Hundesteuer Heidenheim an der Brenz 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Heidenheim an der Brenz beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 240 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 480 €.
Hundehalter in Heidenheim an der Brenz finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Hundesteuer Heidenheim an der Brenz 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 480 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Heidenheim an der Brenz berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Heidenheim an der Brenz
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 23.11.2000, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.11.2017, gültig ab 01.01.2018
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Heidenheim an der Brenz im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Heidenheim an der Brenz 10 € Steuer, am Tag sind es 0,33 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 600 € und in zehn Jahren 1.200 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Heidenheim an der Brenz zusammen 360 € im Jahr, also 240 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 600 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Heidenheim an der Brenz 4-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 40 € im Monat.
Einordnung im Vergleich
Mit rund 50.612 Einwohnern ist Heidenheim an der Brenz keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Der Median der 42 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Heidenheim an der Brenz liegt genau auf diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Heidenheim an der Brenz 12 € mehr als Ravensburg und 24 € mehr als Rastatt.
- Heidenheim an der Brenz120 €
- Böblingen120 €
- Ravensburg108 €
- Lahr/Schwarzwald100 €
- Rastatt96 €
- Lörrach96 €
Zweithund und weitere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Heidenheim an der Brenz gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, jeder weitere Hund 240 Euro; ein gefährlicher Hund kostet als erster 480 Euro und als weiterer 960 Euro, neben gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit.
Listenhunde in Heidenheim an der Brenz
Für einen gefährlichen Hund verlangt Heidenheim an der Brenz 480 € im Jahr.
Gefährlich sind nach § 6 Hunde mit erhöhter Verletzungs- oder Sicherheitsgefahr, insbesondere die zwölf dort genannten Rassen (u. a. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bordeaux Dogge, Mastiff, Tosa Inu) und deren Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration; 480 Euro für den ersten, 960 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 und 4).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Heidenheim an der Brenz kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (insbesondere Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Jagdhunde von Nachsuchenführern, die als Nachsuchenhunde nach § 38 JWMG eingesetzt und beim Landesjagdverband registriert sind, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung um 24 Euro für Hunde mit erfolgreich abgelegter Begleithundeprüfung, Team-Test-Prüfung oder vergleichbarer Prüfung eines anerkannten Verbandes (Prüfung höchstens zwei Jahre alt), auf Antrag (§ 9 Nr. 1, § 10 Abs. 2 Nr. 4)
- Ermäßigung um 24 Euro für Hunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern, Jagdscheininhabern, Wildtierschützern und Nachsuchenführern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag (§ 9 Nr. 2)
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch: das Dreifache des Satzes für den ersten Hund für bis zu fünf Hunde, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 3, § 8)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Heidenheim an der Brenz an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Heidenheim an der Brenz, Geschäftsbereich Steuern und Abgaben, Rathaus, Grabenstraße 15; Telefon 07321 327-1413, E-Mail steuer@heidenheim.de
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Hunderasse (§ 12 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 12 Abs. 2)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Heidenheim
- Fassung
- Satzung vom 23.11.2000, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.11.2017, gültig ab 01.01.2018
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für 1. jeden ersten Hund 120,00 € 2. jeden weiteren Hund 240,00 € 3. jeden ersten gefährlichen Hund i. S. v. § 6 480,00 € 4. jeden weiteren gefährlichen Hund i. S. v. § 6 960,00 €
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Heidenheim an der Brenz?
Im Jahr 2026 verlangt Heidenheim an der Brenz für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 480 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Heidenheim. Fassung: Satzung vom 23.11.2000, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.11.2017, gültig ab 01.01.2018.
Was kosten zwei Hunde in Heidenheim an der Brenz an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Heidenheim an der Brenz ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, jeder weitere Hund 240 Euro; ein gefährlicher Hund kostet als erster 480 Euro und als weiterer 960 Euro, neben gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit.
Sind Rentner in Heidenheim an der Brenz von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Heidenheim an der Brenz kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Heidenheim an der Brenz?
Steuerfrei sind in Heidenheim an der Brenz laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (insbesondere Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Jagdhunde von Nachsuchenführern, die als Nachsuchenhunde nach § 38 JWMG eingesetzt und beim Landesjagdverband registriert sind, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) und Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um 24 Euro für Hunde mit erfolgreich abgelegter Begleithundeprüfung, Team-Test-Prüfung oder vergleichbarer Prüfung eines anerkannten Verbandes (Prüfung höchstens zwei Jahre alt), auf Antrag (§ 9 Nr. 1, § 10 Abs. 2 Nr. 4), Ermäßigung um 24 Euro für Hunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern, Jagdscheininhabern, Wildtierschützern und Nachsuchenführern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag (§ 9 Nr. 2) und Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch: das Dreifache des Satzes für den ersten Hund für bis zu fünf Hunde, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 3, § 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Heidenheim an der Brenz anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Heidenheim an der Brenz, Geschäftsbereich Steuern und Abgaben, Rathaus, Grabenstraße 15; Telefon 07321 327-1413, E-Mail steuer@heidenheim.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Hunderasse (§ 12 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 12 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Heidenheim an der Brenz. Stand 22.10.2026.