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Hundesteuer Balingen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Balingen kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 108 €. Für einen zweiten Hund werden 216 € fällig.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Balingen, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

So hoch ist die Hundesteuer in Balingen

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Balingen

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Balingen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.11.2019 (bekannt gemacht am 05.12.2019), gültig ab 01.01.2020

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Balingen im Jahr kostet

    Pro Monat gerechnet sind es in Balingen 9 €, pro Tag 0,30 €. Wann der Jahresbetrag von 108 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 540 € und in zehn Jahren 1.080 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 324 € im Jahr, mit drei Hunden 540 €. Der zweite Hund allein macht 216 € aus.

    Einordnung im Vergleich

    In Mittelstädten wie Balingen (etwa 35.744 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 48 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Balingen liegt damit unter diesem Wert. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Balingen genauso viel wie Crailsheim und 12 € weniger als Tuttlingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Backnang144 €
    2. Tuttlingen120 €
    3. Balingen108 €
    4. Crailsheim108 €
    5. Sinsheim108 €
    6. Ettlingen99 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Balingen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 108 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund erhöht sich der Satz auf 216 Euro; Hunde zur Einkommenserzielung und steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben bei der Zählung außer Betracht.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Balingen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Balingen zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1)
    • Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2)
    • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Wildtierschützern (§ 48 Abs. 2 JWMG), wenn für Forst- und Wildtierschutz erforderlich, auf Antrag (§ 6 Nr. 3)
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich, auf Antrag (§ 6 Nr. 4)
    • Hunde von Jägern mit gültigem Jahresjagdschein und jagdlicher Brauchbarkeitsprüfung bzw. regelmäßigem Einsatz zu Nachsuchen, mit Bestätigung der Kreisjägervereinigung, auf Antrag (§ 6 Nr. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin), wenn Zwinger, Zuchttiere und Nachzucht im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 (324 Euro), bei mehr als fünf Hunden erhöht um diesen Betrag je bis zu fünf weitere Hunde, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Balingen, Stadtkämmerei und Liegenschaften, Neue Straße 33/35, 72336 Balingen, Telefon 07433 170-231, stadtkaemmerei@balingen.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats (§ 10 Abs. 2)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Balingen vom 24.09.1996 in der Fassung vom 26.11.2019 (Stadtrecht 9.2)
    Fassung
    Satzung vom 24.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.11.2019 (bekannt gemacht am 05.12.2019), gültig ab 01.01.2020
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216,00 €.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Balingen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Balingen für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Balingen vom 24.09.1996 in der Fassung vom 26.11.2019 (Stadtrecht 9.2). Fassung: Satzung vom 24.09.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.11.2019 (bekannt gemacht am 05.12.2019), gültig ab 01.01.2020.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Balingen?

    Für den zweiten Hund gilt in Balingen ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 108 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund erhöht sich der Satz auf 216 Euro; Hunde zur Einkommenserzielung und steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben bei der Zählung außer Betracht.

    Muss ich als Rentner in Balingen Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Balingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Balingen keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Balingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1), Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2), Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Wildtierschützern (§ 48 Abs. 2 JWMG), wenn für Forst- und Wildtierschutz erforderlich, auf Antrag (§ 6 Nr. 3), Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich, auf Antrag (§ 6 Nr. 4) und Hunde von Jägern mit gültigem Jahresjagdschein und jagdlicher Brauchbarkeitsprüfung bzw. regelmäßigem Einsatz zu Nachsuchen, mit Bestätigung der Kreisjägervereinigung, auf Antrag (§ 6 Nr. 5). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin), wenn Zwinger, Zuchttiere und Nachzucht im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 (324 Euro), bei mehr als fünf Hunden erhöht um diesen Betrag je bis zu fünf weitere Hunde, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Balingen an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Balingen, Stadtkämmerei und Liegenschaften, Neue Straße 33/35, 72336 Balingen, Telefon 07433 170-231, stadtkaemmerei@balingen.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats (§ 10 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Balingen redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.