Hundesteuer Böblingen 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Böblingen 120 € Hundesteuer. Der zweite Hund schlägt mit 240 € zu Buche. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 360 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Böblingen am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
Die Sätze in Böblingen
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 360 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Böblingen?
Hundesteuer pro Jahr in Böblingen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 09.10.1996, zuletzt geändert am 21.12.2016, gültig ab 01.01.2017
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 10 € pro Monat für einen Hund in Böblingen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 120 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 600 € und in zehn Jahren 1.200 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Böblingen zusammen 360 € im Jahr, also 240 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 600 €.
Für einen Listenhund verlangt Böblingen 3-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 30 €.
Einordnung im Vergleich
Böblingen ist mit rund 51.204 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Im Vergleich mit 42 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Böblingen genau auf der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Böblingen 20 € mehr als Lahr/Schwarzwald und 24 € mehr als Lörrach.
- Böblingen120 €
- Heidenheim an der Brenz120 €
- Ravensburg108 €
- Lahr/Schwarzwald100 €
- Lörrach96 €
- Rastatt96 €
Zweithund und weitere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Böblingen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet ein Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit, neben Kampfhunden gehaltene normale Hunde gelten als weitere Hunde (§ 5 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Böblingen 360 € im Jahr.
Kampfhunde und gefährliche Hunde bestimmen sich nach §§ 1 und 2 der baden-württembergischen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000; Entscheidungen der Ortspolizeibehörde sind für die Steuer bindend (§ 5 Abs. 4). Satz 360 Euro für einen, 720 Euro für jeden weiteren Kampfhund oder gefährlichen Hund (§ 5 Abs. 1 c, d).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Landesrecht für Hunde in Böblingen
Die Hundesteuer regelt Böblingen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Böblingen zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach Lage erforderlich (§ 6 Abs. 2 Nr. 1)
- Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde mit Schutzhundeprüfung III (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
- Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde mit Begleithundeprüfung, Schutzhundeprüfung I und II oder Team-Test nach der Prüfungsordnung des VDH (§ 6 Abs. 2 Nr. 3)
- Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jagdpächtern und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für den Jagdschutz erforderlich (§ 6 Abs. 2 Nr. 4)
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) mit Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: 240 Euro je Zwinger, je bis zu fünf weitere Zwingerhunde erneut 240 Euro (§ 5 Abs. 1 e, § 7)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Böblingen, Kämmereiamt, Abteilung Steuern, Marktplatz 16, 71032 Böblingen, hundesteuer@boeblingen.de
- Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats mit Rückgabe der Marke (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Böblingen (Ortsrecht 968.11)
- Fassung
- Satzung vom 09.10.1996, zuletzt geändert am 21.12.2016, gültig ab 01.01.2017
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich für a) einen Hund 120,00 € b) jeden weiteren Hund 240,00 € c) einen Kampfhund und gefährlichen Hund im Sinne von Abs. 4 360,00 € d) jeden weiteren Kampfhund und gefährlichen Hund im Sinne von Abs. 4 720,00 €
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Böblingen 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Böblingen für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 360 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Böblingen (Ortsrecht 968.11). Fassung: Satzung vom 09.10.1996, zuletzt geändert am 21.12.2016, gültig ab 01.01.2017.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Böblingen?
Für den zweiten Hund gilt in Böblingen ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet ein Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit, neben Kampfhunden gehaltene normale Hunde gelten als weitere Hunde (§ 5 Abs. 2).
Gibt es in Böblingen eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Böblingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Böblingen?
Steuerfrei sind in Böblingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1) und Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach Lage erforderlich (§ 6 Abs. 2 Nr. 1), Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde mit Schutzhundeprüfung III (§ 6 Abs. 2 Nr. 2), Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Hunde mit Begleithundeprüfung, Schutzhundeprüfung I und II oder Team-Test nach der Prüfungsordnung des VDH (§ 6 Abs. 2 Nr. 3), Ermäßigung um die Hälfte auf Antrag für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jagdpächtern und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für den Jagdschutz erforderlich (§ 6 Abs. 2 Nr. 4) und Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) mit Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: 240 Euro je Zwinger, je bis zu fünf weitere Zwingerhunde erneut 240 Euro (§ 5 Abs. 1 e, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Böblingen anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Böblingen, Kämmereiamt, Abteilung Steuern, Marktplatz 16, 71032 Böblingen, hundesteuer@boeblingen.de», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats mit Rückgabe der Marke (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg
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