Hundesteuer Rottenburg am Neckar 2026
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Kurze Antwort
Rottenburg am Neckar setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 144 € pro Jahr fest. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 288 €. Listenhunde kosten 720 € im Jahr.
In Rottenburg am Neckar richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
Hundesteuer Rottenburg am Neckar 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 144 € |
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 720 € |
| Steuermarke | ja |
Beschlossene Änderung: Ab 01.01.2027 entfällt laut 3. Änderungssatzung vom 20.10.2026 die Hundesteuermarke (§ 11 aufgehoben). Die Steuersätze bleiben gleich.
Rechner: Was zahlst du in Rottenburg am Neckar?
Hundesteuer pro Jahr in Rottenburg am Neckar
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 05.07.2022 (in Kraft 01.01.2023), zuletzt geändert durch die Satzung zur 2. Änderung vom 21.10.2025 (bekannt gemacht 27.10.2025), gültig ab …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Rottenburg am Neckar pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 144 € im Jahr herunter, landest du bei 12 € im Monat oder 0,39 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 720 € zusammen, in zehn Jahren 1.440 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Rottenburg am Neckar zusammen 432 € im Jahr, also 288 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 720 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Rottenburg am Neckar 5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 60 € pro Monat.
Rottenburg am Neckar im Vergleich
Rottenburg am Neckar zählt etwa 45.579 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Im Vergleich mit 48 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Rottenburg am Neckar über der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Rottenburg am Neckar 36 € mehr als Weinheim und genauso viel wie Filderstadt.
- Rottenburg am Neckar144 €
- Filderstadt144 €
- Fellbach132 €
- Weinheim108 €
- Albstadt98 €
- Bruchsal96 €
Mehrere Hunde in Rottenburg am Neckar
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Rottenburg am Neckar gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 144 Euro; hält jemand mehrere Hunde, erhöht sich der Satz nach § 5 Abs. 2 für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 288 Euro (für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.440 Euro); steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Rottenburg am Neckar 720 € im Jahr.
Kampfhunde und gefährliche Hunde bestimmen sich nach § 5 Abs. 3 nach §§ 1 und 2 der baden-württembergischen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000; die Entscheidung der Ortspolizeibehörde ist bindend. Satz 720 Euro für den ersten, 1.440 Euro für jeden weiteren Kampfhund (§ 5 Abs. 1 und 2); keine Steuervergünstigungen (§ 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Rottenburg am Neckar das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Rottenburg am Neckar zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Jagdhunde von Jagdberechtigten, Wildtierschützern und anerkannten Nachsucheführern mit nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeit und gültigem Jahresjagdschein, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde zur Bewachung baurechtlich zulässiger Gebäude außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach Lage erforderlich, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
- Zertifizierte Therapiehunde mit regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe u. Ä., ab dem auf die Prüfung folgenden Kalenderjahr, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
- Zertifizierte Kadaversuchhunde zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit jährlicher Bescheinigung, ab dem auf die Prüfung folgenden Kalenderjahr, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 6)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer auf Antrag für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III oder Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung (§ 6 Abs. 2)
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintrag ins Zuchtbuch einer gemeinnützigen Züchtervereinigung: das Zweifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 (288 Euro) für die Hunde dieser Rasse; nicht, wenn in drei Jahren nicht gezüchtet wurde, und nicht für Kampfhunde (§ 7, § 5 Abs. 4)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadtkämmerei, Rechnungswesen und Steuern, Marktplatz 26 (Gebäude F), 72108 Rottenburg am Neckar; E-Mail steuern@rottenburg.de, Telefon 07472 165-212
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich; bei Kampfhunden mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Rottenburg am Neckar anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Rottenburg am Neckar
- Fassung
- Satzung vom 05.07.2022 (in Kraft 01.01.2023), zuletzt geändert durch die Satzung zur 2. Änderung vom 21.10.2025 (bekannt gemacht 27.10.2025), gültig ab …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144 €. Für das Halten eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 720 €.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rottenburg am Neckar
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rottenburg am Neckar 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Rottenburg am Neckar für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 288 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Rottenburg am Neckar. Fassung: Satzung vom 05.07.2022 (in Kraft 01.01.2023), zuletzt geändert durch die Satzung zur 2. Änderung vom 21.10.2025 (bekannt gemacht 27.10.2025), gültig ab …. Ab 01.01.2027 entfällt laut 3. Änderungssatzung vom 20.10.2026 die Hundesteuermarke (§ 11 aufgehoben). Die Steuersätze bleiben gleich.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Rottenburg am Neckar?
Für den zweiten Hund gilt in Rottenburg am Neckar ein Satz von 288 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 432 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 144 Euro; hält jemand mehrere Hunde, erhöht sich der Satz nach § 5 Abs. 2 für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 288 Euro (für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.440 Euro); steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit.
Sind Rentner in Rottenburg am Neckar von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Rottenburg am Neckar kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Rottenburg am Neckar keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Rottenburg am Neckar laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Jagdhunde von Jagdberechtigten, Wildtierschützern und anerkannten Nachsucheführern mit nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeit und gültigem Jahresjagdschein, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), Hunde zur Bewachung baurechtlich zulässiger Gebäude außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach Lage erforderlich, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 4), Zertifizierte Therapiehunde mit regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe u. Ä., ab dem auf die Prüfung folgenden Kalenderjahr, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 5) und Zertifizierte Kadaversuchhunde zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit jährlicher Bescheinigung, ab dem auf die Prüfung folgenden Kalenderjahr, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 6). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer auf Antrag für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III oder Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung (§ 6 Abs. 2) und Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintrag ins Zuchtbuch einer gemeinnützigen Züchtervereinigung: das Zweifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 (288 Euro) für die Hunde dieser Rasse; nicht, wenn in drei Jahren nicht gezüchtet wurde, und nicht für Kampfhunde (§ 7, § 5 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Rottenburg am Neckar an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtkämmerei, Rechnungswesen und Steuern, Marktplatz 26 (Gebäude F), 72108 Rottenburg am Neckar; E-Mail steuern@rottenburg.de, Telefon 07472 165-212», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich; bei Kampfhunden mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Rottenburg am Neckar.