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Hundesteuer Tübingen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Tübingen kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 144 €.

Die Hundesteuer in Tübingen ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Hundesteuer Tübingen 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Tübingen
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Je Hund bei zwei Hunden144 €
Je Hund ab drei Hunden144 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Tübingen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Tübingen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 21.10.1996, zuletzt geändert durch 4. Satzung vom 06.02.2017 (bekannt gemacht unter tuebingen.de/bekanntmachungen am 09.02.2017), gültig ab …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 12 € pro Monat für einen Hund in Tübingen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 144 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 720 € zusammen, in zehn Jahren 1.440 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Hältst du zwei Hunde, gilt in Tübingen für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 288 € pro Jahr; das sind 144 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 432 €.

    Wie teuer ist Tübingen?

    Tübingen ist mit rund 92.607 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 11 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 144 €. Tübingen liegt damit genau auf diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Tübingen 24 € weniger als Ludwigsburg und 12 € mehr als Esslingen am Neckar.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Ludwigsburg168 €
    2. Tübingen144 €
    3. Esslingen am Neckar132 €
    4. Pforzheim120 €
    5. Heilbronn110 €
    6. Ulm108 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Tübingen gilt laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 6 beträgt die Steuer im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 €, bei zwei Hunden je Hund 144,00 €.

    Listenhunde in Tübingen

    Tübingen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Tübingen

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Tübingen zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde (Nachsuchengespanne i. S. d. § 21 Landesjagdgesetz), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • zertifizierte Therapiehunde, die regelmäßig in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe u. Ä. eingesetzt werden, nach Ablauf des Kalenderjahres, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • Hunde aus dem Tübinger Tierheim, die mindestens zwei Jahre gehalten werden: Befreiung für die ersten 12 Monate, gewährt nach Ablauf der Frist, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Halter mit laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder SGB XII, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für alleinstehende Halter ab 60 Jahren mit KreisBonusCard, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Tübingen an- und abmelden

    • Zuständig: Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Steuern (auch Bürgerbüros und Verwaltungsstellen der Ortsteile); Ansprechperson laut amtlicher Seite Silke Herzmann, Telefon 07071 204-1279, E-Mail silke.herzmann@tuebingen.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich oder zur Niederschrift (§ 1 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Tübingen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer der Universitätsstadt Tübingen
    Fassung
    Satzung vom 21.10.1996, zuletzt geändert durch 4. Satzung vom 06.02.2017 (bekannt gemacht unter tuebingen.de/bekanntmachungen am 09.02.2017), gültig ab …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Tübingen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Tübingen für den ersten Hund 144 €. Grundlage ist die Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer der Universitätsstadt Tübingen. Fassung: Satzung vom 21.10.1996, zuletzt geändert durch 4. Satzung vom 06.02.2017 (bekannt gemacht unter tuebingen.de/bekanntmachungen am 09.02.2017), gültig ab ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Tübingen?

    In Tübingen kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 144 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 6 beträgt die Steuer im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 €, bei zwei Hunden je Hund 144,00 €.

    Muss ich als Rentner in Tübingen Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Tübingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte für Halter mit laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder SGB XII, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Tübingen?

    Steuerfrei sind in Tübingen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchenhunde (Nachsuchengespanne i. S. d. § 21 Landesjagdgesetz), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), zertifizierte Therapiehunde, die regelmäßig in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe u. Ä. eingesetzt werden, nach Ablauf des Kalenderjahres, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) und Hunde aus dem Tübinger Tierheim, die mindestens zwei Jahre gehalten werden: Befreiung für die ersten 12 Monate, gewährt nach Ablauf der Frist, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Halter mit laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder SGB XII, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3) und Ermäßigung auf die Hälfte für alleinstehende Halter ab 60 Jahren mit KreisBonusCard, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Tübingen anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Steuern (auch Bürgerbüros und Verwaltungsstellen der Ortsteile); Ansprechperson laut amtlicher Seite Silke Herzmann, Telefon 07071 204-1279, E-Mail silke.herzmann@tuebingen.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich oder zur Niederschrift (§ 1 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Tübingen. Stand 22.10.2026.