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Hundesteuer Konstanz 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Konstanz setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 120 € pro Jahr fest. Für einen zweiten Hund werden 240 € fällig. Listenhunde kosten 900 € im Jahr.

Wer in Konstanz einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Konstanz selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Die Sätze in Konstanz

Hundesteuer Konstanz 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Listenhund (gefährlicher Hund)900 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Konstanz

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Konstanz

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 29.05.2008, geändert am 20.07.2017, 26.09.2019 und 16.12.2021

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Konstanz im Jahr kostet

    Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 600 € und in zehn Jahren 1.200 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Zwei Hunde kosten in Konstanz zusammen 360 € jährlich (30 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 600 €.

    Für einen Listenhund verlangt Konstanz rund 7,5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 75 €.

    Wie teuer ist Konstanz?

    Konstanz zählt etwa 86.691 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Im Vergleich mit 34 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 120 €) liegt Konstanz genau auf der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Konstanz 12 € weniger als Villingen-Schwenningen und 24 € weniger als Tübingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Ludwigsburg168 €
    2. Tübingen144 €
    3. Villingen-Schwenningen132 €
    4. Esslingen am Neckar132 €
    5. Aalen126 €
    6. Konstanz120 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Konstanz gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 2 kostet der erste Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; befreite Hunde zählen nicht mit, und neben Kampfhunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Konstanz 900 € im Jahr.

    Erhöhter Satz für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 der baden-württembergischen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration: 900 Euro für den ersten und 1.500 Euro für jeden weiteren Hund (§ 5 Abs. 1); keine Steuerbefreiung und keine Zwingerermäßigung (§ 6 Abs. 2, § 7 Abs. 3).

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Konstanz kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Diensthunde der Polizei, der Bundeswehr oder des Zolls werden nicht besteuert (§ 1 Abs. 4)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H dienen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer von 240 Euro für anerkannte Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse und eingetragenem Zwinger; je bis zu 5 weitere Hunde über 5 Hunde hinaus nochmals 240 Euro (§ 5 Abs. 4, § 7)
    • Antrag auf Steuervergünstigung bis einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids bei der Kämmerei – Steueramt (§ 8 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Konstanz, Kämmerei – Steueramt (§ 8 Abs. 2)
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Konstanz ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Konstanz (Ortsrecht II 01)
    Fassung
    Satzung vom 29.05.2008, geändert am 20.07.2017, 26.09.2019 und 16.12.2021
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (2) Bei anderen als den in Abs. 1 genannten Hunden beträgt die Steuer im Kalenderjahr: 1. für den ersten Hund 120,00 Euro 2. für jeden weiteren Hund 240,00 Euro.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Konstanz 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Konstanz für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 900 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Konstanz (Ortsrecht II 01). Fassung: Satzung vom 29.05.2008, geändert am 20.07.2017, 26.09.2019 und 16.12.2021.

    Was kosten zwei Hunde in Konstanz an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Konstanz ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 2 kostet der erste Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; befreite Hunde zählen nicht mit, und neben Kampfhunden gehaltene andere Hunde gelten als weitere Hunde.

    Gibt es in Konstanz eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Konstanz kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Konstanz von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Konstanz laut Satzung: Diensthunde der Polizei, der Bundeswehr oder des Zolls werden nicht besteuert (§ 1 Abs. 4), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H dienen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1) und Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer von 240 Euro für anerkannte Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse und eingetragenem Zwinger; je bis zu 5 weitere Hunde über 5 Hunde hinaus nochmals 240 Euro (§ 5 Abs. 4, § 7) und Antrag auf Steuervergünstigung bis einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids bei der Kämmerei – Steueramt (§ 8 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Konstanz an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Konstanz, Kämmerei – Steueramt (§ 8 Abs. 2)», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Konstanz. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.