Hundesteuer Waiblingen 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Waiblingen beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 240 €. Listenhunde kosten 840 € im Jahr.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Waiblingen am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
Hundesteuer Waiblingen 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 840 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Waiblingen berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Waiblingen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.10.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die Satzung vom 14.10.2021 (Gemeinderatsbeschluss 14.10.2021), gültig ab 01.01.2022
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Waiblingen pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Waiblingen 10 €, pro Tag 0,33 €. Wann der Jahresbetrag von 120 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 600 € und in zehn Jahren 1.200 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Waiblingen zusammen 360 € im Jahr, also 240 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 600 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Waiblingen 7-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 70 € pro Monat.
Einordnung im Vergleich
In Mittelstädten wie Waiblingen (etwa 57.186 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Im Vergleich mit 34 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Waiblingen genau auf der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Waiblingen 10 € mehr als Baden-Baden und 12 € mehr als Göppingen.
- Friedrichshafen132 €
- Waiblingen120 €
- Sindelfingen120 €
- Offenburg120 €
- Baden-Baden110 €
- Göppingen108 €
Zweithund und weitere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Waiblingen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 5), neben Kampfhunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Waiblingen 840 € im Jahr.
Für einen Kampfhund 840 Euro jährlich, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.680 Euro (§ 5 Abs. 1 und 2). Kampfhunde sind Hunde, deren Verhalten die Annahme einer Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren rechtfertigt, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu (§ 5 Abs. 3); keine Steuerbefreiung für Kampfhunde (§ 6 Abs. 2).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Waiblingen das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Waiblingen gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 a)
- Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 b)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, bei nachgewiesener Eignung, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 c)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, bei Eintrag in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: 180 Euro je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde über 5 Hunde zusätzlich 180 Euro (§ 5 Abs. 4, § 7 Abs. 1); nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 7 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Waiblingen, Abteilung Steuern und Abgaben (Kasse / Steuern und Abgaben), Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen; Anmeldung auch über die Ortschaftsverwaltungen; E-Mail für die Hundesteuer amtlich nicht gesondert genannt (allgemein rathaus@waiblingen.de)
- Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier), bei der Abteilung Steuern und Abgaben (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Waiblingen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Waiblinger Stadtrecht 968-1: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Stand Januar 2022)
- Fassung
- Satzung vom 24.10.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die Satzung vom 14.10.2021 (Gemeinderatsbeschluss 14.10.2021), gültig ab 01.01.2022
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 120,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes gemäß Absatz 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 jährlich 840,00 €. (2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 €
Fragen und Antworten zu Waiblingen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Waiblingen 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Waiblingen für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Waiblinger Stadtrecht 968-1: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Stand Januar 2022). Fassung: Satzung vom 24.10.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die Satzung vom 14.10.2021 (Gemeinderatsbeschluss 14.10.2021), gültig ab 01.01.2022.
Was kostet ein zweiter Hund in Waiblingen?
Für den zweiten Hund gilt in Waiblingen ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde und Zwingerhunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 5), neben Kampfhunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.
Gibt es in Waiblingen eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Waiblingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Waiblingen von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Waiblingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 a), Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 b) und Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, bei nachgewiesener Eignung, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 c). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, bei Eintrag in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: 180 Euro je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde über 5 Hunde zusätzlich 180 Euro (§ 5 Abs. 4, § 7 Abs. 1); nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Waiblingen anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Waiblingen, Abteilung Steuern und Abgaben (Kasse / Steuern und Abgaben), Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen; Anmeldung auch über die Ortschaftsverwaltungen; E-Mail für die Hundesteuer amtlich nicht gesondert genannt (allgemein rathaus@waiblingen.de)», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier), bei der Abteilung Steuern und Abgaben (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Waiblingen. Stand 22.10.2026.