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Hundesteuer Ludwigsburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Ludwigsburg 168 € Hundesteuer. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 336 €. Listenhunde kosten 948 € im Jahr.

Wer in Ludwigsburg einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Ludwigsburg selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

So hoch ist die Hundesteuer in Ludwigsburg

Jahresbeträge in Ludwigsburg
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund168 €
Zweiter Hund336 €
Jeder weitere Hund336 €
Listenhund (gefährlicher Hund)948 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Ludwigsburg

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Ludwigsburg

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 15.11.2000, zuletzt geändert am 05.12.2023, Änderung beschlossen am 19.11.2025 (Lesefassung 'Hundesteuersatzung vom 19.11.2025'), gültig …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Ludwigsburg pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Ludwigsburg 14 €, pro Tag 0,46 €. Wann der Jahresbetrag von 168 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Ludwigsburg ergeben nach heutigem Satz 840 €, zehn Jahre 1.680 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Zwei Hunde kosten in Ludwigsburg zusammen 504 € jährlich (42 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 840 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Ludwigsburg rund 5,6-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 79 € im Monat.

    Wie teuer ist Ludwigsburg?

    In Mittelstädten wie Ludwigsburg (etwa 93.002 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Im Vergleich mit 11 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 144 €) liegt Ludwigsburg über der Mitte. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Ludwigsburg 24 € mehr als Tübingen und 36 € mehr als Esslingen am Neckar.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Ludwigsburg168 €
    2. Tübingen144 €
    3. Esslingen am Neckar132 €
    4. Pforzheim120 €
    5. Heilbronn110 €
    6. Ulm108 €

    Mehrere Hunde in Ludwigsburg

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Ludwigsburg gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 beträgt die Steuer für den ersten Hund 168 EUR und für jeden weiteren Hund 336 EUR; bei zwei Hunden also 168 EUR plus 336 EUR. Werden neben Kampf- oder gefährlichen Hunden normale Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde (336 EUR).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Ludwigsburg 948 € im Jahr.

    § 6: Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier (und Kreuzungen) wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet, bis der Ortspolizeibehörde das Gegenteil nachgewiesen ist (Abs. 2); bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu nur im Einzelfall bei Anhaltspunkten (Abs. 3); dazu verhaltensbedingt gefährliche Hunde (Abs. 4), Feststellung durch die Ortspolizeibehörde (Abs. 5). Satz nach § 5 Abs. 1 Nr. 2: erster Kampf-/gefährlicher Hund 948 EUR, jeder weitere 1.896 EUR.

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Ludwigsburg

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Ludwigsburg zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl oder H) dienen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Auf Antrag: anerkannte Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Auf Antrag: geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung, Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Abs. 2)
    • Kampfhunde nur nach Nr. 3 befreibar, gefährliche Hunde gar nicht (§ 7 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Finanzen, Abteilung Kasse und Steuern
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich (§ 11 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Ludwigsburg ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ludwigsburg (Hundesteuersatzung)
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 15.11.2000, zuletzt geändert am 05.12.2023, Änderung beschlossen am 19.11.2025 (Lesefassung 'Hundesteuersatzung vom 19.11.2025'), gültig …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für 1. a) den ersten Hund 168 EUR b) jeden weiteren Hund 336 EUR 2. a) den ersten Kampfhund und/oder den ersten gefährlichen Hund 948 EUR b) jeden weiteren Kampfhund und/oder jeden weiteren gefährlichen Hund 1.896 EUR

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ludwigsburg

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Ludwigsburg 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Ludwigsburg für den ersten Hund 168 €. Der zweite Hund kostet 336 €. Für einen Listenhund werden 948 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ludwigsburg (Hundesteuersatzung). Fassung: Hundesteuersatzung vom 15.11.2000, zuletzt geändert am 05.12.2023, Änderung beschlossen am 19.11.2025 (Lesefassung 'Hundesteuersatzung vom 19.11.2025'), gültig ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Ludwigsburg?

    Für den zweiten Hund gilt in Ludwigsburg ein Satz von 336 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 504 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 beträgt die Steuer für den ersten Hund 168 EUR und für jeden weiteren Hund 336 EUR; bei zwei Hunden also 168 EUR plus 336 EUR. Werden neben Kampf- oder gefährlichen Hunden normale Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde (336 EUR).

    Muss ich als Rentner in Ludwigsburg Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Ludwigsburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Ludwigsburg von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Ludwigsburg laut Satzung: Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl oder H) dienen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Auf Antrag: anerkannte Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Auf Antrag: geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung, Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Abs. 2) und Kampfhunde nur nach Nr. 3 befreibar, gefährliche Hunde gar nicht (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Ludwigsburg an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Finanzen, Abteilung Kasse und Steuern», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich (§ 11 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Ludwigsburg. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.