Hundesteuer Ostfildern 2026
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Kurze Antwort
In Ostfildern kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 156 €. Für einen zweiten Hund werden 312 € fällig. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 468 €.
Was ein Hund in Ostfildern jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.
Hundesteuer Ostfildern 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 156 € |
| Zweiter Hund | 312 € |
| Jeder weitere Hund | 312 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 468 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Ostfildern
Hundesteuer pro Jahr in Ostfildern
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 08.10.2025 (Gemeinderatsbeschluss, ausgefertigt am 09.10.2025, öffentlich bekannt gemacht am 16.10.2025), gültig ab 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Ostfildern pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 13 € pro Monat für einen Hund in Ostfildern. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 156 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 780 €, auf zehn Jahre 1.560 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Ostfildern zusammen 468 € im Jahr, also 312 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 780 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Ostfildern 3-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 39 € im Monat.
Wie teuer ist Ostfildern?
Ostfildern ist mit rund 39.794 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Der Median der 48 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Ostfildern liegt über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Ostfildern 60 € mehr als Kehl und 24 € mehr als Nürtingen.
- Ostfildern156 €
- Backnang144 €
- Nürtingen132 €
- Leinfelden-Echterdingen126 €
- Ettlingen99 €
- Kehl96 €
Mehrere Hunde in Ostfildern
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Ostfildern gilt laut Satzung: Der erste Hund kostet 156 Euro im Jahr; hält jemand mehrere Hunde, steigt der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 312 Euro (§ 5 Abs. 1 und 2).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Ostfildern 468 € im Jahr.
Kampfhunde sind nach § 5 Abs. 3 Hunde, deren Verhalten eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren annehmen lässt, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen, solange der Ortspolizeibehörde nicht nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist; Steuer 468 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 936 Euro (§ 5 Abs. 1 und 2).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt
Die Hundesteuer regelt Ostfildern selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Ostfildern gefährliche Hunde bestimmt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (insbesondere Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Nr. 1)
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Nr. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse und Zuchtbucheintrag: das Zweifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 (312 Euro), je bis zu 5 weitere Hunde erneut (§ 5 Abs. 4, § 7)
- Keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde (§ 8 Abs. 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Ostfildern (schriftliche Anzeige an die Stadt laut § 10; keine Fachstelle oder E-Mail in der Satzung genannt)
- Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats (§ 10)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ostfildern
- Fassung
- Satzung vom 08.10.2025 (Gemeinderatsbeschluss, ausgefertigt am 09.10.2025, öffentlich bekannt gemacht am 16.10.2025), gültig ab 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 156 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 468 Euro.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ostfildern
Was kostet die Hundesteuer in Ostfildern 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Ostfildern für den ersten Hund 156 €. Der zweite Hund kostet 312 €. Für einen Listenhund werden 468 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ostfildern. Fassung: Satzung vom 08.10.2025 (Gemeinderatsbeschluss, ausgefertigt am 09.10.2025, öffentlich bekannt gemacht am 16.10.2025), gültig ab 01.01.2026.
Was kostet ein zweiter Hund in Ostfildern?
Für den zweiten Hund gilt in Ostfildern ein Satz von 312 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 468 €. Laut Satzung: Der erste Hund kostet 156 Euro im Jahr; hält jemand mehrere Hunde, steigt der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 312 Euro (§ 5 Abs. 1 und 2).
Muss ich als Rentner in Ostfildern Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Ostfildern kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Ostfildern keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Ostfildern laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (insbesondere Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Nr. 1) und Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Nr. 2). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse und Zuchtbucheintrag: das Zweifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 (312 Euro), je bis zu 5 weitere Hunde erneut (§ 5 Abs. 4, § 7) und Keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde (§ 8 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Ostfildern an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Ostfildern (schriftliche Anzeige an die Stadt laut § 10; keine Fachstelle oder E-Mail in der Satzung genannt)», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats (§ 10). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
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Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Ostfildern. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.