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Hundesteuer Fellbach 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Fellbach 2026 eine Hundesteuer von 132 € pro Jahr. Für einen zweiten Hund werden 264 € fällig. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 840 €.

Für jeden Hund, der in Fellbach gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Baden-Württemberg ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Die Sätze in Fellbach

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund132 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €
Listenhund (gefährlicher Hund)840 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Fellbach berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Fellbach

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.12.1996, zuletzt geändert am 15.12.2020 (Lesefassung Stand Januar 2021), Änderungen in § 5, § 6 und § 10 Abs. 2 gültig ab 01.01.2021

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Fellbach im Jahr kostet

    Pro Monat gerechnet sind es in Fellbach 11 €, pro Tag 0,36 €. Wann der Jahresbetrag von 132 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 660 € und in zehn Jahren 1.320 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Fellbach zusammen 396 € im Jahr, also 264 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 660 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Fellbach rund 6,4-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 70 € pro Monat.

    Fellbach im Vergleich

    In Mittelstädten wie Fellbach (etwa 46.659 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 48 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Fellbach liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Fellbach 34 € mehr als Albstadt und 12 € weniger als Filderstadt.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Filderstadt144 €
    2. Rottenburg am Neckar144 €
    3. Fellbach132 €
    4. Weinheim108 €
    5. Albstadt98 €
    6. Bruchsal96 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Fellbach gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 132 Euro im Jahr, der zweite und jeder weitere Hund 264 Euro; der erste Kampfhund kostet 840 Euro, der zweite und jeder weitere Kampfhund 1.680 Euro, neben Kampfhunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde zählen nicht mit.

    Listenhunde in Fellbach

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Fellbach 840 € im Jahr.

    Kampfhunde sind Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit im Sinne von § 1 der baden-württembergischen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000, gefährliche Hunde im Sinne von § 2 dieser Verordnung sowie Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration (§ 5 Abs. 3). Für sie gibt es keine Steuerbefreiung (§ 6 Abs. 2).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Fellbach das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Fellbach zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen und dafür nachweislich geeignet sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Keine Ermäßigungstatbestände in der Satzung; für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung kann auf Antrag eine Zwingersteuer von 396 Euro je Zwinger erhoben werden, erhöht um denselben Betrag je weitere bis zu 5 Hunde ab mehr als 5 Hunden (§ 5 Abs. 4, § 7)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Fellbach, Rathaus, Marktplatz 1, 70734 Fellbach, Tel. 0711 5851-0, E-Mail rathaus@fellbach.de (laut städtischer Service-Seite 'Hundesteuer - Hund anmelden')
    • Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats, rückwirkend höchstens 6 Monate mit Nachweis (§ 10 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Fellbach anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fellbach (Hundesteuersatzung), Stadtrecht 9/2
    Fassung
    Satzung vom 17.12.1996, zuletzt geändert am 15.12.2020 (Lesefassung Stand Januar 2021), Änderungen in § 5, § 6 und § 10 Abs. 2 gültig ab 01.01.2021
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 132 €. Für das Halten eines Kampfhundes gemäß Absatz 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 jährlich 840,00 €.

    Fragen und Antworten zu Fellbach

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Fellbach 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Fellbach für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 264 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fellbach (Hundesteuersatzung), Stadtrecht 9/2. Fassung: Satzung vom 17.12.1996, zuletzt geändert am 15.12.2020 (Lesefassung Stand Januar 2021), Änderungen in § 5, § 6 und § 10 Abs. 2 gültig ab 01.01.2021.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Fellbach?

    Für den zweiten Hund gilt in Fellbach ein Satz von 264 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 396 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 132 Euro im Jahr, der zweite und jeder weitere Hund 264 Euro; der erste Kampfhund kostet 840 Euro, der zweite und jeder weitere Kampfhund 1.680 Euro, neben Kampfhunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde zählen nicht mit.

    Sind Rentner in Fellbach von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Fellbach kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Fellbach von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Fellbach laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen und dafür nachweislich geeignet sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Keine Ermäßigungstatbestände in der Satzung; für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung kann auf Antrag eine Zwingersteuer von 396 Euro je Zwinger erhoben werden, erhöht um denselben Betrag je weitere bis zu 5 Hunde ab mehr als 5 Hunden (§ 5 Abs. 4, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Fellbach an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Fellbach, Rathaus, Marktplatz 1, 70734 Fellbach, Tel. 0711 5851-0, E-Mail rathaus@fellbach.de (laut städtischer Service-Seite 'Hundesteuer - Hund anmelden')», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats, rückwirkend höchstens 6 Monate mit Nachweis (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Fellbach. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.