Hundesteuer Heilbronn 2026
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Kurze Antwort
Heilbronn setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 110 € pro Jahr fest. Der zweite Hund schlägt mit 240 € zu Buche. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 300 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Heilbronn am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
So hoch ist die Hundesteuer in Heilbronn
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 110 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 300 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Heilbronn
Hundesteuer pro Jahr in Heilbronn
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 14.06.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.10.2015 (Stadtzeitung Nr. 23 vom 12.11.2015), gültig ab 01.01.2016
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Heilbronn im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Heilbronn 9,17 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 550 € zusammen, in zehn Jahren 1.100 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 350 € im Jahr, mit drei Hunden 590 €. Der zweite Hund allein macht 240 € aus.
Der Satz für Listenhunde ist in Heilbronn rund 2,7-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 25 € pro Monat.
Heilbronn im Vergleich
Bei rund 132.516 Einwohnern zählt Heilbronn zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.
Im Vergleich mit 11 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 144 €) liegt Heilbronn unter der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Heilbronn 10 € weniger als Pforzheim und 2 € mehr als Ulm.
- Ludwigsburg168 €
- Heidelberg144 €
- Esslingen am Neckar132 €
- Pforzheim120 €
- Heilbronn110 €
- Ulm108 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Heilbronn gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 110,00 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 240,00 Euro und jeder gefährliche Hund 300,00 Euro im Jahr; nach § 8 befreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 3).
Listenhunde in Heilbronn
Für einen gefährlichen Hund verlangt Heilbronn 300 € im Jahr.
§ 6: Gefährlich sind Hunde mit gesteigerter Aggressivität; American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier samt Kreuzungen gelten als gefährlich, sofern der Halter nicht per Bescheinigung der Ortspolizeibehörde das Gegenteil nachweist (Abs. 2, 4); Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu gelten im Einzelfall bei Anhaltspunkten als gefährlich (Abs. 3); die Entscheidung trifft die Ortspolizeibehörde.
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Heilbronn gefährliche Hunde bestimmt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde mit innerhalb von 12 Monaten bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
- Für gefährliche Hunde wird keine Steuerbefreiung gewährt (§ 8 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Heilbronn, Stadtkämmerei – Verwaltung der Hundesteuer, Tel. 07131 56-2737, E-Mail steuern@heilbronn.de (laut amtlichem DSGVO-Hinweisblatt)
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, schriftlich (§ 11 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn
- Fassung
- Satzung vom 14.06.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.10.2015 (Stadtzeitung Nr. 23 vom 12.11.2015), gültig ab 01.01.2016
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 110,-- Euro, b) den zweiten und jeden weiteren Hund 240,-- Euro, c) jeden gefährlichen Hund i.S. von § 6 Abs. 1 300,-- Euro, d) a u f g e h o b e n
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Heilbronn 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Heilbronn für den ersten Hund 110 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 300 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn. Fassung: Satzung vom 14.06.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.10.2015 (Stadtzeitung Nr. 23 vom 12.11.2015), gültig ab 01.01.2016.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Heilbronn?
Für den zweiten Hund gilt in Heilbronn ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 350 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 110,00 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 240,00 Euro und jeder gefährliche Hund 300,00 Euro im Jahr; nach § 8 befreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 3).
Sind Rentner in Heilbronn von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Heilbronn kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Heilbronn keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Heilbronn laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit innerhalb von 12 Monaten bestandener Prüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) und Für gefährliche Hunde wird keine Steuerbefreiung gewährt (§ 8 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Heilbronn an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Heilbronn, Stadtkämmerei – Verwaltung der Hundesteuer, Tel. 07131 56-2737, E-Mail steuern@heilbronn.de (laut amtlichem DSGVO-Hinweisblatt)», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, schriftlich (§ 11 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Heilbronn.