Hundesteuer Esslingen am Neckar 2026
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Kurze Antwort
In Esslingen am Neckar kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 132 €. Der zweite Hund schlägt mit 264 € zu Buche.
Wer in Esslingen am Neckar einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Esslingen am Neckar selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
Die Sätze in Esslingen am Neckar
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Esslingen am Neckar?
Hundesteuer pro Jahr in Esslingen am Neckar
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 07.10.1996, zuletzt geändert am 26.09.2016 und durch Satzungsänderung vom 18.11.2024, gültig ab 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 132 € im Jahr herunter, landest du bei 11 € im Monat oder 0,36 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 660 € und in zehn Jahren 1.320 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Esslingen am Neckar zusammen 396 € im Jahr, also 264 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 660 €.
Wie teuer ist Esslingen am Neckar?
Esslingen am Neckar zählt etwa 95.419 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Unter den 11 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 144 €. Esslingen am Neckar liegt damit unter diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Esslingen am Neckar 36 € weniger als Ludwigsburg und 12 € weniger als Tübingen.
- Ludwigsburg168 €
- Tübingen144 €
- Esslingen am Neckar132 €
- Pforzheim120 €
- Heilbronn110 €
- Ulm108 €
Zweithund und weitere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Esslingen am Neckar gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 beträgt die Steuer 132 Euro je Hund; hält ein Halter mehrere Hunde, verdoppelt sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264 Euro (steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben außer Betracht).
Listenhunde in Esslingen am Neckar
Esslingen am Neckar verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Landesrecht für Hunde in Esslingen am Neckar
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Esslingen am Neckar kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen) dienen, auf Antrag (§ 6 Nr. 1)
- Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2)
- anerkannte Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG, wenn beim Halter die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, auf Antrag (§ 6 Nr. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 für bis zu 5 Hunde, auf Antrag (§ 7, § 5 Abs. 3)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Esslingen am Neckar, Stadtkämmerei, Abt-Fulrad-Straße 3-5, 73728 Esslingen am Neckar; E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Esslingen am Neckar (Ortsrecht 9/1)
- Fassung
- Satzung vom 07.10.1996, zuletzt geändert am 26.09.2016 und durch Satzungsänderung vom 18.11.2024, gültig ab 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 132 EUR. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Esslingen am Neckar
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Esslingen am Neckar?
Im Jahr 2026 verlangt Esslingen am Neckar für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 264 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Esslingen am Neckar (Ortsrecht 9/1). Fassung: Satzung vom 07.10.1996, zuletzt geändert am 26.09.2016 und durch Satzungsänderung vom 18.11.2024, gültig ab 01.01.2025.
Was kostet ein zweiter Hund in Esslingen am Neckar?
Für den zweiten Hund gilt in Esslingen am Neckar ein Satz von 264 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 396 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 beträgt die Steuer 132 Euro je Hund; hält ein Halter mehrere Hunde, verdoppelt sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264 Euro (steuerfreie Hunde nach § 6 bleiben außer Betracht).
Gibt es in Esslingen am Neckar eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Esslingen am Neckar kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Esslingen am Neckar von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Esslingen am Neckar laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen) dienen, auf Antrag (§ 6 Nr. 1), Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2) und anerkannte Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG, wenn beim Halter die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, auf Antrag (§ 6 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: das Dreifache des Satzes nach § 5 Abs. 1 für bis zu 5 Hunde, auf Antrag (§ 7, § 5 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Esslingen am Neckar an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Esslingen am Neckar, Stadtkämmerei, Abt-Fulrad-Straße 3-5, 73728 Esslingen am Neckar; E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Esslingen am Neckar.