hundesteuer in Baden-Württemberg?
Eine einheitliche Hundesteuer in Baden-Württemberg gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 1 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 144 € und 144 €, in der Mitte bei 144 €.
Welche Rassen gelten in Baden-Württemberg als gefährlich?
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste. Kampfhunde mit widerlegbarer Vermutung (§ 1 Abs. 2 PolVOgH): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Kampfhunde bei Bestätigung im Einzelfall (§ 1 Abs. 3 PolVOgH): Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Grundlage: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, mit Verwaltungsvorschrift VwVgH.
Brauche ich in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht?
Nicht für alle Hunde. Baden-Württemberg verlangt eine Haftpflichtversicherung für: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH).
Was kostet ein Listenhund in Baden-Württemberg an Steuer?
In den 1 ausgewerteten Städten in Baden-Württemberg kostet ein Listenhund zwischen 816 € und 816 € im Jahr. Einige Städte verlangen keinen erhöhten Satz.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Baden-Württemberg?
Neu gefasst zum Jahr 2026 haben ihre Hundesteuer: Stuttgart.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.