Hundesteuer Villingen-Schwenningen 2026
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Kurze Antwort
In Villingen-Schwenningen kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 132 €. Für einen zweiten Hund werden 264 € fällig. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 768 €.
Hundehalter in Villingen-Schwenningen finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Hundesteuer Villingen-Schwenningen 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 768 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Villingen-Schwenningen?
Hundesteuer pro Jahr in Villingen-Schwenningen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 13.11.1996, geändert am 13.12.2000, 28.11.2001, 26.11.2003 und zuletzt durch Satzungsänderung vom 17.11.2021, in Kraft ab 01.01.2022
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Villingen-Schwenningen im Jahr kostet
Rechnest du die 132 € im Jahr herunter, landest du bei 11 € im Monat oder 0,36 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Villingen-Schwenningen ergeben nach heutigem Satz 660 €, zehn Jahre 1.320 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 396 € im Jahr, mit drei Hunden 660 €. Der zweite Hund allein macht 264 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in Villingen-Schwenningen rund 5,8-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 64 € im Monat.
Einordnung im Vergleich
Villingen-Schwenningen zählt etwa 89.766 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Unter den 42 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Villingen-Schwenningen liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 273 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 102 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Villingen-Schwenningen 12 € weniger als Tübingen und 12 € mehr als Konstanz.
- Ludwigsburg168 €
- Tübingen144 €
- Villingen-Schwenningen132 €
- Esslingen am Neckar132 €
- Aalen126 €
- Konstanz120 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Villingen-Schwenningen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 132 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 264 Euro; steuerbegünstigte Hunde und Kampfhunde werden bei der Hundeanzahl nicht mitgezählt (§ 5 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Villingen-Schwenningen 768 € im Jahr.
Für jeden Kampfhund gelten 768 Euro (§ 5 Abs. 1 Buchst. c). Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier samt Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet, solange der Ortspolizeibehörde nicht das Gegenteil nachgewiesen wird (§ 5 Abs. 4); Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu gelten im Einzelfall als Kampfhund, wenn Anhaltspunkte für gesteigerte Aggressivität vorliegen (§ 5 Abs. 5); Steuervergünstigungen gibt es für Kampfhunde nicht (§ 8 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Villingen-Schwenningen zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Buchst. a)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Buchst. b)
- Hunde anerkannter Jagdhunderassen mit Brauchbarkeitsprüfung, gültigem Jagdschein und dauerhafter Jagdgelegenheit auf der Gemarkung Villingen-Schwenningen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Buchst. c)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde, die ausschließlich zur Bewachung von alleinstehenden, bewohnten Gebäuden oder Wirtschaftsgebäuden gehalten werden, wenn das nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich ist, auf Antrag (§ 6 Abs. 2)
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung: einfacher Satz des ersten Hundes je angefangene fünf Hunde, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Jahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Finanzen und Controlling, Abt. Steuerverwaltung, Obere Straße 4, 78050 Villingen-Schwenningen, Telefon 07721 82-1316, finanzen@villingen-schwenningen.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Villingen-Schwenningen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen (Ortsrecht)
- Fassung
- Satzung vom 13.11.1996, geändert am 13.12.2000, 28.11.2001, 26.11.2003 und zuletzt durch Satzungsänderung vom 17.11.2021, in Kraft ab 01.01.2022
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr a) für den ersten Hund 132,00 € b) für den zweiten und jeden weiteren Hund 264,00 € c) für jeden Kampfhund 768,00 €
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Villingen-Schwenningen 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Villingen-Schwenningen für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 264 €. Für einen Listenhund werden 768 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen (Ortsrecht). Fassung: Satzung vom 13.11.1996, geändert am 13.12.2000, 28.11.2001, 26.11.2003 und zuletzt durch Satzungsänderung vom 17.11.2021, in Kraft ab 01.01.2022.
Was kosten zwei Hunde in Villingen-Schwenningen an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Villingen-Schwenningen ein Satz von 264 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 396 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 132 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 264 Euro; steuerbegünstigte Hunde und Kampfhunde werden bei der Hundeanzahl nicht mitgezählt (§ 5 Abs. 2).
Muss ich als Rentner in Villingen-Schwenningen Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Villingen-Schwenningen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Villingen-Schwenningen keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Villingen-Schwenningen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Buchst. a), Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Buchst. b) und Hunde anerkannter Jagdhunderassen mit Brauchbarkeitsprüfung, gültigem Jagdschein und dauerhafter Jagdgelegenheit auf der Gemarkung Villingen-Schwenningen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Buchst. c). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde, die ausschließlich zur Bewachung von alleinstehenden, bewohnten Gebäuden oder Wirtschaftsgebäuden gehalten werden, wenn das nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich ist, auf Antrag (§ 6 Abs. 2) und Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung: einfacher Satz des ersten Hundes je angefangene fünf Hunde, auf Antrag; nicht, wenn in den letzten drei Jahren nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Villingen-Schwenningen an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Finanzen und Controlling, Abt. Steuerverwaltung, Obere Straße 4, 78050 Villingen-Schwenningen, Telefon 07721 82-1316, finanzen@villingen-schwenningen.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Villingen-Schwenningen.