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Hundesteuer Filderstadt 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Filderstadt kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 144 €. Für einen zweiten Hund werden 288 € fällig. Listenhunde kosten 840 € im Jahr.

Hundehalter in Filderstadt finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

Hundesteuer Filderstadt 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Filderstadt
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Listenhund (gefährlicher Hund)840 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Filderstadt berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Filderstadt

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 11.11.1996, zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung (Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2025, im Kopf als Änderung vom 14.10.2025 geführt), gültig …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Filderstadt im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Filderstadt 12 € Steuer, am Tag sind es 0,39 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 720 € und in zehn Jahren 1.440 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Filderstadt zusammen 432 € im Jahr, also 288 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 720 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Filderstadt rund 5,8-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 70 € pro Monat.

    Wie teuer ist Filderstadt?

    Mit rund 46.274 Einwohnern ist Filderstadt keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Im Vergleich mit 48 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Filderstadt über der Mitte. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Filderstadt 36 € mehr als Weinheim und 12 € mehr als Fellbach.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Filderstadt144 €
    2. Rottenburg am Neckar144 €
    3. Fellbach132 €
    4. Weinheim108 €
    5. Albstadt98 €
    6. Bruchsal96 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Filderstadt gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 144 Euro im Jahr, der zweite und jeder weitere Hund das Zweifache, also 288 Euro; der erste Kampfhund kostet 840 Euro, der zweite und jeder weitere Kampfhund 1.680 Euro. Steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit, neben Kampf- oder Zwingerhunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.

    Listenhunde in Filderstadt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Filderstadt 840 € im Jahr.

    Kampfhunde sind Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme einer Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren rechtfertigen, insbesondere Bullterrier, Pitt Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu sowie jeweils deren Kreuzungen (§ 5 Abs. 3). Für Kampfhunde gibt es keine Steuervergünstigungen oder -befreiungen (§ 8 Abs. 3).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Filderstadt selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Filderstadt gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund je Halter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)
    • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, nur für einen Hund je Halter (§ 6 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3)
    • Hunde, die der Halter selbst unmittelbar aus dem Filderstädter Tierheim übernimmt, für ein Jahr ab Übernahme (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
    • Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchehunde im Sinne von § 39 JWMG (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
    • Antrag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides (§ 6 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde von Jagdausübungsberechtigten und Inhabern von Jagderlaubnisscheinen mit gültigem Jagdschein und nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeit des Hundes; nur für einen Hund je Halter (§ 6 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3)
    • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer gemeinnützigen Züchtervereinigung: das Zweifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 je Zwinger (288 Euro), bei mehr als 5 Hunden zusätzlich je bis zu 5 weitere Hunde; nicht für Kampfhundezucht (§ 5 Abs. 4, § 7)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Filderstadt, Steuern und Gebühren, Aicher Straße 9, 70794 Filderstadt, Tel. 0711 7003-0, E-Mail stadt@filderstadt.de (laut städtischer Service-Seite 'Hundesteuer - Hund anmelden')
    • Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, mit Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Filderstadt anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Filderstadt ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Anzeige der Hundehaltung und über die Erhebung einer Hundesteuer in Filderstadt (Lesefassung Stand Oktober 2025)
    Fassung
    Satzung vom 11.11.1996, zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung (Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2025, im Kopf als Änderung vom 14.10.2025 geführt), gültig …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1: 840,00 Euro.

    Fragen und Antworten zu Filderstadt

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Filderstadt 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Filderstadt für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 288 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Anzeige der Hundehaltung und über die Erhebung einer Hundesteuer in Filderstadt (Lesefassung Stand Oktober 2025). Fassung: Satzung vom 11.11.1996, zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung (Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2025, im Kopf als Änderung vom 14.10.2025 geführt), gültig ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Filderstadt?

    Für den zweiten Hund gilt in Filderstadt ein Satz von 288 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 432 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 144 Euro im Jahr, der zweite und jeder weitere Hund das Zweifache, also 288 Euro; der erste Kampfhund kostet 840 Euro, der zweite und jeder weitere Kampfhund 1.680 Euro. Steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit, neben Kampf- oder Zwingerhunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.

    Gibt es in Filderstadt eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Filderstadt kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Filderstadt von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Filderstadt laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund je Halter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3), Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, nur für einen Hund je Halter (§ 6 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3), Hunde, die der Halter selbst unmittelbar aus dem Filderstädter Tierheim übernimmt, für ein Jahr ab Übernahme (§ 6 Abs. 1 Nr. 4), Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchehunde im Sinne von § 39 JWMG (§ 6 Abs. 1 Nr. 5) und Antrag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde von Jagdausübungsberechtigten und Inhabern von Jagderlaubnisscheinen mit gültigem Jagdschein und nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeit des Hundes; nur für einen Hund je Halter (§ 6 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3) und Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer gemeinnützigen Züchtervereinigung: das Zweifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 je Zwinger (288 Euro), bei mehr als 5 Hunden zusätzlich je bis zu 5 weitere Hunde; nicht für Kampfhundezucht (§ 5 Abs. 4, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Filderstadt an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Filderstadt, Steuern und Gebühren, Aicher Straße 9, 70794 Filderstadt, Tel. 0711 7003-0, E-Mail stadt@filderstadt.de (laut städtischer Service-Seite 'Hundesteuer - Hund anmelden')», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, mit Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Filderstadt.