Hundesteuer Bruchsal 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Bruchsal 96 € Hundesteuer. Der zweite Hund schlägt mit 192 € zu Buche.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Bruchsal am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
Die Sätze in Bruchsal
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 96 € |
| Zweiter Hund | 192 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Steuermarke | nein |
Hundesteuer für Bruchsal berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Bruchsal
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 28.11.2017 (Gemeinderatsbeschluss 28.11.2017, ausgefertigt 29.11.2017)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8 € pro Monat für einen Hund in Bruchsal. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 96 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 480 € und in zehn Jahren 960 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Bruchsal zusammen 288 € jährlich (24 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 480 €.
Wie teuer ist Bruchsal?
Bruchsal ist mit rund 47.578 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Unter den 42 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Bruchsal liegt damit unter diesem Wert. Über alle 273 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 102 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Bruchsal genauso viel wie Singen (Hohentwiel) und 2 € weniger als Albstadt.
- Filderstadt144 €
- Fellbach132 €
- Weinheim108 €
- Albstadt98 €
- Bruchsal96 €
- Singen (Hohentwiel)96 €
Zweithund und weitere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Bruchsal gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 beträgt die Steuer 96 Euro für den ersten Hund; hält ein Hundehalter mehrere Hunde, erhöht sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro, wobei steuerfreie Hunde nach § 6 nicht mitgezählt werden.
Listenhunde in Bruchsal
Bruchsal verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Landesrecht für Hunde in Bruchsal
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Bruchsal kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2)
- Wachhunde außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, auf Antrag (§ 6 Nr. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintragung in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 (also 288 Euro) für bis zu fünf Hunde, für jeweils bis zu fünf weitere Hunde erneut dieser Betrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet wurden (§ 5 Abs. 3, § 7)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Bruchsal an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Bruchsal (Stadtverwaltung); keine zuständige Organisationseinheit oder E-Mail in amtlicher Hundesteuer-Quelle ermittelt
- Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung oder Wegfall einer Vergünstigung innerhalb eines Monats schriftlich (§ 10 Abs. 2)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Bruchsal ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Bruchsal über die Erhebung der Hundesteuer (Ortsrecht, Stand-Fassung)
- Fassung
- Satzung vom 28.11.2017 (Gemeinderatsbeschluss 28.11.2017, ausgefertigt 29.11.2017)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entspre- chenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Ab- satz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf je 192,00 €.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bruchsal
Was kostet die Hundesteuer in Bruchsal 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Bruchsal für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 192 €. Grundlage ist die Satzung der Stadt Bruchsal über die Erhebung der Hundesteuer (Ortsrecht, Stand-Fassung). Fassung: Satzung vom 28.11.2017 (Gemeinderatsbeschluss 28.11.2017, ausgefertigt 29.11.2017).
Was kostet ein zweiter Hund in Bruchsal?
Für den zweiten Hund gilt in Bruchsal ein Satz von 192 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 288 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 beträgt die Steuer 96 Euro für den ersten Hund; hält ein Hundehalter mehrere Hunde, erhöht sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro, wobei steuerfreie Hunde nach § 6 nicht mitgezählt werden.
Muss ich als Rentner in Bruchsal Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Bruchsal kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Bruchsal von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Bruchsal laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2) und Wachhunde außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, auf Antrag (§ 6 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintragung in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 (also 288 Euro) für bis zu fünf Hunde, für jeweils bis zu fünf weitere Hunde erneut dieser Betrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet wurden (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Bruchsal an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bruchsal (Stadtverwaltung); keine zuständige Organisationseinheit oder E-Mail in amtlicher Hundesteuer-Quelle ermittelt», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung oder Wegfall einer Vergünstigung innerhalb eines Monats schriftlich (§ 10 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Bruchsal redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.