Hundesteuer Tuttlingen 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Tuttlingen beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Der zweite Hund schlägt mit 240 € zu Buche. Listenhunde kosten 720 € im Jahr.
Wer in Tuttlingen einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Tuttlingen selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
Die Sätze in Tuttlingen
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 720 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Tuttlingen
Hundesteuer pro Jahr in Tuttlingen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 01.12.2023 (Gemeinderatsbeschluss 13.11.2023), in Kraft ab 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Tuttlingen im Jahr kostet
Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 600 € zusammen, in zehn Jahren 1.200 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 360 € im Jahr, mit drei Hunden 600 €. Der zweite Hund allein macht 240 € aus.
Der Satz für Listenhunde ist in Tuttlingen 6-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 60 € pro Monat.
Wie teuer ist Tuttlingen?
Tuttlingen zählt etwa 37.093 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Der Median der 48 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Tuttlingen liegt genau auf diesem Wert. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Tuttlingen 12 € mehr als Sinsheim und 12 € mehr als Crailsheim.
- Backnang144 €
- Tuttlingen120 €
- Sinsheim108 €
- Crailsheim108 €
- Balingen108 €
- Ettlingen99 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Tuttlingen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 2 kostet der erste Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro; werden daneben Kampfhunde nach § 5 Abs. 1 gehalten, gelten die anderen Hunde als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 4).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Tuttlingen 720 € im Jahr.
720 Euro für den ersten und 1.440 Euro für jeden weiteren Hund, den die Ortspolizeibehörde als gesteigert aggressiv und gefährlich festgestellt hat oder der nach § 2 der Polizeiverordnung über gefährliche Hunde als gefährlich gilt, sowie für jeden Hund der Rassen American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu samt Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration (§ 5 Abs. 1).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Tuttlingen das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Tuttlingen kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
- Befreiung nur für den ersten Hund und grundsätzlich nicht für Hunde nach § 5 Abs. 1 (§ 6 Abs. 2 und 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer in Höhe des Zweifachen des Satzes für den ersten Hund (240 Euro) für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; bei mehr als fünf Hunden im Zwinger je bis zu fünf weitere Hunde eine weitere Zwingersteuer; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde, und nicht für Hunde nach § 5 Abs. 1 (§ 5 Abs. 3, § 7)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Tuttlingen, Steueramt; Funktionsadresse auf der Website nicht ermittelt
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund die steuerfreie Altersgrenze (drei Monate) erreicht hat, schriftlich mit Angabe von Alter und Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen eines Monats schriftlich mit Nachweisen und Rückgabe der Steuermarke (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 6)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Tuttlingen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Tuttlingen vom 01.12.2023
- Fassung
- Satzung vom 01.12.2023 (Gemeinderatsbeschluss 13.11.2023), in Kraft ab 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(2) Bei anderen als in Abs. 1 genannten Hunden beträgt die Steuer im Kalenderjahr für 1. den ersten Hund 120 € 2. jeden weiteren Hund 240 €.
Fragen und Antworten zu Tuttlingen
Was kostet die Hundesteuer in Tuttlingen 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Tuttlingen für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Tuttlingen vom 01.12.2023. Fassung: Satzung vom 01.12.2023 (Gemeinderatsbeschluss 13.11.2023), in Kraft ab 01.01.2024.
Was kosten zwei Hunde in Tuttlingen an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Tuttlingen ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 2 kostet der erste Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro; werden daneben Kampfhunde nach § 5 Abs. 1 gehalten, gelten die anderen Hunde als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 4).
Gibt es in Tuttlingen eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Tuttlingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Tuttlingen keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Tuttlingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3) und Befreiung nur für den ersten Hund und grundsätzlich nicht für Hunde nach § 5 Abs. 1 (§ 6 Abs. 2 und 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer in Höhe des Zweifachen des Satzes für den ersten Hund (240 Euro) für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; bei mehr als fünf Hunden im Zwinger je bis zu fünf weitere Hunde eine weitere Zwingersteuer; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde, und nicht für Hunde nach § 5 Abs. 1 (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Tuttlingen an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Tuttlingen, Steueramt; Funktionsadresse auf der Website nicht ermittelt», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund die steuerfreie Altersgrenze (drei Monate) erreicht hat, schriftlich mit Angabe von Alter und Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen eines Monats schriftlich mit Nachweisen und Rückgabe der Steuermarke (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 6). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Tuttlingen redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.