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Hundesteuer Backnang 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Backnang setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 144 € pro Jahr fest. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 288 €. Listenhunde kosten 840 € im Jahr.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Backnang bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

So hoch ist die Hundesteuer in Backnang

Jahresbeträge in Backnang
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Listenhund (gefährlicher Hund)840 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Backnang?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Backnang

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 05.12.1996 (bekannt gemacht 14.12.1996, in Kraft 01.01.1997), geändert 2001, 2010 und 2015, zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2024 …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Backnang im Jahr kostet

    Rechnest du die 144 € im Jahr herunter, landest du bei 12 € im Monat oder 0,39 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Backnang ergeben nach heutigem Satz 720 €, zehn Jahre 1.440 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Zwei Hunde kosten in Backnang zusammen 432 € jährlich (36 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 720 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Backnang rund 5,8-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 70 € pro Monat.

    Backnang im Vergleich

    Backnang zählt etwa 38.615 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Unter den 48 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Backnang liegt damit über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Backnang 45 € mehr als Ettlingen und 48 € mehr als Kehl.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Ostfildern156 €
    2. Backnang144 €
    3. Tuttlingen120 €
    4. Sinsheim108 €
    5. Ettlingen99 €
    6. Kehl96 €

    Mehrere Hunde in Backnang

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Backnang gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 144 Euro im Jahr; für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz auf 288 Euro (§ 5 Abs. 2), steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben dabei außer Betracht.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Backnang 840 € im Jahr.

    Für jeden Kampfhund gelten 840 Euro im Jahr (§ 5 Abs. 1 Satz 2), ab dem zweiten Hund verdoppelt (§ 5 Abs. 2). Kampfhunde sind Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu samt Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration; der erhöhte Steuersatz gilt auch, wenn polizeirechtlich die Ungefährlichkeit nachgewiesen ist (§ 5a).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Backnang gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6)
    • Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6)
    • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: 400 Euro im Jahr, bei mehr als fünf Hunden 80 Euro je weiterem Hund, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Backnang, Stadtkämmerei, Im Biegel 13, 71522 Backnang, Telefon 07191 894-237, stadtkaemmerei@backnang.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats (§ 10 Abs. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Backnang ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Großen Kreisstadt Backnang, Stadtrecht 9/1
    Fassung
    Satzung vom 05.12.1996 (bekannt gemacht 14.12.1996, in Kraft 01.01.1997), geändert 2001, 2010 und 2015, zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2024 …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 EUR. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Kampfhund 840,00 €.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Backnang

    Was kostet die Hundesteuer in Backnang 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Backnang für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 288 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Großen Kreisstadt Backnang, Stadtrecht 9/1. Fassung: Satzung vom 05.12.1996 (bekannt gemacht 14.12.1996, in Kraft 01.01.1997), geändert 2001, 2010 und 2015, zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2024 ….

    Was kosten zwei Hunde in Backnang an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Backnang ein Satz von 288 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 432 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 144 Euro im Jahr; für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz auf 288 Euro (§ 5 Abs. 2), steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben dabei außer Betracht.

    Sind Rentner in Backnang von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Backnang kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Backnang keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Backnang laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6), Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6) und Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: 400 Euro im Jahr, bei mehr als fünf Hunden 80 Euro je weiterem Hund, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Backnang an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Backnang, Stadtkämmerei, Im Biegel 13, 71522 Backnang, Telefon 07191 894-237, stadtkaemmerei@backnang.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen eines Monats (§ 10 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Backnang. Stand 22.10.2026.