Hundesteuer Friedrichshafen 2026
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Kurze Antwort
Friedrichshafen setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 132 € pro Jahr fest. Der zweite Hund schlägt mit 264 € zu Buche.
Die Hundesteuer in Friedrichshafen ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Die Sätze in Friedrichshafen
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Friedrichshafen berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Friedrichshafen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 26.07.2021 (Gemeinderatsbeschluss und Ausfertigung), in Kraft seit 01.01.2022
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Friedrichshafen pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 132 € im Jahr herunter, landest du bei 11 € im Monat oder 0,36 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 660 €, auf zehn Jahre 1.320 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Zwei Hunde kosten in Friedrichshafen zusammen 396 € jährlich (33 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 660 €.
Wie teuer ist Friedrichshafen?
Friedrichshafen zählt etwa 62.781 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Der Median der 34 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Friedrichshafen liegt über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Friedrichshafen 12 € mehr als Offenburg und 12 € mehr als Sindelfingen.
- Friedrichshafen132 €
- Aalen126 €
- Offenburg120 €
- Sindelfingen120 €
- Waiblingen120 €
- Göppingen108 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Friedrichshafen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 beträgt die Steuer 132 Euro für den ersten Hund und erhöht sich für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264 Euro; Hunde zur Einnahmeerzielung und nach § 6 steuerfreie Hunde bleiben dabei außer Betracht.
Gefährliche Hunde und Steuer
Friedrichshafen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Friedrichshafen das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Friedrichshafen gefährliche Hunde bestimmt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Nr. 1)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung für den Schutz der Zivilbevölkerung (§ 6 Nr. 2)
- geprüfte Therapiebegleithunde mit Einsatzbescheinigung (§ 6 Nr. 3)
- Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Friedrichshafen für 12 Monate (nicht bei Rückübernahme durch den früheren Halter oder dessen Haushalt) (§ 6 Nr. 4)
- Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, Pacht-/Jagderlaubnisnachweis und bestandener Jagdeignungsprüfung (§ 6 Nr. 5)
- Befreiungen nach Nr. 1, 2, 3 und 5 nur für einen Hund je Halter; nur auf Antrag (§ 6)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer 396 Euro je Zwinger (je weitere bis zu 5 Hunde nochmals 396 Euro) auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintrag ins Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung; entfällt, wenn drei Jahre nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Friedrichshafen, Abteilung Steuern, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, Tel. +49 7541 203 51230, steueramt@friedrichshafen.de (laut amtlicher Service-Seite; Anmeldeformular: https://www.friedrichshafen.de/fileadmin/user_upload/images_fn/SBW_Downloads/Hundesteueranmeldung.pdf)
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (elektronisch, wenn von der Stadt angeboten) (§ 10 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Friedrichshafen
- Fassung
- Satzung vom 26.07.2021 (Gemeinderatsbeschluss und Ausfertigung), in Kraft seit 01.01.2022
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 132,00 Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264,00 Euro.
Fragen und Antworten zu Friedrichshafen
Was kostet die Hundesteuer in Friedrichshafen 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Friedrichshafen für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 264 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Friedrichshafen. Fassung: Satzung vom 26.07.2021 (Gemeinderatsbeschluss und Ausfertigung), in Kraft seit 01.01.2022.
Was kosten zwei Hunde in Friedrichshafen an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Friedrichshafen ein Satz von 264 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 396 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 beträgt die Steuer 132 Euro für den ersten Hund und erhöht sich für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264 Euro; Hunde zur Einnahmeerzielung und nach § 6 steuerfreie Hunde bleiben dabei außer Betracht.
Sind Rentner in Friedrichshafen von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Friedrichshafen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Friedrichshafen von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Friedrichshafen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung für den Schutz der Zivilbevölkerung (§ 6 Nr. 2), geprüfte Therapiebegleithunde mit Einsatzbescheinigung (§ 6 Nr. 3), Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Friedrichshafen für 12 Monate (nicht bei Rückübernahme durch den früheren Halter oder dessen Haushalt) (§ 6 Nr. 4), Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, Pacht-/Jagderlaubnisnachweis und bestandener Jagdeignungsprüfung (§ 6 Nr. 5) und Befreiungen nach Nr. 1, 2, 3 und 5 nur für einen Hund je Halter; nur auf Antrag (§ 6). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer 396 Euro je Zwinger (je weitere bis zu 5 Hunde nochmals 396 Euro) auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintrag ins Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung; entfällt, wenn drei Jahre nicht gezüchtet wurde (§ 5 Abs. 3, § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Friedrichshafen anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Friedrichshafen, Abteilung Steuern, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, Tel. +49 7541 203 51230, steueramt@friedrichshafen.de (laut amtlicher Service-Seite; Anmeldeformular: https://www.friedrichshafen.de/fileadmin/user_upload/images_fn/SBW_Downloads/Hundesteueranmeldung.pdf)», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (elektronisch, wenn von der Stadt angeboten) (§ 10 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Friedrichshafen.