Hundesteuer Singen (Hohentwiel) 2026
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Kurze Antwort
In Singen (Hohentwiel) kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 96 €. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 192 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Singen (Hohentwiel) am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
Hundesteuer Singen (Hohentwiel) 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 96 € |
| Zweiter Hund | 192 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Singen (Hohentwiel) berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Singen (Hohentwiel)
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.10.2023 (Gemeinderatsbeschluss 24.10.2023, ausgefertigt 25.10.2023), gültig ab 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Singen (Hohentwiel) pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8 € pro Monat für einen Hund in Singen (Hohentwiel). Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 96 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 480 € und in zehn Jahren 960 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Singen (Hohentwiel) zusammen 288 € jährlich (24 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 480 €.
Für einen Listenhund verlangt Singen (Hohentwiel) rund 6,3-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.
Singen (Hohentwiel) im Vergleich
Singen (Hohentwiel) ist mit rund 48.089 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Der Median der 42 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Singen (Hohentwiel) liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Singen (Hohentwiel) genauso viel wie Bruchsal und 2 € weniger als Albstadt.
- Filderstadt144 €
- Leonberg132 €
- Fellbach132 €
- Albstadt98 €
- Singen (Hohentwiel)96 €
- Bruchsal96 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Singen (Hohentwiel) gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 beträgt die Steuer 96 Euro für den ersten Hund; hält ein Hundehalter mehrere Hunde, erhöht sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro, wobei steuerfreie Hunde und Zwingerhunde nicht mitgezählt werden.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Singen (Hohentwiel) 600 € im Jahr.
Nach § 5 Abs. 3 sind Kampfhunde Hunde, deren Verhalten die Annahme einer Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren rechtfertigt; ausdrücklich genannt sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen, ferner Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. Steuer 600 Euro für einen Kampfhund, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.200 Euro (§ 5 Abs. 1 und 2); keine Steuervergünstigungen außer den Befreiungen nach § 6 Nr. 1 bis 3 (§ 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Landesrecht für Hunde in Singen (Hohentwiel)
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Singen (Hohentwiel) das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Singen (Hohentwiel) kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl, aG oder H dienen, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Nr. 1)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2)
- Hunde mit erfolgreich abgelegter zertifizierter Prüfung als Therapiehund bzw. Begleithund, die regelmäßig in dieser Funktion eingesetzt werden, auf Antrag (§ 6 Nr. 3)
- Hunde, die ab dem 01.01.2023 unmittelbar aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Singen aufgenommen werden, nur für den ersten Hund und für 12 Monate, auf Antrag (§ 6 Nr. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintragung in das Zuchtbuch einer von der Stadt anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag: das Zweifache des Satzes von 96 Euro, bei mehr als fünf Hunden je bis zu fünf weitere Hunde erneut dieser Betrag; nicht bei fehlender Zucht in den letzten drei Kalenderjahren und nicht für Kampfhunde (§ 5 Abs. 4, § 7)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Singen (Hohentwiel) an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Singen (Hohentwiel), Steuern, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen (Hohentwiel); E-Mail steuern@singen.de
- Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat; bei Kampfhunden auch Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Singen (Hohentwiel) anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Singen (Hohentwiel) ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Singen (Hohentwiel) (Hundesteuersatzung
- Fassung
- Satzung vom 24.10.2023 (Gemeinderatsbeschluss 24.10.2023, ausgefertigt 25.10.2023), gültig ab 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96,00 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 600,00 Euro.
Fragen und Antworten zu Singen (Hohentwiel)
Was kostet die Hundesteuer in Singen (Hohentwiel) 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Singen (Hohentwiel) für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 192 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Singen (Hohentwiel) (Hundesteuersatzung. Fassung: Satzung vom 24.10.2023 (Gemeinderatsbeschluss 24.10.2023, ausgefertigt 25.10.2023), gültig ab 01.01.2024.
Was kostet ein zweiter Hund in Singen (Hohentwiel)?
Für den zweiten Hund gilt in Singen (Hohentwiel) ein Satz von 192 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 288 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 beträgt die Steuer 96 Euro für den ersten Hund; hält ein Hundehalter mehrere Hunde, erhöht sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro, wobei steuerfreie Hunde und Zwingerhunde nicht mitgezählt werden.
Muss ich als Rentner in Singen (Hohentwiel) Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Singen (Hohentwiel) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Singen (Hohentwiel) von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Singen (Hohentwiel) laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl, aG oder H dienen, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2), Hunde mit erfolgreich abgelegter zertifizierter Prüfung als Therapiehund bzw. Begleithund, die regelmäßig in dieser Funktion eingesetzt werden, auf Antrag (§ 6 Nr. 3) und Hunde, die ab dem 01.01.2023 unmittelbar aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Singen aufgenommen werden, nur für den ersten Hund und für 12 Monate, auf Antrag (§ 6 Nr. 4). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintragung in das Zuchtbuch einer von der Stadt anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag: das Zweifache des Satzes von 96 Euro, bei mehr als fünf Hunden je bis zu fünf weitere Hunde erneut dieser Betrag; nicht bei fehlender Zucht in den letzten drei Kalenderjahren und nicht für Kampfhunde (§ 5 Abs. 4, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Singen (Hohentwiel) an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Singen (Hohentwiel), Steuern, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen (Hohentwiel); E-Mail steuern@singen.de», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat; bei Kampfhunden auch Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Singen (Hohentwiel). Stand 22.10.2026.