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Hundesteuer Bietigheim-Bissingen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Bietigheim-Bissingen 2026 eine Hundesteuer von 144 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 288 €.

Die Hundesteuer in Bietigheim-Bissingen ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Die Sätze in Bietigheim-Bissingen

Hundesteuer Bietigheim-Bissingen 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Bietigheim-Bissingen berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Bietigheim-Bissingen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.09.1996, geändert am 25.09.2001, 06.10.2010 und 24.11.2020, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.2025 (ausgefertigt …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Bietigheim-Bissingen pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 12 € pro Monat für einen Hund in Bietigheim-Bissingen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 144 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Bietigheim-Bissingen ergeben nach heutigem Satz 720 €, zehn Jahre 1.440 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Zwei Hunde kosten in Bietigheim-Bissingen zusammen 432 € jährlich (36 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 720 €.

    Bietigheim-Bissingen im Vergleich

    Bietigheim-Bissingen ist mit rund 43.354 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Im Vergleich mit 48 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Bietigheim-Bissingen über der Mitte. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Bietigheim-Bissingen 36 € mehr als Schwäbisch Hall und 12 € weniger als Kirchheim unter Teck.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Kirchheim unter Teck156 €
    2. Bietigheim-Bissingen144 €
    3. Schorndorf144 €
    4. Rottenburg am Neckar144 €
    5. Leinfelden-Echterdingen126 €
    6. Schwäbisch Hall108 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Bietigheim-Bissingen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 144 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 288 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben bei der Zählung außer Betracht.

    Listenhunde in Bietigheim-Bissingen

    Bietigheim-Bissingen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Bietigheim-Bissingen gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3)
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer von 144 Euro für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin), die samt Zwinger und Nachzucht im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Bietigheim-Bissingen, Stadtkämmerei (Steueramt), Marktplatz Arkaden, Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen, E-Mail hundesteuer@bietigheim-bissingen.de, Telefon 07142 74-812
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats, Steuermarke zurückgeben (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Bietigheim-Bissingen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Bietigheim-Bissingen (Stadtrechtsammlung 2.5, redaktionelle Fassung)
    Fassung
    Satzung vom 24.09.1996, geändert am 25.09.2001, 06.10.2010 und 24.11.2020, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.2025 (ausgefertigt …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steu- erpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 288,00 €.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bietigheim-Bissingen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bietigheim-Bissingen?

    Im Jahr 2026 verlangt Bietigheim-Bissingen für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 288 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Bietigheim-Bissingen (Stadtrechtsammlung 2.5, redaktionelle Fassung). Fassung: Satzung vom 24.09.1996, geändert am 25.09.2001, 06.10.2010 und 24.11.2020, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.2025 (ausgefertigt ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Bietigheim-Bissingen?

    Für den zweiten Hund gilt in Bietigheim-Bissingen ein Satz von 288 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 432 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 144 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 288 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben bei der Zählung außer Betracht.

    Muss ich als Rentner in Bietigheim-Bissingen Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Bietigheim-Bissingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Bietigheim-Bissingen keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Bietigheim-Bissingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3) und Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer von 144 Euro für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin), die samt Zwinger und Nachzucht im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Bietigheim-Bissingen an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bietigheim-Bissingen, Stadtkämmerei (Steueramt), Marktplatz Arkaden, Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen, E-Mail hundesteuer@bietigheim-bissingen.de, Telefon 07142 74-812», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats, Steuermarke zurückgeben (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Bietigheim-Bissingen. Stand 22.10.2026.