Hundesteuer Sindelfingen 2026
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Kurze Antwort
Sindelfingen setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 120 € pro Jahr fest. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 240 €. Listenhunde kosten 660 € im Jahr.
Hundehalter in Sindelfingen finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Die Sätze in Sindelfingen
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 660 € |
| Steuermarke | ja |
Beschlossene Änderung: Ab 01.01.2027 gelten laut 3. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 36 vom 04.09.2026): 144 € für den ersten Hund, 288 € für jeden weiteren Hund, 684 € für einen Kampfhund.
Deine Hundesteuer in Sindelfingen
Hundesteuer pro Jahr in Sindelfingen
Quelle: Satzung · Stand Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Datum der Ursprungssatzung in der Lesefassung nicht genannt), zuletzt geändert am 28.09.2021, durchgeschriebene …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 10 € pro Monat für einen Hund in Sindelfingen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 120 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Sindelfingen ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Zwei Hunde kosten in Sindelfingen zusammen 360 € jährlich (30 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 600 €.
Für einen Listenhund verlangt Sindelfingen rund 5,5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 55 €.
Einordnung im Vergleich
Sindelfingen ist mit rund 61.428 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Im Vergleich mit 34 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Sindelfingen genau auf der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Sindelfingen 12 € weniger als Friedrichshafen und genauso viel wie Offenburg.
- Friedrichshafen132 €
- Sindelfingen120 €
- Offenburg120 €
- Waiblingen120 €
- Baden-Baden110 €
- Göppingen108 €
Mehrere Hunde in Sindelfingen
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Sindelfingen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; werden neben Kampfhunden andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 4).
Listenhunde in Sindelfingen
Für einen gefährlichen Hund verlangt Sindelfingen 660 € im Jahr.
660 Euro im Jahr für jeden Kampfhund im Sinne von § 1 und jeden gefährlichen Hund im Sinne von § 2 der baden-württembergischen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde sowie für jeden Hund, der selbst oder mit mindestens einem Elternteil einer der Rassen American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Tosa Inu angehört; maßgeblich ist die Feststellung der Ortspolizeibehörde (§ 5 Abs. 3). Keine Steuerbefreiung und keine Zwingersteuer für diese Hunde (§ 6 Satz 2, § 7 Abs. 3).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Was in Baden-Württemberg für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Sindelfingen das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Sindelfingen kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1)
- Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2; Prüfung nicht älter als zwölf Monate, § 8 Abs. 2 Nr. 3)
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich, auf Antrag (§ 6 Nr. 3)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 6 Nr. 4)
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Stadtteile, wenn nach Lage erforderlich, auf Antrag (§ 6 Nr. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, bei Eintrag in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: 240 Euro je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde über 5 Hunde zusätzlich 240 Euro (§ 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1); nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 7 Abs. 2)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Sindelfingen an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Sindelfingen, Kämmerei/Steueramt (Gewerbe- und Hundesteuer), Rathaus Raum 2.10, Tel. 07031 94-334, E-Mail hundesteuer@sindelfingen.de; An- und Abmeldung auch in den Bezirksämtern Maichingen und Darmsheim (laut städtischer Seite 'Kommunale Steuern')
- Frist: schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Sindelfingen über die Erhebung der Hundesteuer (Stadtrecht 09/01, durchgeschriebene Fassung Stand 01.01.2022)
- Fassung
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Datum der Ursprungssatzung in der Lesefassung nicht genannt), zuletzt geändert am 28.09.2021, durchgeschriebene …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Hundesteuer beträgt mit Ausnahme von Hunden nach Abs. 3 für: a) den ersten Hund 120 € b) jeden weiteren Hund 240 €
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Sindelfingen 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Sindelfingen für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 660 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Sindelfingen über die Erhebung der Hundesteuer (Stadtrecht 09/01, durchgeschriebene Fassung Stand 01.01.2022). Fassung: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Datum der Ursprungssatzung in der Lesefassung nicht genannt), zuletzt geändert am 28.09.2021, durchgeschriebene …. Ab 01.01.2027 gelten laut 3. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 36 vom 04.09.2026): 144 € für den ersten Hund, 288 € für jeden weiteren Hund, 684 € für einen Kampfhund.
Was kosten zwei Hunde in Sindelfingen an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Sindelfingen ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; werden neben Kampfhunden andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde, steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 4).
Sind Rentner in Sindelfingen von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Sindelfingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Sindelfingen von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Sindelfingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Nr. 1), Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 6 Nr. 2; Prüfung nicht älter als zwölf Monate, § 8 Abs. 2 Nr. 3), Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich, auf Antrag (§ 6 Nr. 3), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 6 Nr. 4) und Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Stadtteile, wenn nach Lage erforderlich, auf Antrag (§ 6 Nr. 5). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, bei Eintrag in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung: 240 Euro je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde über 5 Hunde zusätzlich 240 Euro (§ 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1); nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Sindelfingen an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Sindelfingen, Kämmerei/Steueramt (Gewerbe- und Hundesteuer), Rathaus Raum 2.10, Tel. 07031 94-334, E-Mail hundesteuer@sindelfingen.de; An- und Abmeldung auch in den Bezirksämtern Maichingen und Darmsheim (laut städtischer Seite 'Kommunale Steuern')», und zwar schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse (bei Kreuzungen Rasse von Vater- und Muttertier) (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Sindelfingen. Stand 22.10.2026.