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Hundesteuer Offenburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Offenburg 2026 eine Hundesteuer von 120 € pro Jahr. Der zweite Hund schlägt mit 240 € zu Buche. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 720 €.

Die Hundesteuer in Offenburg ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

So hoch ist die Hundesteuer in Offenburg

Hundesteuer Offenburg 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Listenhund (gefährlicher Hund)720 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Offenburg?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Offenburg

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung 2011 vom 28.02.2011 (in Kraft 01.03.2011), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 20.12.2022 (Gemeinderatsbeschluss 19.12.2022), gültig …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Offenburg pro Monat und über die Jahre

    Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Offenburg ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Zwei Hunde kosten in Offenburg zusammen 360 € jährlich (30 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 600 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Offenburg 6-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 60 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Offenburg zählt etwa 63.437 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Der Median der 34 ausgewerteten Städte in Baden-Württemberg beträgt 120 €. Der Satz in Offenburg liegt genau auf diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Offenburg 12 € weniger als Friedrichshafen und genauso viel wie Sindelfingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Friedrichshafen132 €
    2. Aalen126 €
    3. Offenburg120 €
    4. Sindelfingen120 €
    5. Waiblingen120 €
    6. Göppingen108 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Offenburg gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 (Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2022) beträgt die Steuer 120 Euro für den ersten Hund und 240 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund; befreite oder ermäßigte Hunde sowie neben Kampfhunden gehaltene Hunde werden bei der Zählung nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 3).

    Listenhunde in Offenburg

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Offenburg 720 € im Jahr.

    § 5 Abs. 1 c i. V. m. § 6: 720 Euro für jeden Kampfhund/gefährlichen Hund; erfasst sind die Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen, solange nicht durch Verhaltensprüfung widerlegt), die Rassen nach § 1 Abs. 3 PolVOgH (u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu), wenn eine Verhaltensprüfung die Kampfhundeeigenschaft festgestellt hat, sowie im Einzelfall gefährliche Hunde (z. B. bissig).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Offenburg selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Offenburg kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (insbesondere Merkzeichen B, Bl, aG oder H) (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
    • Rettungshunde mit bestandener Prüfung für den Schutz der Zivilbevölkerung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich (§ 8 Abs. 1 Nr. 3)
    • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich (§ 8 Abs. 1 Nr. 4)
    • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (§ 8 Abs. 1 Nr. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung auf Antrag für Hunde, die von Einzelwächtern im Wachdienst benötigt werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
    • Halbierung auf Antrag für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
    • Zwingersteuer 240 Euro je Zwinger auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintrag ins Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung; nicht für Kampfhunderassen (§ 7, § 5 Abs. 1 d)
    • keine Vergünstigungen für Kampfhunde/gefährliche Hunde (§ 8 Abs. 3)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Offenburg, Fachbereich Finanzen – Abteilung Steuern (An-/Abmeldung auch im Bürgerbüro oder bei jeder Ortsverwaltung), hundesteuer@offenburg.de, Tel. 0781 82-2225 / 0781 82-2507 (laut amtlicher Service-Seite)
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich oder zur Niederschrift (§ 11 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Offenburg ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Offenburg zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Offenburg (Grundsatzung: …
    Fassung
    Hundesteuersatzung 2011 vom 28.02.2011 (in Kraft 01.03.2011), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 20.12.2022 (Gemeinderatsbeschluss 19.12.2022), gültig …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    „Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 120,00 Euro b) den zweiten und jeden weiteren Hund 240,00 Euro c) jeden Kampfhund / Gefährlichen Hund i.S. von § 6 720,00 Euro d) jeden Zwinger i.S. von § 7 Abs. 1 240,00 Euro“

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Offenburg

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Offenburg?

    Im Jahr 2026 verlangt Offenburg für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Offenburg zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Offenburg (Grundsatzung: …. Fassung: Hundesteuersatzung 2011 vom 28.02.2011 (in Kraft 01.03.2011), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 20.12.2022 (Gemeinderatsbeschluss 19.12.2022), gültig ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Offenburg?

    Für den zweiten Hund gilt in Offenburg ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 (Fassung der Änderungssatzung vom 20.12.2022) beträgt die Steuer 120 Euro für den ersten Hund und 240 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund; befreite oder ermäßigte Hunde sowie neben Kampfhunden gehaltene Hunde werden bei der Zählung nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 3).

    Gibt es in Offenburg eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Offenburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Offenburg von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Offenburg laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (insbesondere Merkzeichen B, Bl, aG oder H) (§ 8 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde mit bestandener Prüfung für den Schutz der Zivilbevölkerung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2), Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich (§ 8 Abs. 1 Nr. 3), Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich (§ 8 Abs. 1 Nr. 4) und Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (§ 8 Abs. 1 Nr. 5). Ermäßigt wird für: Halbierung auf Antrag für Hunde, die von Einzelwächtern im Wachdienst benötigt werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Halbierung auf Antrag für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung III (§ 8 Abs. 2 Nr. 2), Zwingersteuer 240 Euro je Zwinger auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintrag ins Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung; nicht für Kampfhunderassen (§ 7, § 5 Abs. 1 d) und keine Vergünstigungen für Kampfhunde/gefährliche Hunde (§ 8 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Offenburg an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Offenburg, Fachbereich Finanzen – Abteilung Steuern (An-/Abmeldung auch im Bürgerbüro oder bei jeder Ortsverwaltung), hundesteuer@offenburg.de, Tel. 0781 82-2225 / 0781 82-2507 (laut amtlicher Service-Seite)», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich oder zur Niederschrift (§ 11 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Offenburg.