Zum Inhalt springen

Hundesteuer Göppingen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Göppingen 108 € Hundesteuer. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 216 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 780 €.

Die Hundesteuer in Göppingen ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Die Sätze in Göppingen

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Zweiter Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Listenhund (gefährlicher Hund)780 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Göppingen

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Göppingen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 21.11.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert am 29.04.2021 (Gemeinderatsbeschluss laut Präambel)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Göppingen im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 9 € pro Monat für einen Hund in Göppingen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 108 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 540 € zusammen, in zehn Jahren 1.080 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 324 € im Jahr, mit drei Hunden 540 €. Der zweite Hund allein macht 216 € aus.

    Der Satz für Listenhunde ist in Göppingen rund 7,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 65 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Göppingen ist mit rund 58.678 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 34 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Göppingen liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Göppingen 12 € weniger als Waiblingen und 2 € weniger als Baden-Baden.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Friedrichshafen132 €
    2. Waiblingen120 €
    3. Sindelfingen120 €
    4. Offenburg120 €
    5. Baden-Baden110 €
    6. Göppingen108 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Göppingen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 kostet der erste Hund 108 € und jeder weitere Hund 216 € im Jahr; Kampfhunde und gefährliche Hunde kosten nach Nr. 2 jeweils 780 €, daneben gehaltene normale Hunde gelten als weitere Hunde (Nr. 3).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Göppingen 780 € im Jahr.

    § 5 Abs. 2 Nr. 1 nennt als Kampfhunde insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen der 1. Elterngeneration; gefährliche Hunde nach Nr. 2 sind Hunde mit gefährlichem Verhalten, wobei die Einstufung durch die Ortspolizeibehörde bindend ist.

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Göppingen zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (insb. Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • keine Befreiung für Kampfhunde und gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Zuchtbucheintrag: Steuer nur in Höhe Erst- plus Zweithund (§ 7 i. V. m. § 5 Abs. 3)
    • Teilerlass auf 30 € bei wirtschaftlicher Notlage, nur ein Hund im Haushalt, jährlicher Antrag (Richtlinien über den Teilerlass der Hundesteuer vom 22.11.2007, Ziff. 2 und 4)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Göppingen an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Göppingen (Steuerabteilung); keine amtliche E-Mail-Adresse gefunden
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer und die Anmeldung von Hundehaltungen (Hundesteuersatzung), Stadtrecht 22/1
    Fassung
    Satzung vom 21.11.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert am 29.04.2021 (Gemeinderatsbeschluss laut Präambel)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für 1. a) den ersten Hund 108,00€ b) jeden weiteren Hund 216,00€ 2. den ersten und jeden weiteren Kampfhund 780,00€

    Fragen und Antworten zu Göppingen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Göppingen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Göppingen für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Für einen Listenhund werden 780 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer und die Anmeldung von Hundehaltungen (Hundesteuersatzung), Stadtrecht 22/1. Fassung: Satzung vom 21.11.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert am 29.04.2021 (Gemeinderatsbeschluss laut Präambel).

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Göppingen?

    Für den zweiten Hund gilt in Göppingen ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 kostet der erste Hund 108 € und jeder weitere Hund 216 € im Jahr; Kampfhunde und gefährliche Hunde kosten nach Nr. 2 jeweils 780 €, daneben gehaltene normale Hunde gelten als weitere Hunde (Nr. 3).

    Sind Rentner in Göppingen von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Göppingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Göppingen?

    Steuerfrei sind in Göppingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (insb. Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und keine Befreiung für Kampfhunde und gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) und Zuchtbucheintrag: Steuer nur in Höhe Erst- plus Zweithund (§ 7 i. V. m. § 5 Abs. 3) und Teilerlass auf 30 € bei wirtschaftlicher Notlage, nur ein Hund im Haushalt, jährlicher Antrag (Richtlinien über den Teilerlass der Hundesteuer vom 22.11.2007, Ziff. 2 und 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Göppingen anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Göppingen (Steuerabteilung); keine amtliche E-Mail-Adresse gefunden», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Göppingen. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.