Hundesteuer Freiburg im Breisgau 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Für einen zweiten Hund werden 240 € fällig.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Freiburg im Breisgau am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
So hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Freiburg im Breisgau
Hundesteuer pro Jahr in Freiburg im Breisgau
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 02.03.2021 (Amtsblatt 12.03.2021, rückwirkend in Kraft 01.01.2021) in der Fassung der Änderungssatzung vom 09.05.2023 (Amtsblatt 10.06.2023), …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Pro Monat gerechnet sind es in Freiburg im Breisgau 10 €, pro Tag 0,33 €. Wann der Jahresbetrag von 120 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Freiburg im Breisgau ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Zwei Hunde kosten in Freiburg im Breisgau zusammen 360 € jährlich (30 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 600 €.
Freiburg im Breisgau im Vergleich
Großstädte wie Freiburg im Breisgau (etwa 238.299 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.
Unter den 11 Städten in Baden-Württemberg, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 144 €. Freiburg im Breisgau liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Freiburg im Breisgau 24 € weniger als Karlsruhe und 24 € weniger als Mannheim.
- Karlsruhe144 €
- Mannheim144 €
- Heidelberg144 €
- Freiburg im Breisgau120 €
- Pforzheim120 €
- Heilbronn110 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Freiburg im Breisgau gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 €, der zweite und jeder weitere Hund je 240 € (gestaffelt nach Reihenfolge); befreite Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit, für anerkannte Zwinger gibt es pauschal 360 € (§ 6).
Listenhunde in Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung kennt keinen erhöhten Steuersatz und keine Definition für gefährliche Hunde/Kampfhunde; es gelten die Regelsätze des § 5.
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Landesrecht für Hunde in Freiburg im Breisgau
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Freiburg im Breisgau das Landesrecht in Baden-Württemberg, vor allem „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Auf der Liste in Baden-Württemberg stehen 12 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Freiburg im Breisgau gefährliche Hunde bestimmt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Baden-Württemberg nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Assistenz- und Begleithunde mit qualifizierter Ausbildung und fachärztlicher Bestätigung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Ausgebildete, regelmäßig eingesetzte Therapie- oder Besuchshunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde aus einem Freiburger Tierheim bzw. einer gemeinnützigen Freiburger Tierschutzeinrichtung (übernommen nach dem 01.01.2021): nach einem Jahr Haltung unbefristet auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
- Hüte- oder Herdenschutzhunde in landwirtschaftlichen Betrieben (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung um ein Drittel auf Antrag für Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII, nur für den ersten Hund, Antrag binnen vier Wochen (§ 8)
- Zwingersteuer pauschal 360 € je Zwinger für eingetragene, nicht ausschließlich gewerbliche Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse inkl. zuchtfähiger Hündin (§ 6)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Freiburg im Breisgau an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Freiburg i. Br., Stadtkämmerei, Abteilung Steuern
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 11 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Freiburg im Breisgau anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Freiburg im Breisgau ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung)
- Fassung
- Satzung vom 02.03.2021 (Amtsblatt 12.03.2021, rückwirkend in Kraft 01.01.2021) in der Fassung der Änderungssatzung vom 09.05.2023 (Amtsblatt 10.06.2023), …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 120,00 Euro b) den zweiten und jeden weiteren Hund 240,00 Euro.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Freiburg im Breisgau für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung). Fassung: Satzung vom 02.03.2021 (Amtsblatt 12.03.2021, rückwirkend in Kraft 01.01.2021) in der Fassung der Änderungssatzung vom 09.05.2023 (Amtsblatt 10.06.2023), ….
Was kosten zwei Hunde in Freiburg im Breisgau an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Freiburg im Breisgau ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 €, der zweite und jeder weitere Hund je 240 € (gestaffelt nach Reihenfolge); befreite Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit, für anerkannte Zwinger gibt es pauschal 360 € (§ 6).
Sind Rentner in Freiburg im Breisgau von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Freiburg im Breisgau kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung um ein Drittel auf Antrag für Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII, nur für den ersten Hund, Antrag binnen vier Wochen (§ 8). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau?
Steuerfrei sind in Freiburg im Breisgau laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Assistenz- und Begleithunde mit qualifizierter Ausbildung und fachärztlicher Bestätigung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Ausgebildete, regelmäßig eingesetzte Therapie- oder Besuchshunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Hunde aus einem Freiburger Tierheim bzw. einer gemeinnützigen Freiburger Tierschutzeinrichtung (übernommen nach dem 01.01.2021): nach einem Jahr Haltung unbefristet auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) und Hüte- oder Herdenschutzhunde in landwirtschaftlichen Betrieben (§ 7 Abs. 1 Nr. 6). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um ein Drittel auf Antrag für Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII, nur für den ersten Hund, Antrag binnen vier Wochen (§ 8) und Zwingersteuer pauschal 360 € je Zwinger für eingetragene, nicht ausschließlich gewerbliche Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse inkl. zuchtfähiger Hündin (§ 6). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Freiburg im Breisgau an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Freiburg i. Br., Stadtkämmerei, Abteilung Steuern», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 11 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Baden-Württemberg
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Freiburg im Breisgau. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.