Zum Inhalt springen

Hundesteuer Crailsheim 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Crailsheim beträgt 2026 für den ersten Hund 108 € pro Jahr. Der zweite Hund schlägt mit 228 € zu Buche. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 612 €.

Die Hundesteuer in Crailsheim ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Hundesteuer Crailsheim 2026 im Überblick

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Zweiter Hund228 €
Jeder weitere Hund228 €
Listenhund (gefährlicher Hund)612 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Crailsheim?

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Crailsheim

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 16.12.2021 (Gemeinderatsbeschluss und Ausfertigung 16.12.2021, amtlich bekannt gemacht 17.12.2021), in Kraft ab 01.01.2022

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Crailsheim 9 €, pro Tag 0,30 €. Wann der Jahresbetrag von 108 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 540 € und in zehn Jahren 1.080 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Crailsheim zusammen 336 € im Jahr, also 228 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 564 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Crailsheim rund 5,7-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 51 € pro Monat.

    Wie teuer ist Crailsheim?

    In Mittelstädten wie Crailsheim (etwa 35.905 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Der Median der 48 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Crailsheim liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Crailsheim genauso viel wie Balingen und 12 € weniger als Tuttlingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Backnang144 €
    2. Tuttlingen120 €
    3. Crailsheim108 €
    4. Balingen108 €
    5. Sinsheim108 €
    6. Ettlingen99 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Crailsheim gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 108 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 228 Euro; neben Kampfhunden oder gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde, steuerfreie Hunde bleiben außer Betracht.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Crailsheim 612 € im Jahr.

    Für einen Kampfhund oder gefährlichen Hund gelten 612 Euro, für den zweiten und jeden weiteren 1.212 Euro (§ 5 Abs. 1 und 2). Als Kampfhunde gelten insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu samt Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration (§ 6 Abs. 2); gefährliche Hunde sind von der Ortspolizeibehörde festgestellte Hunde, etwa wegen Bissigkeit (§ 6 Abs. 3 und 4). Für Kampfhunde gibt es keine Vergünstigung; gefährliche Hunde erhalten 50 % Ermäßigung bei bestandener Verhaltens- und Begleithundeprüfung (§ 8 Abs. 4).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Crailsheim selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Crailsheim zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, GL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Betriebe, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • Ausgebildete und anerkannte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
    • Hunde, die nachweislich geeignet ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
    • Zertifizierte Therapiehunde mit regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe, mit jährlichem Nachweis, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
    • Hunde aus dem Crailsheimer Tierheim bis zum Ablauf des 2. Folgejahres der Übernahme, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
    • Befreiungen nach Nr. 3 bis 8 für bis zu zwei Hunde je Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 Satz 2)
    • Nicht besteuert werden u. a. Hunde juristischer Personen sowie ausschließlich betrieblich gehaltene Hunde, z. B. Herdengebrauchshunde und Hunde von Bewachungsunternehmen (§ 1 Abs. 4 und 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • 50 % Ermäßigung für gefährliche Hunde im Sinne des § 6 Abs. 3, wenn eine bestandene Verhaltensprüfung und Begleithundeprüfung nachgewiesen wird (§ 8 Abs. 4)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Crailsheim an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Crailsheim, Sachgebiet Finanzen & Abgaben (Vordrucke 'Hund anmelden' / 'Hund abmelden' auf www.crailsheim.de)
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich oder in Textform mit Beginn der Haltung, Alter, Geschlecht und Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung ebenfalls binnen eines Monats (§ 10 Abs. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Crailsheim ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Crailsheim über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Fassung vom 16. Dezember 2021 (Ortsrecht Nr. 16)
    Fassung
    Satzung vom 16.12.2021 (Gemeinderatsbeschluss und Ausfertigung 16.12.2021, amtlich bekannt gemacht 17.12.2021), in Kraft ab 01.01.2022
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes oder gefährlichen Hundes gemäß § 6 beträgt der Steuer- satz abweichend von Satz 1 612,00 €.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Crailsheim

    Was kostet die Hundesteuer in Crailsheim 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Crailsheim für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 228 €. Für einen Listenhund werden 612 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Crailsheim über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Fassung vom 16. Dezember 2021 (Ortsrecht Nr. 16). Fassung: Satzung vom 16.12.2021 (Gemeinderatsbeschluss und Ausfertigung 16.12.2021, amtlich bekannt gemacht 17.12.2021), in Kraft ab 01.01.2022.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Crailsheim?

    Für den zweiten Hund gilt in Crailsheim ein Satz von 228 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 336 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 108 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 228 Euro; neben Kampfhunden oder gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde, steuerfreie Hunde bleiben außer Betracht.

    Muss ich als Rentner in Crailsheim Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Crailsheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Crailsheim keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Crailsheim laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, GL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Betriebe, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Ausgebildete und anerkannte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5), Hunde, die nachweislich geeignet ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 6), Zertifizierte Therapiehunde mit regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe, mit jährlichem Nachweis, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 7), Hunde aus dem Crailsheimer Tierheim bis zum Ablauf des 2. Folgejahres der Übernahme, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 8), Befreiungen nach Nr. 3 bis 8 für bis zu zwei Hunde je Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 Satz 2) und Nicht besteuert werden u. a. Hunde juristischer Personen sowie ausschließlich betrieblich gehaltene Hunde, z. B. Herdengebrauchshunde und Hunde von Bewachungsunternehmen (§ 1 Abs. 4 und 5). Ermäßigt wird für: 50 % Ermäßigung für gefährliche Hunde im Sinne des § 6 Abs. 3, wenn eine bestandene Verhaltensprüfung und Begleithundeprüfung nachgewiesen wird (§ 8 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Crailsheim anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Crailsheim, Sachgebiet Finanzen & Abgaben (Vordrucke 'Hund anmelden' / 'Hund abmelden' auf www.crailsheim.de)», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich oder in Textform mit Beginn der Haltung, Alter, Geschlecht und Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung ebenfalls binnen eines Monats (§ 10 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Crailsheim. Stand 22.10.2026.