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Hundesteuer Lahr/Schwarzwald 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Lahr/Schwarzwald setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 100 € pro Jahr fest. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 200 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Lahr/Schwarzwald, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

So hoch ist die Hundesteuer in Lahr/Schwarzwald

Hundesteuer Lahr/Schwarzwald 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund100 €
Zweiter Hund200 €
Jeder weitere Hund200 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Lahr/Schwarzwald?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Lahr/Schwarzwald

    Quelle: Satzung · Stand Satzung in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2016 (Gemeinderatsbeschluss 19.12.2016, bekannt gemacht 22.12.2016 in Lahrer Zeitung und Badischer …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Lahr/Schwarzwald im Jahr kostet

    Pro Monat gerechnet sind es in Lahr/Schwarzwald 8,33 €, pro Tag 0,27 €. Wann der Jahresbetrag von 100 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 500 € zusammen, in zehn Jahren 1.000 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Lahr/Schwarzwald zusammen 300 € im Jahr, also 200 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 500 €.

    Für einen Listenhund verlangt Lahr/Schwarzwald 6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.

    Wie teuer ist Lahr/Schwarzwald?

    In Mittelstädten wie Lahr/Schwarzwald (etwa 51.208 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Im Vergleich mit 42 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Lahr/Schwarzwald unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 273 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 102 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Lahr/Schwarzwald 20 € weniger als Böblingen und 4 € mehr als Lörrach.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Böblingen120 €
    2. Heidenheim an der Brenz120 €
    3. Ravensburg108 €
    4. Lahr/Schwarzwald100 €
    5. Lörrach96 €
    6. Rastatt96 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Lahr/Schwarzwald gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und b kostet der erste Hund 100 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 200 Euro; steuerbefreite Hunde bleiben bei der Zählung außer Betracht.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Lahr/Schwarzwald 600 € im Jahr.

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 erfasst als Kampfhunde American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier samt Kreuzungen (600 Euro, zweiter und weiterer 1.200 Euro, § 5 Abs. 1 Buchst. c, d); § 6 Abs. 1 Nr. 2 erfasst Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu samt Kreuzungen (400 Euro, zweiter und weiterer 800 Euro, Buchst. e, f); gefährliche Hunde nach § 2 der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde kosten ebenfalls 400 bzw. 800 Euro (§ 6 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Buchst. g, h); für diese Hunde gibt es keine Steuerbefreiung (§ 7 Abs. 2).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Lahr/Schwarzwald

    Die Hundesteuer regelt Lahr/Schwarzwald selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Lahr/Schwarzwald zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde zur Bewachung von Wohngebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • Jagdhunde, die von der Kreisjagdvereinigung Lahr e.V. als anerkannte Nachsuchengespanne geführt werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • Hunde aus dem Lahrer Tierheim (Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.): nach zwei Jahren Haltung nachträglich zwölf Monate steuerfrei, auf Antrag (§ 7 Abs. 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Lahr, Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern, Rathaus Südflügel, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, Telefon 07821 910-0221, steuerabteilung@lahr.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats mit Rückgabe der Steuermarke (§ 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5)

    Hund online bei der Stadt Lahr/Schwarzwald anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lahr in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2016 (verlinkt auf der …
    Fassung
    Satzung in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2016 (Gemeinderatsbeschluss 19.12.2016, bekannt gemacht 22.12.2016 in Lahrer Zeitung und Badischer …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund EUR 100,00 b) den zweiten und jeden weiteren Hund EUR 200,00 c) jeden Kampfhund i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EUR 600,00

    Fragen und Antworten zu Lahr/Schwarzwald

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lahr/Schwarzwald?

    Im Jahr 2026 verlangt Lahr/Schwarzwald für den ersten Hund 100 €. Der zweite Hund kostet 200 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lahr in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2016 (verlinkt auf der …. Fassung: Satzung in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2016 (Gemeinderatsbeschluss 19.12.2016, bekannt gemacht 22.12.2016 in Lahrer Zeitung und Badischer ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Lahr/Schwarzwald?

    Für den zweiten Hund gilt in Lahr/Schwarzwald ein Satz von 200 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 300 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und b kostet der erste Hund 100 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 200 Euro; steuerbefreite Hunde bleiben bei der Zählung außer Betracht.

    Sind Rentner in Lahr/Schwarzwald von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Lahr/Schwarzwald kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Lahr/Schwarzwald keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Lahr/Schwarzwald laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Hunde zur Bewachung von Wohngebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Jagdhunde, die von der Kreisjagdvereinigung Lahr e.V. als anerkannte Nachsuchengespanne geführt werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) und Hunde aus dem Lahrer Tierheim (Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.): nach zwei Jahren Haltung nachträglich zwölf Monate steuerfrei, auf Antrag (§ 7 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Lahr/Schwarzwald anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Lahr, Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern, Rathaus Südflügel, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, Telefon 07821 910-0221, steuerabteilung@lahr.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats mit Rückgabe der Steuermarke (§ 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Lahr/Schwarzwald.