Zum Inhalt springen

Hundesteuer Lörrach 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Lörrach 96 € Hundesteuer. Für einen zweiten Hund werden 192 € fällig. Listenhunde kosten 500 € im Jahr.

Hundehalter in Lörrach finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

Die Sätze in Lörrach

Hundesteuer Lörrach 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund192 €
Jeder weitere Hund192 €
Listenhund (gefährlicher Hund)500 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Lörrach berechnen

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Lörrach

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 21.11.1996, geändert durch Satzungen vom 26.10.2000 und (laut Kopf) vom 23.11.2007

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Lörrach 8 €, pro Tag 0,26 €. Wann der Jahresbetrag von 96 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 480 € und in zehn Jahren 960 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 288 € im Jahr, mit drei Hunden 480 €. Der zweite Hund allein macht 192 € aus.

    Der Satz für Listenhunde ist in Lörrach rund 5,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 41,67 € pro Monat.

    Lörrach im Vergleich

    In Mittelstädten wie Lörrach (etwa 51.274 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 42 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Lörrach liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 273 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 102 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Lörrach 4 € weniger als Lahr/Schwarzwald und 24 € weniger als Böblingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Böblingen120 €
    2. Heidenheim an der Brenz120 €
    3. Ravensburg108 €
    4. Lahr/Schwarzwald100 €
    5. Lörrach96 €
    6. Rastatt96 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Lörrach gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 96 Euro; hält jemand mehrere Hunde, steigt der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro, steuerfreie Hunde bleiben dabei außer Betracht.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Lörrach 500 € im Jahr.

    Für jeden Hund mit festgestellter Kampfhundeeigenschaft im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde beträgt die Steuer 500 Euro (§ 5 Abs. 1 Satz 2); für solche Hunde gibt es weder Steuerbefreiung noch Zwingersteuer (§ 6 Abs. 2, § 7 Abs. 3).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Lörrach zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Solche Diensthunde, die aus Krankheits- oder Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung: das Zweifache des Satzes von 96 Euro je angefangene fünf Hunde, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Jahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 4, § 7)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadtverwaltung Lörrach, Steuern/Beteiligungen/Stiftungen (Gewerbe- und Hundesteuer), Luisenstraße 16, 79539 Lörrach, Telefon 07621 415-0, info@loerrach.de; Anmeldung auch beim Bürgerservice im Rathaus
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats mit Rückgabe der Steuermarke (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach
    Fassung
    Satzung vom 21.11.1996, geändert durch Satzungen vom 26.10.2000 und (laut Kopf) vom 23.11.2007
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96 Euro. Bei festgestellter Eigenschaft als Kampfhund im Sinne der Vorschriften der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde, beträgt die Steuer für jeden Kampfhund 500 Euro.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lörrach

    Was kostet die Hundesteuer in Lörrach 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Lörrach für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 192 €. Für einen Listenhund werden 500 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. Fassung: Satzung vom 21.11.1996, geändert durch Satzungen vom 26.10.2000 und (laut Kopf) vom 23.11.2007.

    Was kosten zwei Hunde in Lörrach an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Lörrach ein Satz von 192 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 288 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 96 Euro; hält jemand mehrere Hunde, steigt der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro, steuerfreie Hunde bleiben dabei außer Betracht.

    Sind Rentner in Lörrach von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Lörrach kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Lörrach von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Lörrach laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und Solche Diensthunde, die aus Krankheits- oder Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung: das Zweifache des Satzes von 96 Euro je angefangene fünf Hunde, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Jahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 4, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Lörrach anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Lörrach, Steuern/Beteiligungen/Stiftungen (Gewerbe- und Hundesteuer), Luisenstraße 16, 79539 Lörrach, Telefon 07621 415-0, info@loerrach.de; Anmeldung auch beim Bürgerservice im Rathaus», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats mit Rückgabe der Steuermarke (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Lörrach. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.