Hundesteuer Kirchheim unter Teck 2026
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Kurze Antwort
Kirchheim unter Teck setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 156 € pro Jahr fest. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 312 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 630 €.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Kirchheim unter Teck bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Hundesteuer Kirchheim unter Teck 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 156 € |
| Zweiter Hund | 312 € |
| Jeder weitere Hund | 312 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 630 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Kirchheim unter Teck
Hundesteuer pro Jahr in Kirchheim unter Teck
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 18.09.1996, zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 06.12.2023 (ausgefertigt 12.12.2023), in Kraft ab 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Kirchheim unter Teck pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Kirchheim unter Teck 13 € Steuer, am Tag sind es 0,43 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 780 € zusammen, in zehn Jahren 1.560 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Zwei Hunde kosten in Kirchheim unter Teck zusammen 468 € jährlich (39 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 780 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Kirchheim unter Teck 4-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 52,50 € pro Monat.
Wie teuer ist Kirchheim unter Teck?
Mit rund 42.382 Einwohnern ist Kirchheim unter Teck keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Unter den 48 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Kirchheim unter Teck liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Kirchheim unter Teck 48 € mehr als Schwäbisch Hall und 12 € mehr als Schorndorf.
- Kirchheim unter Teck156 €
- Schorndorf144 €
- Bietigheim-Bissingen144 €
- Nürtingen132 €
- Leinfelden-Echterdingen126 €
- Schwäbisch Hall108 €
Mehrere Hunde in Kirchheim unter Teck
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Kirchheim unter Teck gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet ab 2025 der erste Hund 156 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 312 Euro; ein Kampfhund kostet 630 Euro, der zweite und jeder weitere Kampfhund 1.260 Euro; steuerfreie Hunde und Zwingerhunde bleiben bei der Zählung außer Betracht.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Kirchheim unter Teck 630 € im Jahr.
Kampfhunde nach § 5a: bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet (widerlegbar, Abs. 2); bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu kann sie im Einzelfall vorliegen (Abs. 3, Feststellung durch die Ortspolizeibehörde); Steuer 630 Euro für den ersten, 1.260 Euro für jeden weiteren Kampfhund (§ 5 Abs. 1 und 2); keine Befreiung oder Zwingersteuer (§ 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Kirchheim unter Teck das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Kirchheim unter Teck zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1)
- Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung oder Wiederholungsprüfung (innerhalb der letzten zwölf Monate), die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3)
- Keine Befreiung für Kampfhunde (§ 8 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer von 468 Euro (ab 2025) für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Kirchheim unter Teck an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Kirchheim unter Teck, Sachgebiet 143 – Steuern und Abgaben, Marktstraße 14, 73230 Kirchheim unter Teck; Telefon 07021 502-0, E-Mail info@kirchheim-teck.de (allgemeine Rathausadresse)
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Hunderasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Kirchheim unter Teck vom 18. September 1996
- Fassung
- Satzung vom 18.09.1996, zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 06.12.2023 (ausgefertigt 12.12.2023), in Kraft ab 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt ab dem Kalenderjahr 2025 für jeden Hund 156 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gemäß § 5 a beträgt der Steuersatz abweichend von Satz (1) 630 Euro.
Fragen und Antworten zu Kirchheim unter Teck
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kirchheim unter Teck?
Im Jahr 2026 verlangt Kirchheim unter Teck für den ersten Hund 156 €. Der zweite Hund kostet 312 €. Für einen Listenhund werden 630 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Kirchheim unter Teck vom 18. September 1996. Fassung: Satzung vom 18.09.1996, zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 06.12.2023 (ausgefertigt 12.12.2023), in Kraft ab 01.01.2024.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Kirchheim unter Teck?
Für den zweiten Hund gilt in Kirchheim unter Teck ein Satz von 312 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 468 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet ab 2025 der erste Hund 156 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 312 Euro; ein Kampfhund kostet 630 Euro, der zweite und jeder weitere Kampfhund 1.260 Euro; steuerfreie Hunde und Zwingerhunde bleiben bei der Zählung außer Betracht.
Muss ich als Rentner in Kirchheim unter Teck Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Kirchheim unter Teck kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Kirchheim unter Teck von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Kirchheim unter Teck laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1), Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung oder Wiederholungsprüfung (innerhalb der letzten zwölf Monate), die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3) und Keine Befreiung für Kampfhunde (§ 8 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer von 468 Euro (ab 2025) für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Kirchheim unter Teck an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Kirchheim unter Teck, Sachgebiet 143 – Steuern und Abgaben, Marktstraße 14, 73230 Kirchheim unter Teck; Telefon 07021 502-0, E-Mail info@kirchheim-teck.de (allgemeine Rathausadresse)», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Hunderasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Kirchheim unter Teck. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.