Hundesteuer Schwäbisch Hall 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Schwäbisch Hall 108 € Hundesteuer. Der zweite Hund schlägt mit 216 € zu Buche. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 756 €.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Schwäbisch Hall bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Die Sätze in Schwäbisch Hall
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 108 € |
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 756 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Schwäbisch Hall?
Hundesteuer pro Jahr in Schwäbisch Hall
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.04.2024 (Gemeinderatsbeschluss 24.04.2024, im Internet veröffentlicht am 26.04.2024), gültig ab 01.05.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Schwäbisch Hall im Jahr kostet
Pro Monat gerechnet sind es in Schwäbisch Hall 9 €, pro Tag 0,30 €. Wann der Jahresbetrag von 108 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Schwäbisch Hall ergeben nach heutigem Satz 540 €, zehn Jahre 1.080 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Schwäbisch Hall zusammen 324 € im Jahr, also 216 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 540 €.
Für einen Listenhund verlangt Schwäbisch Hall 7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 63 €.
Schwäbisch Hall im Vergleich
In Mittelstädten wie Schwäbisch Hall (etwa 42.705 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Der Median der 48 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Schwäbisch Hall liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Schwäbisch Hall 48 € weniger als Kirchheim unter Teck und 36 € weniger als Bietigheim-Bissingen.
- Kirchheim unter Teck156 €
- Bietigheim-Bissingen144 €
- Schorndorf144 €
- Nürtingen132 €
- Leinfelden-Echterdingen126 €
- Schwäbisch Hall108 €
Mehrere Hunde in Schwäbisch Hall
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Schwäbisch Hall gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 108 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 216 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde bleiben bei der Zählung außer Betracht (§ 5 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Schwäbisch Hall 756 € im Jahr.
Für jeden Kampfhund bzw. gefährlichen Hund gelten 756 Euro (§ 5 Abs. 1 Nr. 3). Nach § 6 Abs. 1 sind das American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier samt Kreuzungen, solange die Kampfhundeeigenschaft nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt ist; Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu, wenn eine Verhaltensprüfung die Kampfhundeeigenschaft feststellt; sowie Hunde, die durch ihr Verhalten (z. B. Bissigkeit) als gefährlich gelten. Keine Befreiung und keine Zwingerermäßigung (§ 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Schwäbisch Hall gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Ein Jagdhund mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, wenn der Halter einen gültigen Jagdschein hat, im Stadtgebiet wohnt und dort Jagdpächter ist, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin), die samt Zwinger und Nachzucht im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind: dreifacher Satz des ersten Hundes je Zwinger, bei mehr als fünf Hunden zusätzlich je bis zu fünf weitere Hunde, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 4, § 8)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Schwäbisch Hall, Fachbereich Finanzen, Abteilung Abgabewesen, Am Markt 4, 74523 Schwäbisch Hall, E-Mail finanzen@schwaebischhall.de
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, schriftlich oder digital mit Rassenachweis (§ 11 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5)
Hund online bei der Stadt Schwäbisch Hall anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall
- Fassung
- Satzung vom 24.04.2024 (Gemeinderatsbeschluss 24.04.2024, im Internet veröffentlicht am 26.04.2024), gültig ab 01.05.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für 1. den ersten Hund: 108,00 € 2. den zweiten und jeden weiteren Hund: 216,00 € 3. jeden Kampfhund / gefährlichen Hund im Sinne von § 6: 756,00 €
Fragen und Antworten zu Schwäbisch Hall
Was kostet die Hundesteuer in Schwäbisch Hall 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Schwäbisch Hall für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Für einen Listenhund werden 756 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall. Fassung: Satzung vom 24.04.2024 (Gemeinderatsbeschluss 24.04.2024, im Internet veröffentlicht am 26.04.2024), gültig ab 01.05.2024.
Was kostet ein zweiter Hund in Schwäbisch Hall?
Für den zweiten Hund gilt in Schwäbisch Hall ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 108 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 216 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde bleiben bei der Zählung außer Betracht (§ 5 Abs. 3).
Sind Rentner in Schwäbisch Hall von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Schwäbisch Hall kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Schwäbisch Hall?
Steuerfrei sind in Schwäbisch Hall laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) und Ein Jagdhund mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, wenn der Halter einen gültigen Jagdschein hat, im Stadtgebiet wohnt und dort Jagdpächter ist, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin), die samt Zwinger und Nachzucht im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind: dreifacher Satz des ersten Hundes je Zwinger, bei mehr als fünf Hunden zusätzlich je bis zu fünf weitere Hunde, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 4, § 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Schwäbisch Hall an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Schwäbisch Hall, Fachbereich Finanzen, Abteilung Abgabewesen, Am Markt 4, 74523 Schwäbisch Hall, E-Mail finanzen@schwaebischhall.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, schriftlich oder digital mit Rassenachweis (§ 11 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Schwäbisch Hall. Stand 22.10.2026.