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Hundesteuer Heidelberg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Heidelberg 144 € Hundesteuer. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 288 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 600 €.

Die Hundesteuer in Heidelberg ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Die Sätze in Heidelberg

Jahresbeträge in Heidelberg
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Heidelberg

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Heidelberg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 08.10.2025 (Gemeinderatsbeschluss 08.10.2025, Online-Bekanntmachung vom 21.10.2025), gültig ab 01.01.2026 (§ 13)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Heidelberg pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Heidelberg 12 €, pro Tag 0,39 €. Wann der Jahresbetrag von 144 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Heidelberg ergeben nach heutigem Satz 720 €, zehn Jahre 1.440 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Zwei Hunde kosten in Heidelberg zusammen 432 € jährlich (36 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 720 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Heidelberg rund 4,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.

    Wie teuer ist Heidelberg?

    Großstädte wie Heidelberg (etwa 156.092 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.

    Im Vergleich mit 11 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 144 €) liegt Heidelberg genau auf der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Heidelberg 24 € mehr als Pforzheim und 34 € mehr als Heilbronn.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Baden-Württemberg
    1. Heidelberg144 €
    2. Esslingen am Neckar132 €
    3. Pforzheim120 €
    4. Freiburg im Breisgau120 €
    5. Heilbronn110 €
    6. Ulm108 €

    Mehrere Hunde in Heidelberg

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Heidelberg gilt laut Satzung: Erster Hund 144 Euro, jeder weitere Hund 288 Euro im Kalenderjahr; werden neben Kampf- oder gefährlichen Hunden andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde zu 288 Euro (§ 5 Abs. 1).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Heidelberg 600 € im Jahr.

    Jeder Kampf- oder gefährliche Hund 600 Euro (§ 5 Abs. 1 Nr. 3); Kampfhunde sind nach § 6 Abs. 1 American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu samt Kreuzungen; gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 2 sind Hunde, die durch ihr Verhalten (bissig, gefahrdrohendes Anspringen, Hetzen/Reißen) eine Gefahr darstellen.

    Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg

    Landesrecht für Hunde in Heidelberg

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.

    Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Heidelberg kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Baden-Württemberg

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne der Assistenzhundeverordnung oder Begleithunde für Personen mit Merkzeichen B, BL, Gl, aG oder H (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
    • Auf Antrag: Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Zivilschutz zur Verfügung stehen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
    • Auf Antrag: vom Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V. im Stadtgebiet vermittelte Hunde, beschränkt auf ein Jahr (§ 8 Abs. 1 Nr. 3)
    • Auf Antrag: Inhaber eines Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ für den ersten Hund; zweiter Hund dann 144 Euro, jeder weitere 288 Euro (§ 8 Abs. 2)
    • Keine Befreiungen für Kampfhunde und gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2 Satz 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Die Satzung sieht keine Steuerermäßigungen vor; die bisherige Zwingersteuer ist entfallen (nur Befreiungen nach § 8)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Heidelberg, Kämmereiamt, Abteilung Kasse und Steuern, steuern@heidelberg.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich oder elektronisch anzeigen; Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 1, 2 und 4)

    Hund online bei der Stadt Heidelberg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Heidelberg (Hundesteuersatzung
    Fassung
    Satzung vom 08.10.2025 (Gemeinderatsbeschluss 08.10.2025, Online-Bekanntmachung vom 21.10.2025), gültig ab 01.01.2026 (§ 13)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 1. für den ersten Hund 144 Euro, 2. für jeden weiteren Hund 288 Euro, 3. für jeden Kampf- oder gefährlichen Hund im Sinne des § 6 600 Euro.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Heidelberg

    Was kostet die Hundesteuer in Heidelberg 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Heidelberg für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 288 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Heidelberg (Hundesteuersatzung. Fassung: Satzung vom 08.10.2025 (Gemeinderatsbeschluss 08.10.2025, Online-Bekanntmachung vom 21.10.2025), gültig ab 01.01.2026 (§ 13).

    Was kostet ein zweiter Hund in Heidelberg?

    Für den zweiten Hund gilt in Heidelberg ein Satz von 288 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 432 €. Laut Satzung: Erster Hund 144 Euro, jeder weitere Hund 288 Euro im Kalenderjahr; werden neben Kampf- oder gefährlichen Hunden andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde zu 288 Euro (§ 5 Abs. 1).

    Muss ich als Rentner in Heidelberg Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Heidelberg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Heidelberg?

    Steuerfrei sind in Heidelberg laut Satzung: Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne der Assistenzhundeverordnung oder Begleithunde für Personen mit Merkzeichen B, BL, Gl, aG oder H (§ 8 Abs. 1 Nr. 1), Auf Antrag: Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Zivilschutz zur Verfügung stehen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2), Auf Antrag: vom Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V. im Stadtgebiet vermittelte Hunde, beschränkt auf ein Jahr (§ 8 Abs. 1 Nr. 3), Auf Antrag: Inhaber eines Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ für den ersten Hund; zweiter Hund dann 144 Euro, jeder weitere 288 Euro (§ 8 Abs. 2) und Keine Befreiungen für Kampfhunde und gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2 Satz 2). Ermäßigt wird für: Die Satzung sieht keine Steuerermäßigungen vor; die bisherige Zwingersteuer ist entfallen (nur Befreiungen nach § 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Heidelberg an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Heidelberg, Kämmereiamt, Abteilung Kasse und Steuern, steuern@heidelberg.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich oder elektronisch anzeigen; Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 1, 2 und 4). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg

    Alle Städte in Baden-Württemberg

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Heidelberg.