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Hundesteuer Baden-Baden 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Baden-Baden beträgt 2026 für den ersten Hund 110 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 220 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 600 €.

Für jeden Hund, der in Baden-Baden gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Baden-Württemberg ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Hundesteuer Baden-Baden 2026 im Überblick

Hundesteuer Baden-Baden 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund110 €
Zweiter Hund220 €
Jeder weitere Hund220 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Baden-Baden?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Baden-Baden

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.09.2007 (bekannt gemacht 13.10.2007), gültig ab 01.01.2008

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Baden-Baden 9,17 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 550 € und in zehn Jahren 1.100 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Zwei Hunde kosten in Baden-Baden zusammen 330 € jährlich (27,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 550 €.

    Für einen Listenhund verlangt Baden-Baden rund 5,5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.

    Wie teuer ist Baden-Baden?

    Mit rund 56.952 Einwohnern ist Baden-Baden keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Im Vergleich mit 34 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Baden-Baden unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Baden-Baden 10 € weniger als Waiblingen und 2 € mehr als Göppingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Friedrichshafen132 €
    2. Waiblingen120 €
    3. Sindelfingen120 €
    4. Baden-Baden110 €
    5. Göppingen108 €
    6. Lörrach96 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Baden-Baden gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 110 € im Jahr; für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz auf 220 €.

    Listenhunde in Baden-Baden

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Baden-Baden 600 € im Jahr.

    § 6 Abs. 1 bestimmt Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen, solange nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt), Kampfhunde nach § 1 Abs. 3 PolVOgH bei festgestellter Kampfhundeeigenschaft (u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu) sowie verhaltensbedingt gefährliche Hunde; die Steuer beträgt 600 € je Hund und halbiert sich nach bestandenem Verhaltenstest (§ 6 Abs. 3); Ermäßigungen und Befreiungen gelten für sie nicht (§ 6 Abs. 4).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Baden-Baden

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Baden-Baden das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Baden-Baden kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl oder H) (§ 7 Nr. 1)
    • geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 7 Nr. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte für Hunde zur Bewachung dauerhaft bewohnter Gebäude im Außenbereich, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 8)
    • Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse und Zuchtbucheintrag: halber Steuersatz je Zwinger, bei mehr als 5 Hunden je bis zu 5 weitere Hunde zusätzlich (§ 9 i. V. m. § 5 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Baden-Baden, Abteilung Steuern, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, E-Mail info@baden-baden.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (drei Monate) erreicht hat (§ 12 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Baden-Baden anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Stadtkreis Baden-Baden (Hundesteuersatzung), Ortsrecht 09-04
    Fassung
    Satzung vom 24.09.2007 (bekannt gemacht 13.10.2007), gültig ab 01.01.2008
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 110 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter/eine Hundehalterin im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Baden-Baden

    Was kostet die Hundesteuer in Baden-Baden 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Baden-Baden für den ersten Hund 110 €. Der zweite Hund kostet 220 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Stadtkreis Baden-Baden (Hundesteuersatzung), Ortsrecht 09-04. Fassung: Satzung vom 24.09.2007 (bekannt gemacht 13.10.2007), gültig ab 01.01.2008.

    Was kosten zwei Hunde in Baden-Baden an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Baden-Baden ein Satz von 220 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 330 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 110 € im Jahr; für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz auf 220 €.

    Muss ich als Rentner in Baden-Baden Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Baden-Baden kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Baden-Baden?

    Steuerfrei sind in Baden-Baden laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl oder H) (§ 7 Nr. 1) und geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 7 Nr. 2). Ermäßigt wird für: Hälfte für Hunde zur Bewachung dauerhaft bewohnter Gebäude im Außenbereich, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 8) und Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse und Zuchtbucheintrag: halber Steuersatz je Zwinger, bei mehr als 5 Hunden je bis zu 5 weitere Hunde zusätzlich (§ 9 i. V. m. § 5 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wo melde ich meinen Hund in Baden-Baden an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Baden-Baden, Abteilung Steuern, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, E-Mail info@baden-baden.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (drei Monate) erreicht hat (§ 12 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Baden-Baden. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.