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Hundesteuer Weinheim 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Weinheim beträgt 2026 für den ersten Hund 108 € pro Jahr. Der zweite Hund schlägt mit 216 € zu Buche. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 648 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Weinheim staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

So hoch ist die Hundesteuer in Weinheim

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Listenhund (gefährlicher Hund)648 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Weinheim?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Weinheim

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom Gemeinderat beschlossen am 11.11.2020, gültig ab 01.01.2021 (ersetzt die Satzung vom 06.11.1996 in der Fassung vom 04.12.2019)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Weinheim im Jahr kostet

    Pro Monat gerechnet sind es in Weinheim 9 €, pro Tag 0,30 €. Wann der Jahresbetrag von 108 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 540 €, auf zehn Jahre 1.080 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Zwei Hunde kosten in Weinheim zusammen 324 € jährlich (27 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 540 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Weinheim 6-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 54 € pro Monat.

    Weinheim im Vergleich

    In Mittelstädten wie Weinheim (etwa 45.919 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Der Median der 48 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Weinheim liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Weinheim 36 € weniger als Rottenburg am Neckar und 36 € weniger als Filderstadt.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Rottenburg am Neckar144 €
    2. Filderstadt144 €
    3. Fellbach132 €
    4. Weinheim108 €
    5. Albstadt98 €
    6. Bruchsal96 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Weinheim gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 108 Euro im Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz auf 216 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, neben Zwinger-, Kampf- oder gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Weinheim 648 € im Jahr.

    Für Kampfhunde und gefährliche Hunde beträgt die Steuer 648 Euro für den ersten und jeden weiteren solchen Hund (§ 5 Abs. 4). Kampfhunde sind Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen (§ 7a Abs. 1); gefährlich sind Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr annehmen lassen, insbesondere bissige, Menschen oder Tiere gefahrdrohend anspringende oder zum Hetzen und Reißen neigende Hunde, festgestellt durch das Bürger- und Ordnungsamt (§ 7a Abs. 2 und 3). Eine Steuerbefreiung ist für sie ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Weinheim das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Weinheim gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen aG, B, BL oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen und dafür geeignet sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde, die ab 01.01.2021 unmittelbar aus dem Tierheim Weinheim aufgenommen werden, unbefristet (nicht bei Rücknahme durch den früheren Halter oder dessen Haushalt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
    • Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Befreiung gelten soll (§ 6 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: Steuer in Höhe eines ersten Hundes je Zwinger, bei mehr als 5 Hunden zusätzlich je bis zu 5 weitere Hunde (§ 5 Abs. 3, § 7)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Weinheim an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Weinheim, Stadtkämmerei, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim, Tel. 06201 82-236 (laut städtischer Seite 'Kommunale Steuern'; E-Mail-Adresse dort nicht ausgeschrieben)
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch über das Serviceportal Baden-Württemberg; bei Kampfhunden mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); gilt auch für die Abmeldung (§ 10 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Weinheim anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Weinheim
    Fassung
    Satzung vom Gemeinderat beschlossen am 11.11.2020, gültig ab 01.01.2021 (ersetzt die Satzung vom 06.11.1996 in der Fassung vom 04.12.2019)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weinheim?

    Im Jahr 2026 verlangt Weinheim für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Für einen Listenhund werden 648 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Weinheim. Fassung: Satzung vom Gemeinderat beschlossen am 11.11.2020, gültig ab 01.01.2021 (ersetzt die Satzung vom 06.11.1996 in der Fassung vom 04.12.2019).

    Was kosten zwei Hunde in Weinheim an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Weinheim ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 108 Euro im Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz auf 216 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, neben Zwinger-, Kampf- oder gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.

    Gibt es in Weinheim eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Weinheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Weinheim von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Weinheim laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen aG, B, BL oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen und dafür geeignet sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), Hunde, die ab 01.01.2021 unmittelbar aus dem Tierheim Weinheim aufgenommen werden, unbefristet (nicht bei Rücknahme durch den früheren Halter oder dessen Haushalt) (§ 6 Abs. 1 Nr. 4) und Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Befreiung gelten soll (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: Steuer in Höhe eines ersten Hundes je Zwinger, bei mehr als 5 Hunden zusätzlich je bis zu 5 weitere Hunde (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Weinheim anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Weinheim, Stadtkämmerei, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim, Tel. 06201 82-236 (laut städtischer Seite 'Kommunale Steuern'; E-Mail-Adresse dort nicht ausgeschrieben)», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch über das Serviceportal Baden-Württemberg; bei Kampfhunden mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); gilt auch für die Abmeldung (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Weinheim redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.