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Hundesteuer Sinsheim 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Sinsheim beträgt 2026 für den ersten Hund 108 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 216 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 720 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Sinsheim, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

So hoch ist die Hundesteuer in Sinsheim

Hundesteuer Sinsheim 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Listenhund (gefährlicher Hund)720 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Sinsheim

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Sinsheim

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 04.12.2000 (ausgefertigt 05.12.2000), geändert am 17.12.2010 und zuletzt durch Änderung vom 08.12.2020

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Sinsheim im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Sinsheim 9 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 540 € zusammen, in zehn Jahren 1.080 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Sinsheim zusammen 324 € im Jahr, also 216 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 540 €.

    Für einen Listenhund verlangt Sinsheim rund 6,7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 60 €.

    Wie teuer ist Sinsheim?

    Mit rund 37.105 Einwohnern ist Sinsheim keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Im Vergleich mit 48 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Sinsheim unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Sinsheim 12 € weniger als Tuttlingen und genauso viel wie Crailsheim.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Backnang144 €
    2. Tuttlingen120 €
    3. Sinsheim108 €
    4. Crailsheim108 €
    5. Balingen108 €
    6. Ettlingen99 €

    Mehrere Hunde in Sinsheim

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Sinsheim gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 108 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 216 Euro; steuerbefreite Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit (§ 5 Abs. 3).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Sinsheim 720 € im Jahr.

    Der erste gefährliche Hund kostet 720 Euro, der zweite und jeder weitere 1.440 Euro (§ 5 Abs. 1 Buchst. d und e). American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier samt Kreuzungen gelten als gefährlich, solange der Halter nicht nachweist, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (§ 6 Abs. 2, Nachweis per Bescheinigung der Ortspolizeibehörde nach § 6 Abs. 4); Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu gelten im Einzelfall bei Anhaltspunkten für gesteigerte Aggressivität als gefährlich (§ 6 Abs. 3); daneben Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich einzustufen sind (§ 6 Abs. 1).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Regeln des Landes

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Sinsheim das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Sinsheim zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
    • Rettungshunde mit innerhalb der letzten 12 Monate bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
    • Ein Jagdhund mit nachgewiesener Brauchbarkeit, wenn eine Jagdpacht oder ein aktives Begehungsrecht im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Sinsheim nachgewiesen wird, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde aus einem Sinsheimer Tierheim, befristet für 12 Monate, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 4)
    • Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 8 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer von 240 Euro je Zwinger für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde, und nicht für die in § 6 genannten Rassen (§ 5 Abs. 1 Buchst. c, § 7)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Sinsheim an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Sinsheim (Steueramt); Funktionsadresse auf der Website nicht ermittelt
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats schriftlich mit Rückgabe der Steuermarke (§ 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Sinsheim ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Sinsheim (Lesefassung mit eingearbeiteten Änderungen vom 17.12.2010 und 08.12.2020)
    Fassung
    Satzung vom 04.12.2000 (ausgefertigt 05.12.2000), geändert am 17.12.2010 und zuletzt durch Änderung vom 08.12.2020
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 108,00 € b) den zweiten und jeden weiteren Hund 216,00 € c) jeden Zwinger i.S. von § 7 Abs. 1 240,00 € d) jeden gefährlichen Hund i.S. von § 6 Abs. 1 – 3 720,00 €

    Fragen und Antworten zu Sinsheim

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sinsheim?

    Im Jahr 2026 verlangt Sinsheim für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Sinsheim (Lesefassung mit eingearbeiteten Änderungen vom 17.12.2010 und 08.12.2020). Fassung: Satzung vom 04.12.2000 (ausgefertigt 05.12.2000), geändert am 17.12.2010 und zuletzt durch Änderung vom 08.12.2020.

    Was kostet ein zweiter Hund in Sinsheim?

    Für den zweiten Hund gilt in Sinsheim ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 108 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 216 Euro; steuerbefreite Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit (§ 5 Abs. 3).

    Muss ich als Rentner in Sinsheim Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Sinsheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Sinsheim keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Sinsheim laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit innerhalb der letzten 12 Monate bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 2), Ein Jagdhund mit nachgewiesener Brauchbarkeit, wenn eine Jagdpacht oder ein aktives Begehungsrecht im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Sinsheim nachgewiesen wird, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 3), Hunde aus einem Sinsheimer Tierheim, befristet für 12 Monate, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 4) und Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 8 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer von 240 Euro je Zwinger für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde, und nicht für die in § 6 genannten Rassen (§ 5 Abs. 1 Buchst. c, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Sinsheim anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Sinsheim (Steueramt); Funktionsadresse auf der Website nicht ermittelt», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats schriftlich mit Rückgabe der Steuermarke (§ 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Sinsheim redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.