Hundesteuer Pforzheim 2026
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Kurze Antwort
Pforzheim setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 120 € pro Jahr fest. Der zweite Hund schlägt mit 240 € zu Buche. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.
In Pforzheim richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
Hundesteuer Pforzheim 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Pforzheim?
Hundesteuer pro Jahr in Pforzheim
Quelle: Satzung · Stand Satzung beschlossen am 14.11.2000 (Bekanntmachung 24.11.2000), in Kraft ab 01.01.2001
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 600 €, auf zehn Jahre 1.200 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 360 € im Jahr, mit drei Hunden 600 €. Der zweite Hund allein macht 240 € aus.
Für einen Listenhund verlangt Pforzheim 5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.
Einordnung im Vergleich
Pforzheim hat etwa 134.422 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.
Im Vergleich mit 11 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 144 €) liegt Pforzheim unter der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Pforzheim 10 € mehr als Heilbronn und 12 € mehr als Ulm.
- Ludwigsburg168 €
- Heidelberg144 €
- Esslingen am Neckar132 €
- Pforzheim120 €
- Heilbronn110 €
- Ulm108 €
Zweithund und weitere Hunde
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Pforzheim gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro und der zweite und jeder weitere Hund je 240 Euro im Jahr; befreite und gefährliche Hunde bleiben bei der Anzahl außer Betracht (§ 5 Abs. 3).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Pforzheim 600 € im Jahr.
Für jeden gefährlichen Hund gilt 600 Euro (§ 5 Abs. 1 c). Gefährlich sind nach § 6 Hunde mit erhöhter Gefahr aufgrund von Veranlagung, Erziehung oder Charakter, insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu samt Kreuzungen; keine Steuerbefreiung und keine Zwingersteuer für diese Hunde (§ 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Landesrecht für Hunde in Pforzheim
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Pforzheim das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Pforzheim kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintragung im Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung: 240 Euro je Zwinger, bei mehr als 5 Hunden je weitere bis zu 5 Hunde zusätzlich 240 Euro, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 d und Abs. 2, § 8)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Pforzheim an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Pforzheim, Stadtkämmerei, Telefon 07231 39-2429 (laut Satzungsdeckblatt); E-Mail amtlich nicht ermittelt
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, unter Angabe der Rasse (§ 11 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim (Stadtrecht 9.1)
- Fassung
- Satzung beschlossen am 14.11.2000 (Bekanntmachung 24.11.2000), in Kraft ab 01.01.2001
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 120 Euro b) den zweiten und jeden weiteren Hund 240 Euro c) jeden gefährlichen Hund i. S. v. § 6 600 Euro d) jeden Zwinger i. S. v. § 8 Abs. 1 240 Euro
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pforzheim
Was kostet die Hundesteuer in Pforzheim 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Pforzheim für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim (Stadtrecht 9.1). Fassung: Satzung beschlossen am 14.11.2000 (Bekanntmachung 24.11.2000), in Kraft ab 01.01.2001.
Was kosten zwei Hunde in Pforzheim an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Pforzheim ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro und der zweite und jeder weitere Hund je 240 Euro im Jahr; befreite und gefährliche Hunde bleiben bei der Anzahl außer Betracht (§ 5 Abs. 3).
Gibt es in Pforzheim eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Pforzheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Pforzheim?
Steuerfrei sind in Pforzheim laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Rettungshunde mit bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintragung im Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung: 240 Euro je Zwinger, bei mehr als 5 Hunden je weitere bis zu 5 Hunde zusätzlich 240 Euro, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 d und Abs. 2, § 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Pforzheim an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Pforzheim, Stadtkämmerei, Telefon 07231 39-2429 (laut Satzungsdeckblatt); E-Mail amtlich nicht ermittelt», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, unter Angabe der Rasse (§ 11 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
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Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Pforzheim. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.