Hundesteuer Ravensburg 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Ravensburg 108 € Hundesteuer. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 216 €. Listenhunde kosten 540 € im Jahr.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Ravensburg, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
So hoch ist die Hundesteuer in Ravensburg
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 108 € |
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 540 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Ravensburg
Hundesteuer pro Jahr in Ravensburg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 09.12.1996, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.12.2019 (ausgefertigt 10.12.2019, bekannt gemacht 18.12.2019, Berichtigung bekannt …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Ravensburg pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 9 € pro Monat für einen Hund in Ravensburg. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 108 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 540 €, auf zehn Jahre 1.080 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Ravensburg zusammen 324 € im Jahr, also 216 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 540 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Ravensburg 5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 45 € pro Monat.
Einordnung im Vergleich
Ravensburg ist mit rund 50.549 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Der Median der 34 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Ravensburg liegt unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Ravensburg 12 € weniger als Heidenheim an der Brenz und 12 € mehr als Rastatt.
- Heidenheim an der Brenz120 €
- Böblingen120 €
- Ravensburg108 €
- Lahr/Schwarzwald100 €
- Rastatt96 €
- Lörrach96 €
Mehrere Hunde in Ravensburg
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Ravensburg gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 108 Euro im Jahr; hält ein Halter mehrere Hunde, erhöht sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216 Euro; steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen dabei nicht mit.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Ravensburg 540 € im Jahr.
Für einen Kampfhund beträgt die Steuer 540 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.080 Euro (§ 5 Abs. 1 und 2). Die Kampfhundeeigenschaft wird bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen vermutet, solange nicht der Ortspolizeibehörde das Gegenteil nachgewiesen wird (§ 5 Abs. 4); bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu kann sie im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde festgestellt werden (§ 5 Abs. 5); ergänzend gilt die Feststellung nach der Polizeiverordnung über gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 6). Keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde (§ 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Ravensburg zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1)
- Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter (Wiederholungs-)Prüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen; Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate, auf Antrag (§ 6 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 für bis zu 5 Hunde, je weitere bis zu 5 Hunde erneut; nicht bei fehlender Zucht in den letzten drei Jahren und nicht für Kampfhunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 7, § 7)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Ravensburg an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Ravensburg; E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, unter Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 9. Dezember 1996 in der Fassung vom 9. Dezember 2019 (Stadtrecht S-9-01)
- Fassung
- Satzung vom 09.12.1996, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.12.2019 (ausgefertigt 10.12.2019, bekannt gemacht 18.12.2019, Berichtigung bekannt …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 – 5 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 540 €.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ravensburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ravensburg?
Im Jahr 2026 verlangt Ravensburg für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Für einen Listenhund werden 540 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 9. Dezember 1996 in der Fassung vom 9. Dezember 2019 (Stadtrecht S-9-01). Fassung: Satzung vom 09.12.1996, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.12.2019 (ausgefertigt 10.12.2019, bekannt gemacht 18.12.2019, Berichtigung bekannt ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Ravensburg?
Für den zweiten Hund gilt in Ravensburg ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 108 Euro im Jahr; hält ein Halter mehrere Hunde, erhöht sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216 Euro; steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen dabei nicht mit.
Sind Rentner in Ravensburg von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Ravensburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Ravensburg?
Steuerfrei sind in Ravensburg laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1) und Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter (Wiederholungs-)Prüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen; Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate, auf Antrag (§ 6 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 für bis zu 5 Hunde, je weitere bis zu 5 Hunde erneut; nicht bei fehlender Zucht in den letzten drei Jahren und nicht für Kampfhunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 7, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Ravensburg an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Ravensburg; E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, unter Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Ravensburg.