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Hundesteuer Albstadt 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Albstadt 2026 eine Hundesteuer von 98 € pro Jahr. Für einen zweiten Hund werden 196 € fällig. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 900 €.

Was ein Hund in Albstadt jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

Die Sätze in Albstadt

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund98 €
Zweiter Hund196 €
Jeder weitere Hund196 €
Listenhund (gefährlicher Hund)900 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Albstadt?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Albstadt

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 11.12.2025 (Gemeinderatsbeschluss 11.12.2025), öffentlich bekannt gemacht auf albstadt.de (Datei vom 17.12.2025), gültig ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Albstadt pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,17 € pro Monat für einen Hund in Albstadt. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 98 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Albstadt ergeben nach heutigem Satz 490 €, zehn Jahre 980 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Zwei Hunde kosten in Albstadt zusammen 294 € jährlich (24,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 490 €.

    Für einen Listenhund verlangt Albstadt rund 9,2-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 75 €.

    Wie teuer ist Albstadt?

    Albstadt ist mit rund 47.047 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 48 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Albstadt liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Albstadt 34 € weniger als Fellbach und 2 € mehr als Bruchsal.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Filderstadt144 €
    2. Fellbach132 €
    3. Weinheim108 €
    4. Albstadt98 €
    5. Bruchsal96 €
    6. Singen (Hohentwiel)96 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Albstadt gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer 98 Euro für den ersten Hund und 196 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund; nach § 7 steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 4).

    Listenhunde in Albstadt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Albstadt 900 € im Jahr.

    Nach § 6 sind Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH (Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen), solange die Eigenschaft nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt ist; Kampfhunde nach § 1 Abs. 3 PolVOgH (insbesondere Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Mastiff, Tosa Inu), wenn eine örtliche Prüfung Anhaltspunkte für gesteigerte Aggressivität ergeben hat; sowie gefährliche Hunde nach § 2 PolVOgH (z. B. bissige Hunde), festgestellt durch die Ortspolizeibehörde. Steuer 900 Euro für jeden Kampfhund/gefährlichen Hund (§ 5 Abs. 1 Nr. 4); keine Steuerbefreiung (§ 7 Abs. 3).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Albstadt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Albstadt das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Albstadt gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag; nach mindestens fünf Jahren Befreiung lebenslang beim gleichen Halter (§ 7 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 2)
    • Ein geeigneter Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (mindestens 200 m Luftlinie), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • Assistenz-, Besuchs-, Schulbesuchs- und Therapiehunde mit Nachweis der bestandenen Prüfung einer anerkannten Organisation, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten und Wildtierschützern mit nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeit und gültigem Jagdschein, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
    • Hunde aus dem Tierheim Albstadt-Tailfingen für ein Kalenderjahr gegen Vorlage des Übernahmevertrags (§ 7 Abs. 2)
    • Keine Befreiung für Kampfhunde und gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintragung in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag: 196 Euro je Zwinger, bei mehr als fünf Hunden für jeweils bis zu fünf weitere Hunde erneut 196 Euro; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet wurden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2, § 8)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Albstadt, Amt für Finanzen und Vermögen, Stadtkasse und Steuern, Marktstraße 35, 72458 Albstadt; E-Mail Steuerabteilung@albstadt.de
    • Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat (§ 11 Abs. 1); Ende der Haltung oder Wegfall einer Vergünstigung innerhalb eines Monats (§ 11 Abs. 2)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Albstadt vom 11.12.2025
    Fassung
    Satzung vom 11.12.2025 (Gemeinderatsbeschluss 11.12.2025), öffentlich bekannt gemacht auf albstadt.de (Datei vom 17.12.2025), gültig ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für 1. den ersten Hund 98,-- Euro, 2. den zweiten und jeden weiteren Hund 196,-- Euro, 3. jeden Zwinger i.S.v. § 8 Abs. 1 196,-- Euro, 4. jeden Kampfhund / Gefährlichen Hund i.S.v. § 6 900,-- Euro.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Albstadt?

    Im Jahr 2026 verlangt Albstadt für den ersten Hund 98 €. Der zweite Hund kostet 196 €. Für einen Listenhund werden 900 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Albstadt vom 11.12.2025. Fassung: Satzung vom 11.12.2025 (Gemeinderatsbeschluss 11.12.2025), öffentlich bekannt gemacht auf albstadt.de (Datei vom 17.12.2025), gültig ab 01.01.2026.

    Was kosten zwei Hunde in Albstadt an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Albstadt ein Satz von 196 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 294 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer 98 Euro für den ersten Hund und 196 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund; nach § 7 steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 4).

    Muss ich als Rentner in Albstadt Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Albstadt kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Albstadt von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Albstadt laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag; nach mindestens fünf Jahren Befreiung lebenslang beim gleichen Halter (§ 7 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 2), Ein geeigneter Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (mindestens 200 m Luftlinie), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Assistenz-, Besuchs-, Schulbesuchs- und Therapiehunde mit Nachweis der bestandenen Prüfung einer anerkannten Organisation, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten und Wildtierschützern mit nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeit und gültigem Jagdschein, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5), Hunde aus dem Tierheim Albstadt-Tailfingen für ein Kalenderjahr gegen Vorlage des Übernahmevertrags (§ 7 Abs. 2) und Keine Befreiung für Kampfhunde und gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintragung in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag: 196 Euro je Zwinger, bei mehr als fünf Hunden für jeweils bis zu fünf weitere Hunde erneut 196 Euro; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet wurden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2, § 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Albstadt anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Albstadt, Amt für Finanzen und Vermögen, Stadtkasse und Steuern, Marktstraße 35, 72458 Albstadt; E-Mail Steuerabteilung@albstadt.de», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat (§ 11 Abs. 1); Ende der Haltung oder Wegfall einer Vergünstigung innerhalb eines Monats (§ 11 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Albstadt. Stand 22.10.2026.