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Hundesteuer Schorndorf 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Schorndorf setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 144 € pro Jahr fest. Für einen zweiten Hund werden 288 € fällig. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 810 €.

Hundehalter in Schorndorf finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

Die Sätze in Schorndorf

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Listenhund (gefährlicher Hund)810 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Schorndorf berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Schorndorf

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 26.09.1996 (öffentlich bekanntgemacht 02.10.1996), zuletzt geändert in § 5 Abs. 2 und 4 durch Beschluss vom 21.07.2020 (öffentliche Bekanntmachung …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Schorndorf pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 12 € pro Monat für einen Hund in Schorndorf. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 144 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 720 € und in zehn Jahren 1.440 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Zwei Hunde kosten in Schorndorf zusammen 432 € jährlich (36 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 720 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Schorndorf rund 5,6-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 67,50 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Schorndorf ist mit rund 41.469 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 48 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Schorndorf liegt über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Schorndorf 18 € mehr als Leinfelden-Echterdingen und 12 € mehr als Nürtingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Kirchheim unter Teck156 €
    2. Ostfildern156 €
    3. Schorndorf144 €
    4. Nürtingen132 €
    5. Leinfelden-Echterdingen126 €
    6. Schwäbisch Hall108 €

    Mehrere Hunde in Schorndorf

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Schorndorf gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 2 kostet der erste Hund 144 Euro und jeder weitere Hund 288 Euro; Kampfhunde und gefährliche Hunde kosten nach § 5 Abs. 1 je 810 Euro, daneben gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Schorndorf 810 € im Jahr.

    810 Euro nach § 5 Abs. 1 für jeden von der Ortspolizeibehörde festgestellten Hund mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (§ 1 PolVO), jeden gefährlichen Hund (§ 2 PolVO) sowie für American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration; keine Zwingersteuer (§ 7 Abs. 3) und Befreiung nur bei vorübergehender Unterbringung in Tierasylen (§ 6 Abs. 2).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Schorndorf

    Die Hundesteuer regelt Schorndorf selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Schorndorf gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung (innerhalb der letzten zwölf Monate), die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
    • Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde nach § 21 Landesjagdgesetz, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
    • Hunde, die nachweislich geeignet ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
    • Hunde, die ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dienen, unterliegen nicht der Steuer (§ 1 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung der Steuersätze für Hunde, die sowohl zur Erzielung von Einnahmen als auch für persönliche Zwecke gehalten werden (§ 5 Abs. 3)
    • Zwingersteuer von 144 Euro je Hund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Zuchtbucheintrag einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Jahren nicht gezüchtet wurde, und nicht für Hunde nach § 5 Abs. 1 (§ 5 Abs. 4, § 7)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Schorndorf an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Schorndorf, Fachbereich Finanzen, Hunde- und Zweitwohnungssteuer; Team BürgerService, Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf, Telefon 07181 602-3170, E-Mail buergerservice@schorndorf.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 3)

    Hund online bei der Stadt Schorndorf anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Schorndorf
    Fassung
    Satzung vom 26.09.1996 (öffentlich bekanntgemacht 02.10.1996), zuletzt geändert in § 5 Abs. 2 und 4 durch Beschluss vom 21.07.2020 (öffentliche Bekanntmachung …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Bei anderen als in Abs. 1 genannten Hunden beträgt die Steuer im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 144 Euro, b) jeden weiteren Hund 288 Euro.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Schorndorf 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Schorndorf für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 288 €. Für einen Listenhund werden 810 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Schorndorf. Fassung: Satzung vom 26.09.1996 (öffentlich bekanntgemacht 02.10.1996), zuletzt geändert in § 5 Abs. 2 und 4 durch Beschluss vom 21.07.2020 (öffentliche Bekanntmachung ….

    Was kosten zwei Hunde in Schorndorf an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Schorndorf ein Satz von 288 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 432 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 2 kostet der erste Hund 144 Euro und jeder weitere Hund 288 Euro; Kampfhunde und gefährliche Hunde kosten nach § 5 Abs. 1 je 810 Euro, daneben gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.

    Sind Rentner in Schorndorf von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Schorndorf kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Schorndorf?

    Steuerfrei sind in Schorndorf laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung (innerhalb der letzten zwölf Monate), die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde nach § 21 Landesjagdgesetz, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 4), Hunde, die nachweislich geeignet ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 5) und Hunde, die ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dienen, unterliegen nicht der Steuer (§ 1 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Halbierung der Steuersätze für Hunde, die sowohl zur Erzielung von Einnahmen als auch für persönliche Zwecke gehalten werden (§ 5 Abs. 3) und Zwingersteuer von 144 Euro je Hund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Zuchtbucheintrag einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Jahren nicht gezüchtet wurde, und nicht für Hunde nach § 5 Abs. 1 (§ 5 Abs. 4, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Schorndorf anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Schorndorf, Fachbereich Finanzen, Hunde- und Zweitwohnungssteuer; Team BürgerService, Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf, Telefon 07181 602-3170, E-Mail buergerservice@schorndorf.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 3). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Schorndorf. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.