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Hundesteuer Ulm 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Ulm beträgt 2026 für den ersten Hund 108 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 216 €.

Was ein Hund in Ulm jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

Hundesteuer Ulm 2026 im Überblick

Hundesteuer Ulm 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Ulm berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Ulm

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 16.10.1996 in der Fassung vom 24.06.2020 (Änderungssatzung vom 24.06.2020, bekannt gemacht 25.06.2020, gültig ab 01.01.2021)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Ulm im Jahr kostet

    Pro Monat gerechnet sind es in Ulm 9 €, pro Tag 0,30 €. Wann der Jahresbetrag von 108 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 540 € und in zehn Jahren 1.080 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Ulm zusammen 324 € im Jahr, also 216 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 540 €.

    Wie teuer ist Ulm?

    Großstädte wie Ulm (etwa 130.288 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.

    Der Median der 11 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 144 €. Der Satz in Ulm liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Ulm 2 € weniger als Heilbronn und 12 € weniger als Pforzheim.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Ludwigsburg168 €
    2. Heidelberg144 €
    3. Esslingen am Neckar132 €
    4. Pforzheim120 €
    5. Heilbronn110 €
    6. Ulm108 €

    Mehrere Hunde in Ulm

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Ulm gilt laut Satzung: Nach § 5 beträgt die Steuer 108,00 Euro je Hund (Abs. 1); für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz auf 216,00 Euro (Abs. 2), steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben dabei außer Betracht.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Ulm verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Ulm gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • ein Jagdhund je Haushalt mit nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeit, wenn der Antragsteller einen gültigen Jagdschein besitzt, Unterlagen jährlich (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde, die direkt von einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung übernommen wurden, für 12 Monate ab Übernahme (nur Übernahmen nach dem 01.01.2021) (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
    • Antrag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 6 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer auf Antrag für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin), eingetragen im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 für bis zu 5 Hunde (§ 5 Abs. 3, § 7)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Ulm, Steuerverwaltung, Donaustraße 5 (laut amtlicher Bekanntmachung vom 09.09.2017, Telefon 161-2276); E-Mail nicht amtlich genannt
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Ulm ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ulm (Ortsrecht 9/3)
    Fassung
    Satzung vom 16.10.1996 in der Fassung vom 24.06.2020 (Änderungssatzung vom 24.06.2020, bekannt gemacht 25.06.2020, gültig ab 01.01.2021)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund ab 01.01.2007 96,00 € ab 01.01.2009 108,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Ulm 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Ulm für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ulm (Ortsrecht 9/3). Fassung: Satzung vom 16.10.1996 in der Fassung vom 24.06.2020 (Änderungssatzung vom 24.06.2020, bekannt gemacht 25.06.2020, gültig ab 01.01.2021).

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Ulm?

    Für den zweiten Hund gilt in Ulm ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 5 beträgt die Steuer 108,00 Euro je Hund (Abs. 1); für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz auf 216,00 Euro (Abs. 2), steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben dabei außer Betracht.

    Gibt es in Ulm eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Ulm kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Ulm?

    Steuerfrei sind in Ulm laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), ein Jagdhund je Haushalt mit nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeit, wenn der Antragsteller einen gültigen Jagdschein besitzt, Unterlagen jährlich (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), Hunde, die direkt von einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung übernommen wurden, für 12 Monate ab Übernahme (nur Übernahmen nach dem 01.01.2021) (§ 6 Abs. 1 Nr. 4) und Antrag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer auf Antrag für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin), eingetragen im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 für bis zu 5 Hunde (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Ulm an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Ulm, Steuerverwaltung, Donaustraße 5 (laut amtlicher Bekanntmachung vom 09.09.2017, Telefon 161-2276); E-Mail nicht amtlich genannt», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Ulm redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.