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Hundesteuer Leonberg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Leonberg 132 € Hundesteuer. Der zweite Hund schlägt mit 264 € zu Buche. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Leonberg am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

Hundesteuer Leonberg 2026 im Überblick

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund132 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Beschlossene Änderung: Ab 01.01.2027 gilt laut Ortsrecht der Stadt eine neue Hundesteuersatzung vom 13.10.2026: 156 € für den ersten Hund, 312 € für jeden weiteren Hund, 864 € für einen gefährlichen Hund (ab dem zweiten 1.728 €).

Deine Hundesteuer in Leonberg

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Leonberg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.11.2000, zuletzt geändert am 21.12.2010

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Leonberg im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 11 € pro Monat für einen Hund in Leonberg. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 132 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 660 € zusammen, in zehn Jahren 1.320 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Zwei Hunde kosten in Leonberg zusammen 396 € jährlich (33 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 660 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Leonberg rund 4,5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Leonberg ist mit rund 49.514 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Im Vergleich mit 34 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Leonberg über der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Leonberg 24 € mehr als Ravensburg und 12 € mehr als Heidenheim an der Brenz.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Leonberg132 €
    2. Heidenheim an der Brenz120 €
    3. Böblingen120 €
    4. Ravensburg108 €
    5. Rastatt96 €
    6. Singen (Hohentwiel)96 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Leonberg gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 132 Euro, der zweite und jeder weitere Hund jeweils 264 Euro; befreite oder ermäßigte Hunde und neben Kampfhunden gehaltene Hunde bleiben bei der Zählung außer Betracht (§ 5 Abs. 3).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Leonberg 600 € im Jahr.

    Kampfhunde sind kraft Rasse American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen (§ 6 Abs. 2); bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu kann die Eigenschaft im Einzelfall vorliegen (§ 6 Abs. 3); gefährliche Hunde sind auffällig gewordene Hunde (§ 6 Abs. 4); Feststellung nach Abs. 3 und 4 durch die Ortspolizeibehörde (§ 6 Abs. 5). Steuer 600 Euro je Kampfhund oder gefährlichem Hund (§ 5 Abs. 1 Buchst. c); Halbierung auf Antrag für Kampfhunde nach § 6 Abs. 2 mit bestandener Verhaltensprüfung (§ 7 Abs. 3).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Leonberg

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Leonberg das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Leonberg zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Nachsuchehunde im Sinne von § 21 Landesjagdgesetz, die beim Landesjagdverband registriert sind, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung um die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2)
    • Ermäßigung um die Hälfte für Kampfhunde nach § 6 Abs. 2 mit bestandener Verhaltensprüfung nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde, auf Antrag (§ 7 Abs. 3)
    • Zwingersteuer von 72 Euro je Zwinger für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag ins Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; nicht für Hunde nach § 6 Abs. 1 bis 3 (§ 5 Abs. 1 Buchst. d, § 8)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Leonberg an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Leonberg; zuständige Stelle und E-Mail in der Satzung nicht genannt
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich unter Angabe der Hunderasse (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 11 Abs. 3)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    OR-9000 Hundesteuersatzung der Stadt Leonberg vom 22. November 2000 mit Änderungen zuletzt vom 21. Dezember 2010
    Fassung
    Satzung vom 22.11.2000, zuletzt geändert am 21.12.2010
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für: a) den ersten Hund 132,00 EUR b) den zweiten und jeden weiteren Hund 264,00 EUR c) jeden Kampfhund und jeden gefährlichen Hund 600,00 EUR d) jeden Zwinger im Sinne des § 8 Abs. 1 72,00 EUR

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leonberg

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Leonberg 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Leonberg für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 264 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die OR-9000 Hundesteuersatzung der Stadt Leonberg vom 22. November 2000 mit Änderungen zuletzt vom 21. Dezember 2010. Fassung: Satzung vom 22.11.2000, zuletzt geändert am 21.12.2010. Ab 01.01.2027 gilt laut Ortsrecht der Stadt eine neue Hundesteuersatzung vom 13.10.2026: 156 € für den ersten Hund, 312 € für jeden weiteren Hund, 864 € für einen gefährlichen Hund (ab dem zweiten 1.728 €).

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Leonberg?

    Für den zweiten Hund gilt in Leonberg ein Satz von 264 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 396 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 132 Euro, der zweite und jeder weitere Hund jeweils 264 Euro; befreite oder ermäßigte Hunde und neben Kampfhunden gehaltene Hunde bleiben bei der Zählung außer Betracht (§ 5 Abs. 3).

    Gibt es in Leonberg eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Leonberg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Leonberg?

    Steuerfrei sind in Leonberg laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) und Nachsuchehunde im Sinne von § 21 Landesjagdgesetz, die beim Landesjagdverband registriert sind, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2), Ermäßigung um die Hälfte für Kampfhunde nach § 6 Abs. 2 mit bestandener Verhaltensprüfung nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde, auf Antrag (§ 7 Abs. 3) und Zwingersteuer von 72 Euro je Zwinger für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag ins Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung, auf Antrag; nicht für Hunde nach § 6 Abs. 1 bis 3 (§ 5 Abs. 1 Buchst. d, § 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Leonberg an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Leonberg; zuständige Stelle und E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich unter Angabe der Hunderasse (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 11 Abs. 3). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Leonberg. Stand 22.10.2026.