Hundesteuer Stuttgart 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Ein einzelner Hund kostet in Stuttgart 144 € Hundesteuer jährlich. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 288 €. Listenhunde kosten 816 € im Jahr.
Für jeden Hund, der in Stuttgart gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Baden-Württemberg ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
So hoch ist die Hundesteuer in Stuttgart
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 144 € |
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 816 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Stuttgart
Hundesteuer pro Jahr in Stuttgart
Quelle: Satzung · Stand zuletzt geändert am 23.10.2025 (Amtsblatt Nr. 48 vom 27.11.2025), in Kraft seit 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 144 € im Jahr herunter, landest du bei 12 € im Monat oder 0,39 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 720 € und in zehn Jahren 1.440 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Stuttgart zusammen 432 € jährlich (36 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 720 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Stuttgart rund 5,7-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 68 € im Monat.
Einordnung im Vergleich
Mit etwa 609.365 Einwohnern ist Stuttgart eine Metropole. Die Satzung regelt Hundesteuer, Ermäßigungen und Meldepflichten für die ganze Stadt einheitlich.
Über alle 17 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 150 €; der niedrigste Satz beträgt 90 €, der höchste 174 €.
Zweithund und weitere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Stuttgart gilt laut Satzung: 144 € für den ersten Hund, 288 € für jeden weiteren Hund (§ 5 Abs. 2); werden neben Kampfhunden andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde. Zwingersteuer 288 € je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde +288 € (§ 5 Abs. 3). Sätze seit 01.01.2026.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Stuttgart 816 € im Jahr.
816 € für vom Amt für öffentliche Ordnung festgestellte Hunde mit gesteigerter Aggressivität (§ 1 PolVO gefährliche Hunde BW), gefährliche Hunde nach § 2 PolVO sowie die Rassen American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration (§ 5 Abs. 1). Keine Befreiung/Ermäßigung.
Welche Hunde in Baden-Württemberg als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Baden-Württemberg
Landesrecht für Hunde in Stuttgart
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Baden-Württemberg fest. Grundlage ist „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 12 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier. Ob ein solcher Hund in Stuttgart zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg nicht; geregelt ist: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung (Nr. 2)
- nicht steuerbar: Hunde, deren Haltung ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient (§ 1 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte für den ersten Hund, wenn ab 01.01.2020 direkt aus dem Tierheim Stuttgart oder einer gemeinnützigen Stuttgarter Tierschutzeinrichtung erstmals aufgenommen (§ 6a); nicht für Kampfhunde
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter (§ 7)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Stuttgart an- und abmelden
- Zuständig: Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996 (Stadtrecht 9/2), Fassung 2026
- Fassung
- zuletzt geändert am 23.10.2025 (Amtsblatt Nr. 48 vom 27.11.2025), in Kraft seit 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
§ 5 (2) [...] beträgt die Steuer im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 144,00 Euro b) jeden weiteren Hund 288,00 Euro.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Stuttgart
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Stuttgart?
Im Jahr 2026 verlangt Stuttgart für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 288 €. Für einen Listenhund werden 816 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996 (Stadtrecht 9/2), Fassung 2026. Fassung: zuletzt geändert am 23.10.2025 (Amtsblatt Nr. 48 vom 27.11.2025), in Kraft seit 01.01.2026.
Was kosten zwei Hunde in Stuttgart an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Stuttgart ein Satz von 288 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 432 €. Laut Satzung: 144 € für den ersten Hund, 288 € für jeden weiteren Hund (§ 5 Abs. 2); werden neben Kampfhunden andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde. Zwingersteuer 288 € je Zwinger, je bis zu 5 weitere Hunde +288 € (§ 5 Abs. 3). Sätze seit 01.01.2026.
Sind Rentner in Stuttgart von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Stuttgart kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Stuttgart von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Stuttgart laut Satzung: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), geprüfte Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung (Nr. 2) und nicht steuerbar: Hunde, deren Haltung ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient (§ 1 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Hälfte für den ersten Hund, wenn ab 01.01.2020 direkt aus dem Tierheim Stuttgart oder einer gemeinnützigen Stuttgarter Tierschutzeinrichtung erstmals aufgenommen (§ 6a); nicht für Kampfhunde und Zwingersteuer für anerkannte Züchter (§ 7). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wie melde ich meinen Hund in Stuttgart an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei», und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 10 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Stuttgart. Stand 22.10.2026.