Hundesteuer Mannheim 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Mannheim 144 € Hundesteuer. Der zweite Hund schlägt mit 288 € zu Buche. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 744 €.
In Mannheim richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
So hoch ist die Hundesteuer in Mannheim
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 144 € |
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 744 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Mannheim
Hundesteuer pro Jahr in Mannheim
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 29.06.2000, Neufassung beschlossen vom Gemeinderat am 18.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Mannheim pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 12 € pro Monat für einen Hund in Mannheim. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 144 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Mannheim ergeben nach heutigem Satz 720 €, zehn Jahre 1.440 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Zwei Hunde kosten in Mannheim zusammen 432 € jährlich (36 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 720 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Mannheim rund 5,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 62 € pro Monat.
Wie teuer ist Mannheim?
Mannheim ist mit rund 319.536 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.
Im Vergleich mit 11 erfassten Städten in Baden-Württemberg (Median 144 €) liegt Mannheim genau auf der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Mannheim genauso viel wie Karlsruhe und 24 € mehr als Freiburg im Breisgau.
- Mannheim144 €
- Karlsruhe144 €
- Stuttgart144 €
- Heidelberg144 €
- Freiburg im Breisgau120 €
- Pforzheim120 €
Zweithund und weitere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Mannheim gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 144 Euro und jeder weitere Hund 288 Euro; Kampfhunde und befreite Hunde werden bei der Hundezahl nicht mitgezählt (§ 5 Abs. 2).
Listenhunde in Mannheim
Für einen gefährlichen Hund verlangt Mannheim 744 € im Jahr.
§ 5 Abs. 1 c: 744 Euro für jeden Kampfhund und jeden gefährlichen Hund; Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 per Rasseliste (American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen), gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 aufgrund ihres Verhaltens (z. B. bissig).
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Regeln des Landes
Die Hundesteuer regelt Mannheim selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg die Vorschrift „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Baden-Württemberg nennt 12 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Für die Hundesteuer in Mannheim kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H dienen, nur für den ersten Hund (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde, die ab 01.01.2020 unmittelbar aus dem Tierheim Mannheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Mannheim aufgenommen werden, unbefristet; für Kampfhunde nur mit Hundeführerschein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
- brauchbare Jagdhunde, die regelmäßig als Nachsuchhunde eingesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
- zwei Jahre Befreiung nach freiwillig bestandenem Hundeführerschein oder vergleichbarer Prüfung (z. B. FCI-Begleithundeprüfung), nicht für Kampf- und gefährliche Hunde, Antrag bis 30.06. des Folgejahres (§ 6 a)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf 60 Euro für Empfänger laufender Leistungen nach SGB XII oder SGB II, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 2)
- Zwingersteuer 144 Euro für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse inkl. zuchtfähiger Hündin, Eintragung im Zuchtbuch, auf Antrag (§ 7, § 5 Abs. 1 d)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Mannheim an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Mannheim, Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling (E-Mail amtlich nicht geprüft)
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Mannheim anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000 (Stadtrecht 2.04)
- Fassung
- Satzung vom 29.06.2000, Neufassung beschlossen vom Gemeinderat am 18.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 144,-- Euro b) jeden weiteren Hund 288,-- Euro c) jeden Kampfhund und jeden gefährlichen Hund 744,-- Euro d) jeden Zwinger (Zwingersteuer) 144,-- Euro
Fragen und Antworten zu Mannheim
Was kostet die Hundesteuer in Mannheim 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Mannheim für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 288 €. Für einen Listenhund werden 744 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000 (Stadtrecht 2.04). Fassung: Satzung vom 29.06.2000, Neufassung beschlossen vom Gemeinderat am 18.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
Was kosten zwei Hunde in Mannheim an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Mannheim ein Satz von 288 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 432 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 144 Euro und jeder weitere Hund 288 Euro; Kampfhunde und befreite Hunde werden bei der Hundezahl nicht mitgezählt (§ 5 Abs. 2).
Gibt es in Mannheim eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Mannheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf 60 Euro für Empfänger laufender Leistungen nach SGB XII oder SGB II, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Mannheim keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Mannheim laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H dienen, nur für den ersten Hund (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die ab 01.01.2020 unmittelbar aus dem Tierheim Mannheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Mannheim aufgenommen werden, unbefristet; für Kampfhunde nur mit Hundeführerschein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4), brauchbare Jagdhunde, die regelmäßig als Nachsuchhunde eingesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 5) und zwei Jahre Befreiung nach freiwillig bestandenem Hundeführerschein oder vergleichbarer Prüfung (z. B. FCI-Begleithundeprüfung), nicht für Kampf- und gefährliche Hunde, Antrag bis 30.06. des Folgejahres (§ 6 a). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 60 Euro für Empfänger laufender Leistungen nach SGB XII oder SGB II, nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 2) und Zwingersteuer 144 Euro für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse inkl. zuchtfähiger Hündin, Eintragung im Zuchtbuch, auf Antrag (§ 7, § 5 Abs. 1 d). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Mannheim anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Mannheim, Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling (E-Mail amtlich nicht geprüft)», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Baden-Württemberg
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Mannheim redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.