Hundesteuer Nürtingen 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Nürtingen 2026 eine Hundesteuer von 132 € pro Jahr. Für einen zweiten Hund werden 260 € fällig. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 720 €.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Nürtingen bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Hundesteuer Nürtingen 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 260 € |
| Jeder weitere Hund | 260 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 720 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Nürtingen
Hundesteuer pro Jahr in Nürtingen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 19.12.2000 mit Änderungen vom 07.02.2006, 22.12.2009 und zuletzt vom 03.12.2019 (amtlich bekannt gemacht am 17.12.2019), in Kraft ab 01.01.2020
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Nürtingen pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 132 € im Jahr herunter, landest du bei 11 € im Monat oder 0,36 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 660 €, auf zehn Jahre 1.320 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 392 € im Jahr, mit drei Hunden 652 €. Der zweite Hund allein macht 260 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in Nürtingen rund 5,5-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 60 € im Monat.
Wie teuer ist Nürtingen?
Nürtingen zählt etwa 40.898 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Im Vergleich mit 48 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Nürtingen über der Mitte. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Nürtingen 6 € mehr als Leinfelden-Echterdingen und 12 € weniger als Schorndorf.
- Ostfildern156 €
- Kirchheim unter Teck156 €
- Schorndorf144 €
- Nürtingen132 €
- Leinfelden-Echterdingen126 €
- Kehl96 €
Mehrere Hunde in Nürtingen
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Nürtingen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 kostet der erste Hund 132 Euro und jeder weitere Hund 260 Euro; neben Kampfhunden oder gefährlichen Hunden gehaltene Hunde gelten als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Nürtingen 720 € im Jahr.
Für den ersten Kampfhund oder gefährlichen Hund gelten 720 Euro, für jeden weiteren 1.440 Euro (§ 5 Abs. 1 Nr. 2). Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier samt Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet, bis der Ortspolizeibehörde das Gegenteil nachgewiesen ist (§ 6 Abs. 2); bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu kann sie im Einzelfall vorliegen (§ 6 Abs. 3); gefährlich sind zudem Hunde, die etwa bissig sind oder Menschen oder Tiere gefahrdrohend anspringen (§ 6 Abs. 4). Keine Steuerbefreiung und keine Zwingersteuer für diese Hunde (§ 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Nürtingen kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde im Sinne von § 39 JWMG, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung: 288 Euro für einen Zwinger bis 5 Hunde, je weitere bis zu 5 Hunde nochmals 288 Euro, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3, § 8)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Nürtingen, Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern und Abgaben, Rathaus, Marktstraße 7, 72622 Nürtingen, Telefon 07022 75-210, steuern@nuertingen.de
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich beim Steueramt unter Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats (§ 11 Abs. 3)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Nürtingen (Stadtrecht 9.1)
- Fassung
- Satzung vom 19.12.2000 mit Änderungen vom 07.02.2006, 22.12.2009 und zuletzt vom 03.12.2019 (amtlich bekannt gemacht am 17.12.2019), in Kraft ab 01.01.2020
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für 1. a.) den ersten Hund 132 € b.) jeden weiteren Hund 260 € 2. a.) den ersten Kampfhund und/oder den ersten gefährlichen Hund 720 €
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Nürtingen 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Nürtingen für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 260 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Nürtingen (Stadtrecht 9.1). Fassung: Satzung vom 19.12.2000 mit Änderungen vom 07.02.2006, 22.12.2009 und zuletzt vom 03.12.2019 (amtlich bekannt gemacht am 17.12.2019), in Kraft ab 01.01.2020.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Nürtingen?
Für den zweiten Hund gilt in Nürtingen ein Satz von 260 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 392 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 kostet der erste Hund 132 Euro und jeder weitere Hund 260 Euro; neben Kampfhunden oder gefährlichen Hunden gehaltene Hunde gelten als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 3).
Sind Rentner in Nürtingen von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Nürtingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Nürtingen?
Steuerfrei sind in Nürtingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) und Beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde im Sinne von § 39 JWMG, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung: 288 Euro für einen Zwinger bis 5 Hunde, je weitere bis zu 5 Hunde nochmals 288 Euro, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3, § 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Nürtingen anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Nürtingen, Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern und Abgaben, Rathaus, Marktstraße 7, 72622 Nürtingen, Telefon 07022 75-210, steuern@nuertingen.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich beim Steueramt unter Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats (§ 11 Abs. 3). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Nürtingen redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.